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bin zwar kein Experte - aber kenne nun auch schon 2 solche Fälle.
Einmal ist auch der Mann gestorben .. Sie hatten 2 Kinder und durch einige Spendenaktionen und unterstützung konnte sie das Haus behalten. 2. Fall Frau ist gestorben mit 2 Kinder, auch hier ist das Geld zu hinterlegen... |
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dummheit ist für urban legends immer eine coole grundlage... die haben einfach kein testament gemacht.
noch schöner wär's gewesen, wenn die sich nicht wechselseitig als bezugsberechtigt in die versicherung geschrieben, sondern die mega-klausel "die gesetzlichen erben" reingeschrieben hätten... noch lustiger, wenn patchwork-family ned verheiratet... ich verzichte mal auf eine darstellung des erbrechts - schau' mal: http://www.gericht.at/beitrag/gericht/gericht_ngp.jsp?kat=3000&nid=2002352 es ist leider fact, dass sich die wenigsten um die basics + essentials ihres lebens kümmern, dafür aber jedes neue handy-modell stundenlang rezensieren... arbeitsrecht, zivilrecht, agb samt konsumentenrechte, testamente => völlig wurscht, damit auch finanzverträge ned beurteilbar - sind ja soviele zettel zu lesen... wenn man doch nur unterschreiben muss... |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Also heißt das, auch wenn man verheiratet ist, sollte man ein Testament machen und den Partner als Alleinerben angeben, oder wie? |
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@hm - Ok, offenbar doch nicht soweit hergeholt.
Aber...mit Testament erbt also das Kind 1/3 und der Gatte 2/3. Jetzt kann ich mit der Ablebensversicherung vllt. die offenen Schulden bezahlen und hab ein schuldenfreies Haus, die Tochter - die 1/3 erbt bekommt ihren Anteil in Geld aber ausbezahlt oder hinterlegt - d.h. es müssen auf die Schnelle irgendwo 100-150 KEUR her !? Wie soll das gehen ? Oder hat das Kind zwar ein Recht auf das Geld, kritisch wirds aber erst wenn das Kind volljährig ist und auf das Geld besteht und nicht solange es das eigene Kind im eigenen Haushalt ist, das vllt. erst 3 Jahre alt ist ?? D.h. trotz Testament noch eine zweite Lebensversicherung auf meine Frau abschließen damit die nicht nur ihre offenen Kredite bezahlen kann sondern auch im Haus wohnen bleiben darf !?!? |
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na ja, man sollte sich halt zumindest mal grundsätzlich - mit testament überlegen, wer, wie, was bei welchen szenarien bekommen soll. die meisten agieren nach dem motto "nach mir die sintflut" - besonders bei schulden.
für alle, die auch nur die grundregeln des hausverstands befolgen, ziemlich weit hergeholt, immerhin gibt's ja ehegatten-voraus, der halt nur bei überschuldung ned greift... natürlich sollten sich auch alle beteiligten auf halbwegs normaler ebene treffen können, emotionalisieren födert das ned. http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap17_0.xml?section=3;section-view=true kinder haben ja erst dann recht auf geld, wenn sie - aus welchen gründen immer - ihren anteil nicht realiter haben wollen/können. de facto kann die witwe im haus bleiben und der nachwuchs erbt halt die restlichen anteile, die ggf von der mutter als erziehungsberechtigte verwaltet werden. blöd wird's halt bei allen, die keine "normale" ehe führen, getrennt, aber ned geschieden und mit schulden leben etc... da fällt dann dafür das emotionalisieren leichter. |
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Glaube mal gelesen zu habendaß in einem solchen Fall ohne entsprechendem Testament der Anspruch der Kinder auf einem Konto hinterlegt werden muß - und dieses bis zur Volljährigkeit zu Gunsten des Kindes eingefroren wird - es soll ja auch böse Eltern geben...
Konkret würde das bedeuten, daß man die Schulden damit nicht tilgen kann, sondern den Anteil der Kinder auf ein Sparbuch legen muß - auch wenn das keiner will - aber der Rechtsanspruch der Kinder ist für Vater Staat vorrangig. Hausmaus |
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nein, das wäre auch bei bösen eltern sinnlos... und gerade schulden sind den gerichten eh bekannt, da die meisten eh nur bedingte erbserklärungen abgeben. allerdigs geht das ehegattenwohnrecht (=voraus, §758abgb) den gläubigerschulden nach, wenn nicht eingabracht. nur, wenn irgendwelche schulden nicht berücksichtigt wurden oder wahnsinnige erben unbedingte erbserklärungen abgeben, kann's zu solchen folgen kommen. aber dummheit verkompliziert öfter was... |
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alsooooo ... ich brauch jetzt keine zweite LV abschließen damit meine Restfamilie auch ohne Testament weiterhin im gemeinsamen Haus wohnen bleiben darf falls ich mir mit der Motorsäge die Aorta durchsäble ? |
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alsoooooich nehme den Thread zum Anlass, mal wirklich zum Notar zu rennen und mich beraten zu lassen. Lebensgemeinschaft ist ja wirklich nicht einfach. Wenn ich nur an die kafkaeske "gemeinsame obsorge" denke... |
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na ja, das meiste steht eh auch auf - http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap17_0.xml?section-view=true
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.790000.html lebensgemeinschaft ist halt mal immer noch "schlampiges verhältnis" - und die ehe (wegen kinderzeugung und sorgfaltspflichten) privilegiert, auch gegenüber eingetragenen partnerschaften, auch wenn's die unterscheidung zwischen kind und kegel nimmer so gibt... https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/actions/submit/search/Search.searchresults_teaser?p.key=1330958912798&gentics.ts=1330958912&p.search.Search.searchresults_teaser.c.5.1.search-trigger-button.btn0.v=Suchen ist halt den meisten einfach ned bewusst... und dass man ein testament machen soll, ist auch eines von vielen creator-mantras... |