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urteil zws zukunftsorientierte wärme gm

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12.12.2012 0
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http://www.arbeiterkammer.com/bilder/d184/Urteil_ZWS1.pdf

sagt eigentlich alles - der unten angeführte text stammt von http://www.arbeiterkammer.com/online/aktuelles-gerichtsurteil-28321.html#E450100 - die seite sollte man sich auch immer wieder mal anschauen:

zitat..
Erfolg gegen die ZWS Zukunftsorientierte Wärme Systeme GmbH
Ein Konsument aus St. Martin im Mühlkreis hatte bei der Firma ZWS eine Luftwärmepumpe erworben. Im Zuge der Kaufvertragsverhandlungen wurde von den Mitarbeitern der Firma ZWS ein bestimmter Wirkungsgrad der Wärmepumpe zugesagt. Schon im ersten Winter nach der Inbetriebnahme stellte der Konsument fest, dass die Wärmepumpe nicht so effizient wie versprochen arbeitet. Die Firma ZWS redete sich auf erhöhten Wärmebedarf aufgrund des Ausheizens des Neubaus aus. Der Konsument forderte die Firma mehrmals schriftlich auf, den Mangel zu beheben. Die Firma reagierte jedoch nicht.
Mit der Unterstützung der Arbeiterkammer OÖ klagte der Konsument auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das Gericht stellte nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens fest, dass die Heizung nicht den zugesagten Wirkungsgrad hat. Die Firma ZWS musste gegen Rücknahme der Heizungsanlage den Kaufpreis in Höhe von über 30.000 Euro zurückzahlen.


hübsch sind auch immer wieder die saudämlichen ausreden...
aber vielleicht finden wir die firma ja bald auf http://www.energiesparhaus.at/denkwerkstatt/hilfe-firma-erfahrung-bewertung.htm


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