|
|
||
.die bebaute Fläche ist nur von Bedeutung, wenn es einen Bebauungsplan gibt und dieser ein Limit für die Bebauungsdichte ausweist. Ich nehme an, das trifft beides bei dir zu? (und du bist bei der Bebauungsdichte bereits am Limit?)
Zur Bebauungsdichte zählen nur "Gebäude". Ein Gebäude hat ein Dach und zumindest 2 Wände. Wenn weniger Wände, dann ist es eine bauliche Anlage und zählt nicht zur Bebauungsdichte - in deinem Fall ist die Bebauungsdichte daher kein Thema. Die beschriebene bauliche Anlage ist bloß anzeigepflichtig, wenn du auf der Anzeige die Unterschriften (=Zustimmungen) der unmittelbar betroffenen Nachbarn bei der Baubehörde ablieferst. Fehlen die Unterschriften, dann ist dieses Bauwerk bewilligungspflichtig. |