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Vererben, vorsorgen etc.

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  •  andelal
  •   Silber-Award
26.8. - 27.8.2013
41 Antworten 41
41
Weil ich den anderen Thread nicht unnötig zuspammen wollte, hier ein neues Thema.

Da sich ja jeder irgendwann Gedanken um die Zukunft macht, bzw. um das eigene Ableben und die damit verbundenen Folgen für die Angehörigen, wäre halt die Frage, wie man am besten für den Fall der Fälle vorsorgt. Speziell in diesem Forum geht es ja zumeist um enorme Summen, die investiert werden.
Wie handhabt ihr das?

  •  deejay
26.8.2013  (#21)
ja das war auch ein großes Problem für ihn.
scheinbar haben sie es aber in der gesamten Familie geregelt.
Mich hat das damals schon etwas geschreckt, jetzt stehst du alleine mit 3 Kindern da, musst 40h arbeiten gehen das du überhaupt über die runden kommst und dann musst zusätzlich noch einen Kredit bezahlen für etwas was eigentlich dir gehört.
ehrlich, in so einer Situation finde ich unser Gesetzt schwer schwachsinnig.


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  •  Benji
  •   Gold-Award
26.8.2013  (#22)

zitat..
deejay schrieb: ehrlich, in so einer Situation finde ich unser Gesetzt schwer schwachsinnig.


Ja, und jetzt stellt sich die Frage: Was tut man dagegen, wie sichert man sich ab?


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  •  andelal
  •   Silber-Award
26.8.2013  (#23)
Genau das wäre auch meine Frage.

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
26.8.2013  (#24)

zitat..
deejay schrieb: über die Schuldensumme hinaus zu Versichern.


ganz genau so seh ich das auch. wir haben das auch gemacht.
kreditsumme ca. noch aushaftend 85k, und wir haben ne wechselseitige ablebensversicherung mit vers.summe 200k.

da lässt sich dan schon a weng geld auf die seite legen.

am besten ist es wirklich, mit den nem notar zu reden. die machen das ja tag täglich. solche verträge (testament) sind ja standardsachen für die.

ich glaube wir sind alle keine rechtler und können in diesem fall nur spekulieren, wie man sowas am besten macht.

creator wäre hier ggf. wieder von vorteil. hehehe

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  •  HPPP
26.8.2013  (#25)
@deejay und @Benji
Pflichtanteil kann auch als Pfandurkunde ins Grundbuch eingetragen werden. Man muss nicht gleich neue oder zusätzliche Schulden aufnehmen um den Pflichtanteil in Form eines Sparbuches zu hinterlegen.

War bei mir so der Fall. Das kurioese noch dazu, wurde dieser Pflichtanteil vom Erbe abgezogen als noch offene Schuld, wodurch sich die Erbschaftssteuer reduzierte…



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  •  rk515
  •   Bronze-Award
27.8.2013  (#26)

zitat..
HPPP schrieb: Pflichtanteil kann auch als Pfandurkunde ins Grundbuch eingetragen werden.


ja und dann? dann werden die Kinder 18 und bestehen auf die Auszahlung des Pflichtteiles. Und dann musst du ihnen diesen Auszahlen.
Und wenn du das nicht in der Zwischenzeit angespart hast, dann kannste sehen, wie du das Geld auftreibst.
Entweder durch Verkauf, oder neue Schulden.

Also des bleibt sich ja dann "ghupft wie ghatscht". nur de Zeit verschiebt sich.


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  •  andelal
  •   Silber-Award
27.8.2013  (#27)
Besser als nichts. Stell dir vor, die Kinder sind noch klein und müssten aus dem Haus.

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
27.8.2013  (#28)

zitat..
andelal schrieb: die Kinder sind noch klein und müssten aus dem Haus


welchen fall meinst du da?

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  •  andelal
  •   Silber-Award
27.8.2013  (#29)
Ich weiß nicht, ob das realistisch ist: ein Elternteil stirbt, der Anteil am Erbe der Kinder muss ausbezahlt bzw. hinterlegt werden --> das Haus muss verkauft werden.

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
27.8.2013  (#30)
ja, möglich ist das schon, wenn keine testamentarische vereinbarung vorhanden ist und die elternteile nicht verheiratet waren.

denn dann folgt die gesetzliche erblinie und somit auch die kinder.

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  •  andelal
  •   Silber-Award
27.8.2013  (#31)
Auch wenn die Eltern verheiratet waren, sind ja die Kinder in der gesetzlichen Erblinie drin.

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
27.8.2013  (#32)
hast recht. *verwirrt schau* gedankenfehler



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  •  andelal
  •   Silber-Award
27.8.2013  (#33)
Bei dir ist es ja überhaupt ein Sonderfall, weil du dein Grundstück geerbt hast. Das zählt dann nicht zum ehelichen Vermögen.

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
27.8.2013  (#34)
nein, ich habe es nicht geerbt. ich habe es mittels übergabevertrag bekommen. es war nur mein "erbteil". meine schwester hat das elterliche haus bekommen.

als mein vater voriges jahr starb, hat meine mutter den hälfteanteil des vaters geerbt (testament war vorhanden wo sie als universalerbin eingetragen war). im gleichen zug hat dann meine mutter meiner schwester die gesamte liegenschaft übergeben bekommen.

das ging alles in einem aufwischen beim notar.

ich habe keinen pflichtteil bekommen, weil ich bei der übergabe des grundstückes bereits auf meinen pflichtteil versichtet habe (mit pflcihtteilverzichtsvertrages).
ich bin mir auch nciht sicher, wie das ist mit dem ehelichen vermögen.
verheiratet simma seit april dieses jahres. zu bauen haben wir aber bereits 2009 angefangen. und kind war auch 2009 da. weiß´nicht ob da auch lebensgemeinschaften zählen.

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  •  Jelly
27.8.2013  (#35)

zitat..
hausmaus schrieb: Nachdem's auch ein Thema bei uns ist, wie sieht das denn aus: Familie mit 4 Kids - wieviel würden da da die kleinen Racker bekommen?


@ hausmaus: naja die 4 kinder bekommen ALLES ;) wenn ihr nicht verheiratet seid, wenn schon, dann bekommt der "übrig gebliebene" ehepartner seinen pflichtteil von einem drittel, den rest bekommen die kinder

wenn euch zB das haus (oder auch ein auto) zu je 50% gehört, dann wird ja auch nur 50% des hauses vererbt

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
27.8.2013  (#36)
und die kinder würden diese 50 % zu 100 % bekommen. aufgeteilt auf 4. und die unverheiratete frau nix.



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  •  andelal
  •   Silber-Award
27.8.2013  (#37)

zitat..
rk515 schrieb: nein, ich habe es nicht geerbt. ich habe es mittels übergabevertrag bekommen.


Aso. Na dann wird es wahrscheinlich eh zum ehelichen Vermögen zugerechnet werden (Stichwort Ehewohnung).

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
27.8.2013  (#38)
keine ahnung. zu dem zeitpunkt der übergabe waren wir noch nicht verheiratet. stichwort ehewohnung sag mir nix. *G*

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  •  andelal
  •   Silber-Award
27.8.2013  (#39)
http://www.scheidungen.at/rechte/ehegatten/vermoegen/02.html

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
27.8.2013  (#40)

zitat..
Als dieses zu verlängern war, hatte sie bereits Krebs und die Versicherung weigerte sich zu verlängern (wie immer, wennst die brauchst, drücken sie sich wos geht).


wieder mal schwer am polemisieren? die versicherung hat einen vertrag mit dem verischungsnehmer, der eben auf laufzeit X abgeschlossen wurde.
wäre der todesfall innerhalb der LZ eingetreten, wären sie ohne wenn und aber ihrer leistungspflicht nachgekommen.
wäre schwer finanzierbar sonst, meinst ned auch? und die caritas ist eine vers. bekanntlich auch ned.

topic: ich empfehle meinen kunden immer eine schöne überdeckung bzw. eine richtige risko, keine kreditrestschuld und nicht auf gegenseitigkeit!
pensionsalter als laufzeit wählen, um keine weitere risikoprüfung ablegen zu müssen, ist auch anzuraten.

die kreditrestschuldvers. fällt mmn. viel zu schnell und ist rein auf den kredit zugeschneidert. bekannt dafür ist die "billige" dialog", in zeiten von niederen zinsen mag sich das sinkende kapital des kredites/sinken der versicherungssumme ausgehen, wenn die zinsen hoch/höher sind, ganz sicher nicht! da relativiert sich eine vermeintlich billige prämie schnell in einen schuss in den ofen! denn so viel "teurer" kalkulieren die anderen sicher nicht.

gegenseitigkeit deswegen nicht, denn tritt der unwahrscheinliche fall ein, dass beide zugleich sterben, wird die summe nur einmal ausbezahlt!
deswegen immer jeder einen eigenen vertrag abschliessen, dann gibts keine brösel im beidseitigem todesfall (flugzeugunglück, autounfall, solls ja geben). und teuerer(billiger ist´s auch nicht...

mal von der versicherungsseite betrachtet. das sind die dinge, die einen der "durchblicker" i minternet halt ned sagt und vielleicht einen berater rechtfertigen.....

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
27.8.2013  (#41)

zitat..
speeeedcat schrieb: und vielleicht einen berater rechtfertigen


seh ich auch so. hehe

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