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@Manfredmw - Ich kann dir nur sagen was ich gemacht habe:
Ich hatte beim Installateur irgendeinen Y-Verteiler auf der Rechnung der nicht im Angebot war - Zusatzkosten von 500 EUR. Nach 15 Minuten streiten hab ich dann gesagt er soll das Ding ausbauen, ich will es nicht - plötzlich hat er gemeint das ist ein Geschenk der Firma. Ich vermute das muss da rein und er hats im Angebot vergessen. Zu den anderen Themen: Natürlich wird nur bezahlt was auch verbaut wurde, aber irren ist menschlich und die Rechnung schreibt meistens eine Sekretärin die auf Handzettel angewiesen ist. Da hatte ich auch ein paar Abweichungen die innerhalb kürzester Zeit zu meinen Gunsten geklärt wurden. Bzgl. Stiege ... einfach mal fragen !? Ich hab noch 1,5 Jahre später Rechnungen bekommen, die vorher schlicht und einfach vergessen wurden. Wieso sollte ich die nicht bezahlen ? Der BM hatte ja auch den entsprechenden Aufwand dafür. |
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soweit ich mich bei Bürgerlichem Recht (bzw. ABGB) erinnern kann gibt es keine Verjährung von Ansprüchen. Mit einer Ausnahme: 3 Jahre nach Rechnungslegung ohne weitere Massnahmen ist es verjährt. Also: + keine Rechnung - keine Verjährung + Rechnung aber sonst keine weiteren Massnahmen (Mahnung, Klagen,..) - nach 3 Jahren Verjährung Wenn die Gesprächsbasis zum Baumeister noch passt, dann grundsätzlich einfach die Punkte neutral udn sachlich ansprechen - hab wie auch Gawan die Erfahrung gemacht, dass sich diese Dinge dann zumeist in Wohlgefallen auflösen. lg sheep |