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verkauf eigentumswohnung - finanzamt

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
12.4. - 21.11.2013
27 Antworten 27
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hallo,
vielleicht weiß hier jemand etwas genaueres. ich habe meine ETW verkauft, hatte sie 6,5 jahre im besitz und auch als hauptwohnsitz benutzt. bei der einkommenssteuerveranlagung muss ich da wahrscheinlich etwas angeben? oder ist das hinfällig wenn es der hauptwohnsitz war?
falls jemand hier erfahrung hat dann wär eine kurze hilfe sehr nett emoji
lg, dani

  •  creator
  •   Gold-Award
16.4.2013  (#21)
@bono: das würde ich mir unbedingt schriftlich geben - lassen, rein zu doku-zwecken! ist ja nicht zu fassen... und dann würde ich mir mal die meinung des ufs http://ufs.bmf.gv.at/suche/searchresults.htm dazu geben.

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
17.4.2013  (#22)
@bono71... also ehrlich gesagt find ich das nit lustig. was glauben die denn? angenommen man hat dort 5000 euro zu zahlen - nimmt man dann einen kredit auf für ein jahr wenn (falls!) die sich bequemen das wieder retour zu geben? ist echt ein scherz, vielleicht sollte man regelungen/gesetze erst dann einführen, wenn auch das ausführen derselbigen fixiert ist emoji
lg, dani


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  •  creator
  •   Gold-Award
17.4.2013  (#23)
aus der sicht des fa zwar verständlich, aber dennoch ein - scherz. ich habe es mittlerweile auch aufgegeben, die sich im 14-tage-rhytmus ändernden erlässe des bmf zu verfolgen und frage bei bedarf einen freund, der ist steuerberater.
ggf. kann man sich ja an die autorin des überblicks hier wenden: https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:F9EzRCXtIKIJ:finanzrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/inst_finanzrecht/Veranstaltungen/Kirchmayr_120426_Grundst%25C3%25BCcksbesteuerung_Neu.pdf+%C2%A730+EStG&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEEShvKZLhDa5ZdXR3g9e14Z45AervT2ftYOYV2SHzwHW7hLkojODSjQtNzhyQ9xVeV8Z8NBDHdzaFQJkLiRG8em97RnFSPji6NNJrYEJnyUP5ctLVHm7McAZQVwe4QN1xC1W4ih6L&sig=AHIEtbTr8A1oVW3hZBpCH7nDYIzMnqUjKg
das problem ist ja auch bei der arbeitnehmerveranlagung so, dass erst mal kassiert wird und dann - auf antrag, ned vielleicht von selbst - mal wieder geld zurückfließt, auch wenn völlig klar ist, dass sich an den gegebenheiten nix ändern kann.

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  •  chris23
  •   Bronze-Award
17.4.2013  (#24)

zitat..
das problem ist ja auch bei der arbeitnehmerveranlagung so, dass erst mal kassiert wird und dann - auf antrag, ned vielleicht von selbst - mal wieder geld zurückfließt, auch wenn völlig klar ist, dass sich an den gegebenheiten nix ändern kann.


Das kannst Du aber wenn Du jedes Jahr das gleiche abschreiben kannst per Freibetragsbescheid leicht ändern.

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  •  creator
  •   Gold-Award
17.4.2013  (#25)
stimmt schon, ändert aber nix am antragsprinzip und den - lustigen überprüfungsquoten samt nachweisungen... und mir ging's nur darum, das prinzip darzulegen. emoji
blöd wird's, wennst unterschiedliuche beträge bei gleichem sachverhalt abschreiben kannst... z.b. gleiche grunderkrankung.

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  •  Christian88
18.4.2013  (#26)
Habe meine ETW letztes Jahr verkauft. War 2,5 Jahre Besitzer und habe auch einen Gewinn von Kauf zu Verkauf gehabt. Keine Steuer zu zahlen. Habe das auch noch bei meinem Anwalt der den Verkauf abgewickelt hat hinterfragt. Nein keine Steuer fällig!

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  •  creator
  •   Gold-Award
18.4.2013  (#27)

zitat..
War 2,5 Jahre Besitzer

besitzer oder eigentümer und wenn nur besitzer, ab wann eigentümer und welches finanzamt?

wennst mehr als 2 jahre eigentümer mit hauptwohnsitz dort warst, ist es eh immer unproblematisch.

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