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Vorweg eine Frage: Ich gehe davon aus, dass dein Grundstück NICHT im Grenzkataster ist!!? Du willst (auch) aufstocken, machst also einen "ZUBAU" im rechtlichen Sinne. Dann brauchst du - von der Bauordnung explizit vorgegeben - in jedem Fall eine Grenzvermessung durch einen Geometer, und zwar von all jenen Grundgrenzen, von denen du mit deinem Bauvorhaben weniger als "einzuhaltender Bauwich + 1m" von der jeweiligen Grundgrenze entfernt bist. Siehe § 19 Abs. 1, Zif. 1a NÖ Bauordnung. Das hätte dein Planer/Baumeister schon lange vor eurer "Mitteilung" wissen und euch sagen müssen. Diese gesetzlich vorgegebene "Grenzvermessung" bedeutet im Übrigen NICHT zwangsweise eine Eintragung in den Grenzkataster (das nur zur Info). Und: diese zwingende "Grenzvermessung" hat auch (noch) gar nichts mit deinen oben geschilderten, übrigen Grenzproblemen zu tun. Und noch was ganz generell: selbst wenn der Bauwich auf der einen Seite tatsächlich mit 2,80 m beim Altbestand bewilligt wurde, wirst du nicht mit dem selben Abstand aufstocken dürfen. Du wirst mit der Aufstockung jedenfalls den Mindestbauwich (=3m), je nach Gebäudehöhe vielleicht sogar mehr Abstand/Bauwich einhalten müssen. Aber vielleicht habt ihr das eh so geplant... Soweit vorweg mal ganz generell. Und im Speziellen: Das heißt, der Zaun bzw. der Zaunsockel stehen eh auf dem nun euch gehörenden Grundstück? Wo ist da das Problem? Den Bauwich misst man ja nicht bis zum Zaun/Zaunsockel, sondern bis zur Grundgrenze, auch wenn dort dazwischen ein Zaun steht. Oder hab ich da deine Angabe falsch verstanden?? |
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