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Vermessen Ja / Nein

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  •  Khalessi
23.2.2023 1
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Hallo ihr lieben, 

wir haben letztes Jahr ein altes Haus (70er Jahre) erworben, welches wir nun sanieren sowie aufstocken lassen möchten. 
Leider hat sich bei der Planung herausgestellt dass die bauwiche auf einer Seite KEINE 3 Meter sondern 2,80m beträgt. Dies wurde damals genehmigt. Der einreixhplan damals wurde freigegeben mit den Bauchwichen wie oben schon erwähnt 2,80m und 3m. 
Nun hatten wir selber nochmals nachgemessen und festgestellt dass auf der Seite mit den genehmigten 3m ebenfalls nur 2,80 sind.. jedoch denken wir da nebenan nur ein leeres Grundstück ist, dass die vor vor Eigentümer selber den Zaun auf ihr bzw nun unseres Grundstück gebaut haben. Sockel beträgt exakt die fehlenden 20 cm.. 
nun hatten wir das unserem Planer mitgeteilt. Dies macht nun natürlich enorme Probleme betreffend der Bauhöhe. Der Baumeister möchte nun das Grundstück neu vermessen lassen und den aktuellen Plan nicht einreichen .. was natürlich unseren Zeitplan verschiebt..

würdet ihr das Grundstück vermessen lassen oder einfach mal einreichen und schauen was passiert? 🙈

bielen dann mal im Voraus für eure antworten..
Liebe Grüße aus Nö  

  •  Karl10
  •   Gold-Award
23.2.2023  (#1)

Vorweg eine Frage: Ich gehe davon aus, dass dein Grundstück NICHT im Grenzkataster ist!!?

Du willst (auch) aufstocken, machst also einen "ZUBAU" im rechtlichen Sinne.
Dann brauchst du - von der Bauordnung explizit vorgegeben - in jedem Fall eine Grenzvermessung durch einen Geometer, und zwar von all jenen Grundgrenzen, von denen du mit deinem Bauvorhaben weniger als "einzuhaltender Bauwich + 1m" von der jeweiligen Grundgrenze entfernt bist. Siehe § 19 Abs. 1, Zif. 1a NÖ Bauordnung.
Das hätte dein Planer/Baumeister schon lange vor eurer "Mitteilung" wissen und euch sagen müssen.
Diese gesetzlich vorgegebene "Grenzvermessung" bedeutet im Übrigen NICHT zwangsweise eine Eintragung in den Grenzkataster (das nur zur Info).
Und: diese zwingende "Grenzvermessung" hat auch (noch) gar nichts mit deinen oben geschilderten, übrigen Grenzproblemen zu tun.
Und noch was ganz generell: selbst wenn der Bauwich auf der einen Seite tatsächlich mit 2,80 m beim Altbestand bewilligt wurde, wirst du nicht mit dem selben Abstand aufstocken dürfen. Du wirst mit der Aufstockung jedenfalls den Mindestbauwich (=3m), je nach Gebäudehöhe vielleicht sogar mehr Abstand/Bauwich einhalten müssen. Aber vielleicht habt ihr das eh so geplant...
Soweit vorweg mal ganz generell.

Und im Speziellen:

zitat..
Khalessi schrieb: j[ref]Khalessi:71475#71475[/ref]edoch denken wir da nebenan nur ein leeres Grundstück ist, dass die vor vor Eigentümer selber den Zaun auf ihr bzw nun unseres Grundstück gebaut haben. Sockel beträgt exakt die fehlenden 20 cm..

Das heißt, der Zaun bzw. der Zaunsockel stehen eh auf dem nun euch gehörenden Grundstück? Wo ist da das Problem? Den Bauwich misst man ja nicht bis zum Zaun/Zaunsockel, sondern bis zur Grundgrenze, auch wenn dort dazwischen ein Zaun steht.
Oder hab ich da deine Angabe falsch verstanden??

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