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... ich kenne die lage vor ort nedhttp://www.noe.gv.at/Umwelt/Wasser/Abwasser/abwasser_kanalgesetz.pdf
aber warum rufst ned einfach das stadtbauamt unter 63601-42 an? http://www.purkersdorf-online.at/gemeinde/wohin.php3 |
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zweierlei - - der vereidete Bautyp ist nie da wenn ich anruf oder vorbeischau
- bevor ich verhandle (soweit das geht), hab ich mir gedacht ist es nicht schlecht zu wissen, was "Recht" ist und was eventuell "Spielraum". cheers, Reini |
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... Mit Hauptwohnsitz hat das schon überhaupt nichts zu tun. Es scheint sich um ein Wohnhaus zu handeln. Worauf willst du hinaus???? So, wie es der vermutete Konsens, den man festgestellt hat, festlegt....Willst du abweichend davon künftig was anderes draus machen, wirst du eine Bewilligung (allenfalls Bauanzeige) brauchen. Kanal ist eine eigene Sache. Führt der Kanal an deinem Objekt vorbei? oder liegst du abseits, und wenn ja: wie weit weg? Vereinfacht gesagt: Wenn du am Kanal liegst und daher anschlussverpflichtet bist, dann ist der Anschluss vom Kanal bis zur Grundgrenze Gemeindesache, alles auf deinem Grundstück bis zum Übergabeschacht ist deine Verpflichtung. |
Versteh die Frage nicht ganz. "Vermuteter Konsens" bedeutet: so wie´s dort steht und genutzt wird gilt es als bewilligt. Zu einer Baubewilligung (oder zum vermuteten Konsens) gehört nicht nur der Bestand der BAusubstanz, sondern auch eine Nutzung.
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Danke- Licht in die Sache - es wurde in den letzten 30 Jahren eher als Gästehaus (damit Wohnhaus?) genutzt- Kanalanschluss ist auf dem anderen Ende des Grundstücks (da wo mein neues Haus entstehen wird). Ich möchte es nun weiter als Gästehaus nutzen aber eben auch einen Kanalanschluss runterlegen, weil die Senkgrube ja zugeschüttet ist. wird das funktionieren? ich nehme an das ich das in Hinblick auf die Kanalgebühren anzeigen muss? |