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Verschwiegener Mangel - Heizung [NÖ]

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  •  reinki0013
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
1.12.2014 - 6.3.2015
40 Antworten 40
40
Hallo Zusammen!

Ich hätte mal eine Frage an Euch.

Und zwar haben wir ein Haus gekauft mit einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe. Dort ist aber leider der Brunnen nicht ergiebig genug und die Heizung funktioniert nicht ordnungsgemäß.
Beim Kauf sagte uns die Verkäuferin, es sei alles in Ordnung und die Heizung funktioniert perfekt.

Das letzte Monat allerdings war der reinste Horror - die Heizung läuft keine 2h am Stück - weil viel zu wenig Wasser.

Brunnen wurde analysiert - viel zu wenig ergiebig.
Nach Rücksprache mit dem Installateur sagte uns dieser, dass das Problem schon seit längerem bekannt ist.
Ebenso sagte uns ihr Ex-Mann das das Problem immer schon da war.
Auf Nachfrage bei der Verkäuferin vor ca. 1 Monat - "ja die Störung geht schon 1-2mal im Monat auf Störung".

Wir müssen jetzt einen neuen Brunnen graben/bohren und sehen nicht ein das zu zahlen - weil der Mangel verschwiegen worden ist.

Hat da jemand Erfahrung bzw. macht es Sinn hier rechtliche Schritte einzuleiten?!

LG Reinki

  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#21)

zitat..
reinki0013 schrieb: also heute werden wir erfahren, wenn wir eine neue Rechtsschutzversicherung abschließen, unser Problem übernehmen würde. Mache mir da eigentlich eh net all zuviel große Hoffnungen.


Das kannst dir abschminken.
Is das gleiche, wennst dein Auto schrottest und danach eine Vollkasko abschließt emoji
Generell ist bei den RS Versicherungen zu beachten, dass Hausbausachen drinnen sind...die sind normalerweise nicht dabei.

zitat..
AnTeMa schrieb: Berichte doch was dein Rechtsanwalt zu dem Fall sagt


Najo, was wird der sagen?
Ich tipp mal auf: "Klar bist du im Recht und wir verklagen die Verkäuferin"...der lebt schließlich davon und je länger ein Rechtsstreit dauert, umso besser für ihn...

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  •  rk515
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#22)
Ich würd das eher in Vertragssachen einodnen und ned in HAubausachen.

gutes beispiel von gdfde.. somit keine deckung durch die RS.
bei manchen sachen gibts auch "karenzfristen"
sprich.. schaden darf erst so und so viele monate nach abschluss auftreten.
dann kannst erst die RS hernehmen.
nicht jetzt blindlings so nem vertretertypen auflaufen der nur a gschäft mim abschluss machen will.

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#23)

zitat..
Ich tipp mal auf: "Klar bist du im Recht und wir verklagen die Verkäuferin"...der lebt schließlich davon und je länger ein Rechtsstreit dauert, umso besser für ihn...

Es gibt auch solche RAs - die haben meist wenige Klienten (warum wohl?)und daher viel Zeit...
Ich kenne auch privat einige - und die sind nicht so. Die nehmen aussichtslose Fälle bzw. Fälle wo sie der Meinung sind der potentielle Mandant sei nicht im Recht oder dieser will nur einen Streit provozieren, gar nicht an.

Es geht ja keiner automatisch davon aus dass der Mechaniker beim Auto was ansägt damit man bald wieder zu ihm kommt - oder das der Zahnarzt absichtlich schlecht verplombt damit er eine Wurzelbehandlung durch führen kann... Warum wird sowas von RA "erwartet"?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.12.2014  (#24)

zitat..
sir_rws schrieb: Warum wird sowas von RA "erwartet"?


War vielleicht ein bisl überzogen.
Aber der Fall ist nicht eindeutig, siehe

zitat..
reinki0013 schrieb: Auf Nachfrage bei der Verkäuferin vor ca. 1 Monat - "ja die Störung geht schon 1-2mal im Monat auf Störung".


Die Vorbesitzerin hat 6 Jahre drinnen gewohnt, ohne erforen zu sein...wenn das Ding 1-2 Mal im Monat auf Störung geht, is das halt Pech, aber keine Katastrophe.
Zumindest würd ich halt als Gegenseite so argumentieren, wenn ich nix bezahlen will...und wenn ich dann noch eine RS Versicherung hätte, würd ich mich auch verklagen lassen.
Nachdem´s ein Privatkauf ohne Garantie/Gewährleistung war, schaut´s in dem Fall eher ned so gut aus, man hätte das im Vorfeld besser überprüfen müssen (Sachverständiger, Gutachten oder was auch immer).

Beim Autokauf macht man meistens ja auch einen Ankaufstest.

Is jetzt wieder von mir ein bisl überzogen emoji
Ich geb aber sir_rws schon recht, die meisten Rechtsanwälte werden dir im Erstgespräch schon eine Einschätzung geben.
Zum konkreten Fall wird er sich aber sicher ned festlegen und sagen, dass du zu 100 % im Recht bist.

Wie schon im Vorpost von mir geschrieben, ich würde mir Gedanken über eine Alternative (z.b. Grabenkollektor) machen...

zitat..
Was meinst du eigentlich genau mit Sole?! Flächenkollektoren?! Dafür habe ich leider nicht den Platz bzw. liegen schon welche drinnen für das Warmwasser.


Oder die Möglichkeit in Betracht ziehen, diese bestehenden Flächenkollektoren ??? (hast du echt für WW WW [Warmwasser] Flächenkollektoren??) zu erweitern.

Auf jeden Fall brauchst einen Installateur, der sein Handwerk versteht, das ganze auch berechnen kann und nicht blödsinnige Angebote von 20 k€ und mehr für eine Tiefenbohrung macht...um das Geld bekommst eine komplette funkelnagelneue Heizungsanlage und wennst gut verhandelst, auch noch eine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] dazu emoji


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  •  reinki0013
5.12.2014  (#25)
also zum Thema Warmwasser:
es ist ein direktverdampfer, war von mir eine falsche information - diese Leitungen liegen im Garten.

zitat..
gdfde schrieb: Die Vorbesitzerin hat 6 Jahre drinnen gewohnt, ohne erforen zu sein...wenn das Ding 1-2 Mal im Monat auf Störung geht, is das halt Pech, aber keine Katastrophe.


kann ich nur soviel dazu sagen, dass die Vorbesitzerin Hausfrau war und nur mit dem Schwedenofen geheizt hat, Heizung ist max. nur kurze Zeit in der Nacht gelaufen. Und das ganze auf Pech abzuschieben wenn die Heizung auf Störung geht ist ein Witz meiner Meinung nach - die Störung kommt ja nicht ohne Grund.

zitat..
gdfde schrieb: Nachdem´s ein Privatkauf ohne Garantie/Gewährleistung war, schaut´s in dem Fall eher ned so gut aus, man hätte das im Vorfeld besser überprüfen müssen (Sachverständiger, Gutachten oder was auch immer).


In diesem Falle habe ich vielleicht eine Chance über die Gewährleistung - bei so einem neuen Haus ist zu erwarten dass die Heizung funktioniert. Bezüglich Sachverständiger/Gutachten -> wäre sicher gut gewesen sowas zu machen, aber im Sommer (bei Hauskauf) hätte uns wohl jeder zugesichtert, das es passen würde mit der Wassermenge - weil im Sommer ohnehin sehr wenig Grundwasser ist und der Brunnen da schon leerer sein kann. Also diesbezüglich mache ich mir da keine Vorwürfe...

zitat..
gdfde schrieb: Auf jeden Fall brauchst einen Installateur, der sein Handwerk versteht, das ganze auch berechnen kann und nicht blödsinnige Angebote von 20 k€ und mehr für eine Tiefenbohrung macht...um das Geld bekommst eine komplette funkelnagelneue Heizungsanlage und wennst gut verhandelst, auch noch eine KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] dazu


ich habe jetzt schon einige Firmen da gehabt, bei manchen kennt man das sie nur auf das Geschäft aus sind. Diese Firmen werden wir meiden, wir haben auch absolute Fachleute da gehabt. Die Kosten für die Bohrung belaufen sich aktuell bei ca. 11.000.- Euro inkl. zusammenschließen der Leitungen im Außenbereich, somit brauche ich keine neuen Leitungen ins Haus.
Die Umbauarbeiten an der Heizung sollten sich auch in Grenzen halten, lt. Installateur sollte ich hier mit ca. 2.000.- Euro rechnen (da ist aber das befüllen der Anlage schon drinnen).

Wir haben wirklich viel nachgedacht ob der Fehler die wir gemacht haben - aber bezüglich des Sachverständigen/Gutachten ist es jetzt leider ohnehin zu spät. Wir werden trotzdem alles versuchen, die Verkäuferin dazu bewegen, sich wenigstens an den Kosten zu beteiligen - auch wenn es nicht die volle Summe ist.

Ich hoffe echt das man das außergerichtlich lösen kann :/

LG Reinki

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  •  Richard3007
5.12.2014  (#26)
Also die Info mit dem Schwedenofen ist durchaus interessant! Denn ich wollte auch absichtlich eine zu schwache WP WP [Wärmepumpe] einbauen. Mir hat es mein Heizungsbauer ausgeredet, da dies zum selben Ergebnis gekommen wäre. Falls es zu einem Rechtsstreit käme, ist dieses nette Detail am Rande wichtig. Denn ein SV der Verteidigung könnte ja behaupten, dass dies durchaus so geplant war, da ja ohnehin jeden Tag mit Schwedenofen geheizt wird. Somit der Leistungsbedarf der WP WP [Wärmepumpe] deutlich reduziert wird.

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  •  reinki0013
5.12.2014  (#27)
@Richard3007

Also ich habe von einem der Installateure die schon da waren, gehört dass die Anlage keinesfalls "Überdimensioniert" ist, da ja der Keller auch mitgeheizt werden soll.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
5.12.2014  (#28)

zitat..
reinki0013 schrieb: Also ich habe von einem der Installateure die schon da waren, gehört dass die Anlage keinesfalls "Überdimensioniert" ist, da ja der Keller auch mitgeheizt werden soll.


ok, wieder einer ausgeschieden...mit so einer Aussage emoji
Ich nehme mal an, da die Heizung selbst eingebaut wurde, wirds auch keine Heizlastberechnung geben.
Ich frag mich, wie der Installateur zu der Meinung kommt, dass die Anlage keinesfalls überdimensioniert ist...

zitat..
reinki0013 schrieb: es ist ein direktverdampfer, war von mir eine falsche information - diese Leitungen liegen im Garten.


Es kommen immer mehr Details ans Tageslicht.
d.h. die gleiche Wärmepumpe verwendet für die WW WW [Warmwasser] Aufbereitung den Flachkollektor und fürs Heizen das Grundwasser?
Find ich zwar strange, aber soll so sein.
Was spricht dann dagegen, den Brunnen abzuschließen und den Flachkollektor ev. zu erweitern, falls er nicht eh ausreichend ist?
Wieviel m2 oder Meter wurden da verlegt?
Wieviel Heizlast hat dein Haus überhaupt?
FBH?

zitat..
reinki0013 schrieb: kann ich nur soviel dazu sagen, dass die Vorbesitzerin Hausfrau war und nur mit dem Schwedenofen geheizt hat, Heizung ist max. nur kurze Zeit in der Nacht gelaufen. Und das ganze auf Pech abzuschieben wenn die Heizung auf Störung geht ist ein Witz meiner Meinung nach - die Störung kommt ja nicht ohne Grund.


mhm, das macht m.E. deine rechtliche Situation ned grad besser...
d.h. du könntest das Haus auch, so wie die Vorbesitzerin mit dem Schwedenofen (mit)heizen?

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  •  reinki0013
  •   Bronze-Award
15.12.2014  (#29)
Zurzeit stehen wir auch in Kontakt mit der Vorbesitzerin - diese weigert sich auf das Problem einzugehen...Angesichts dessen das es bei ihr nie anständig funktionieren konnte, sehr ärgerlich für uns...Und vor allen Dingen, sie hat keinerlei Argumente vorzuweisen - lediglich "Bei mir hats immer funkioniert"...und dann kommen noch so aussagen dazu, dass sie uns beim Kaufpreis entgegen gekommen ist :/ und bei so einer Summe könnten wir sie schon verklagen...

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  •  AnTeMa
15.12.2014  (#30)
Verschwiegener Mangel - Was hat denn dein Anwalt gesagt?
Es sollte natürlich jemand sein der sich in der Materie auskennt, Baurecht-Immobilien.

Zumindest wäre es doch interessant, wie die Situation rechtlich zu bewerten ist.
Bei einem nicht bekannten Mangel wird es sicher anders sein,
nur bei einem offensichtlich bekannten auf diesen nicht hinzuweisen ?

Wer dazu Infos oder links etc hat könnte sie doch bitte hier einstellen, solche Fragen werden sicher auch andere interessieren.

Andreas Teich

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  •  reinki0013
  •   Bronze-Award
15.12.2014  (#31)
Also der Anwalt sagte nach Schilderung der Sachlage, dass (und jetzt werden wieder alle einhageln auf mich) ich durchaus gute Chancen hätte, weil Sie uns nicht darauf hingewiesen hat und das Problem schon immer bestanden hat.
Weiters meinte er, würde niemand ein Haus kaufen (in dem Alter) wo zu erwarten wäre, dass die Heizung nicht funktioniert. Der Notar (welcher den KV erstellte) sagte uns das auf ähnliche Weise.

Er meinte wir sollten mal außergerichtlich mit Ihr verhandeln - alles andere sagt er müsste man sich dann genau ansehen. Ohne RV wird es halt kostspielig - weil der Streitwert relativ hoch ist.
Wir werden jetzt auch noch die Meinung von einem 2. Anwalt einholen - ob dieser in eine ähnliche Richtung "einschlägt".

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Hallo reinki0013,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Verschwiegener Mangel - Heizung

  •  Richard3007
15.12.2014  (#32)
Der Anwalt hat schon recht, das Ihr im Recht seid.
Allerdings du musst es beweisen, und ein wichtiges Detail am Rande. Wenn du um zB. 20k streitest musst du 10.001 Euro vom Gericht zugesprochen bekommen. Das ist daher wichtig weil die Gerichts und Anwaltskosten nur von der Gegenseite bezahlt werden muss wenn diese verliert, als verloren gilt eben wer mehr recht hat. Also Streitwert über 20k bedeutet für dich über 10k muss dir der Richter zusprechen.
Wenn eine Behebung des Schaden 14k ausmacht, dann auch nicht mehr einfordern, da eventuell hier Bemessen wird, ob sich das die Verkäuferin leisten kann.
Die Frage ist hier nämlich auch noch die Bemessungsgrundlage, wenn diese Ihre Schuld mit deinem Kaufpreis getilgt hat, und selbst nur mehr 1.200 Euro/Monat verdient, mittlerweile vielleicht geschieden ist. Und selbst kein Eigentum mehr bewohnt, dann kann der der Richter auch wenn du zu 100% im Recht stehst den Streitwert nach seinem Ermessen reduzieren. Und wenn dein Gegner sich eine Bezahlung von diesem Streitwert theoretisch nicht leisten kann, wird dieser eben angepasst.
Du fällst unter die 50% hast somit den Prozess verloren und darfst den Richter und gegnerischen Anwalt auch noch zahlen.

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  •  reinki0013
  •   Bronze-Award
15.12.2014  (#33)
ja bei ihr ist aber mit sicherheit geld vorhanden, ihr ist sehr viel übrig geblieben vom Hauskauf. Außerdem wohnt sie jetzt bei Ihrem neuen Freund, bekommt für die Kinder auch unterhalt. Und sie arbeitet auch - zwar wenig - aber immerhin. -> und ein neues Auto hat es sofort getragen...

ich für meinen teil will einfach solche leute nicht ungestraft davon kommen lassen, und ich will bei gott nicht das es auf einen Prozess hinaus läuft, aber wir haben sehr viel Geld für das Haus gezahlt und daher werden wir uns nach bestem Wissen und Gewissen die Sachlage angucken und wenn sie außergerichtlich es nicht einsehen will - notfalls vor Gericht gehen...

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
15.12.2014  (#34)

zitat..
Richard3007 schrieb: Wenn du um zB. 20k streitest musst du 10.001 Euro vom Gericht zugesprochen bekommen. Das ist daher wichtig weil die Gerichts und Anwaltskosten nur von der Gegenseite bezahlt werden muss wenn diese verliert, als verloren gilt eben wer mehr recht hat. Also Streitwert über 20k bedeutet für dich über 10k muss dir der Richter zusprechen.

Das stimmt so im Ausserstreitverfahren nicht ganz. Werden beim Streitwert 20k dem Kläger 15k zugesprochen so muss der Beklagte 75% der Kosten des Klägers zahlen und der Kläger 25% der Kosten des Beklagten! Nur wenn dem Kläger wirklich die ganzen 20k zugesprochen werden muss er nix und der Beklagte alles zahlen.

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  •  Richard3007
15.12.2014  (#35)

zitat..
sir_rws schrieb: Werden beim Streitwert 20k dem Kläger 15k zugesprochen so muss der Beklagte 75% der Kosten des Klägers zahlen


Ahh OK im Arbeitsrecht ist ein bissl anders...

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
15.12.2014  (#36)

zitat..
reinki0013 schrieb: Also der Anwalt sagte nach Schilderung der Sachlage, dass (und jetzt werden wieder alle einhageln auf mich) ich durchaus gute Chancen hätte, weil Sie uns nicht darauf hingewiesen hat und das Problem schon immer bestanden hat.


Bitte nicht falsch verstehen (auch nicht im anderen Thread), es will keiner auf dich einhageln...die meisten hier wollen dir ja helfen und weisen dich halt auf die Risken hin emoji

zitat..
reinki0013 schrieb: Weiters meinte er, würde niemand ein Haus kaufen (in dem Alter) wo zu erwarten wäre, dass die Heizung nicht funktioniert.


Ich wette eine Forumspizza, dass es folgendermassen ablaufen wird, falls du tatsächlich klagst:
Die Beklagte wird weiterhin argumentieren, dass sie nie gefroren hat und keine Probleme mit der Heizung hatte.

Du wirst genau das Gegenteil behaupten.
Der Richter wird sich dann den Kaufvertrag ansehen (dort steht wahrscheinlich ned drinnen, dass die EWP das alleinige Heizgerät ist) und wird dann einen Sachverständigen beauftragen, die Situation zu bewerten.
Der SV wird in seinem Gutachten zum Entschluß kommen, dass der Brunnen zu wenig Wasser hat, die EWP funktioniert (für 1 oder 2 Stunden) und damit 20 kwh pro Tag Heizenergie erzeugt, was fürs Haus zu wenig ist und das Haus auch locker mit dem Schwedenofen beheizt werden kann....nonanend, hat ja die Vorbesitzerin jahrelang so gemacht.
Und dass man das Problem mit einer anderen Heizquelle (z.b. LWP, Solekollektor, Tiefenbohrung) um Hausnummer 5000 € lösen könnte.

Was wird der Richter nun entscheiden?
Er wird sagen, dass es ned optimal ist, aber mit Sicherheit keine Täuschung/Betrug usw.
d.h. du wirst max. ein "unentschieden" erreichen (beim Hauskauf, wo sehr viel Geld im SPiel ist, ist auch der Käufer in der Pflicht, dass er sich vorab informiert...beim PKW Kauf macht man auch einen Ankaufstest).
Dieses "Unentschieden" bedeutet Vergleich, im allerbesten Fall teilts euch auch den Streitwert (5000 €)...damit würd ich aber nicht rechnen.

Die Kosten werden dann aufgeteilt (SV-Gutachten, kostet sicher >5000 €, Gerichtskosten), Anwaltskosten trägt jeder selbst.
Deine RA Kosten werden wohl auch ein paar tausend € sein.

Wenn die Vorbesitzern auch noch eine Rechtschutzversicherung hat, dann wird sie sich sicher nicht am Streitwert zbd ab den SV Kosten beteiligen.
d.h. das ganze geht in die nächste Runde, wird für dich noch teurer und es endet wieder in einem Vergleich.

Ich hab das beruflich schon einige male miterleben dürfen, und da gings um 300-500 € Streitwert.

zitat..
reinki0013 schrieb: Ohne RV wird es halt kostspielig - weil der Streitwert relativ hoch ist.


Das verstehe ich nicht, kosten die Briefe und die Zeit für die Gerichtsverhandlung(en) beim RA mehr, je höher der Streitwert ist?



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  •  reinki0013
  •   Bronze-Award
16.12.2014  (#37)

zitat..
gdfde schrieb: Der Richter wird sich dann den Kaufvertrag ansehen (dort steht wahrscheinlich ned drinnen, dass die EWP das alleinige Heizgerät ist) und wird dann einen Sachverständigen beauftragen, die Situation zu bewerten.


Also im Kaufvertrag steht nichts von einem Schwedenofen. Des weiteren steht lediglich drinnen, dass die Beheizung mittels Erdwärme erfolgt - nicht mehr und nicht weniger.
Sollte sie mit dem Ofen dazugeheizt haben, hätte sie uns das auch sagen müssen.

zitat..
gdfde schrieb: Das verstehe ich nicht, kosten die Briefe und die Zeit für die Gerichtsverhandlung(en) beim RA mehr, je höher der Streitwert ist?


Das kann ich jetzt so nicht zu 100% beantworten - er meinte damit, dass es halt teurer wird je höher der Streitwert ist - aber wie schon gesagt, näheres müssen wir noch besprechen.

aber wir werden sehen wie es weitergeht...

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  •  AnTeMa
16.12.2014  (#38)
Verschwiegener Mangel - Ich würde mich keineswegs abschrecken lassen.
Wir haben auch ähnliches ziemlich erfolgreich hinter uns gebracht,
auch mit Gerichts SV. ( bin selber Mitglied im SV-Verband)

Das Ganze muß nur gut vorbereitet werden- das kannst du selbst am Besten.
Zuerst sicherlich überprüfen -und nachweisen- woran die mangelhafte Heizleistung liegt.
Wie und zu welchen Kosten eine Behebung des Mangels erfolgen kann.
Wie hoch wären ggf Kosten und Aufwand z.B. Durch notwendige Zuheizung mit Schwedenofen.
Nachweisen, daß der Mangel der Verkäuferin bekannt war und sie auch zuheizen mußte- dich aber nicht auf diese Notwendigkeit hingewiesen hat.
Ggf Aussagen von Heizungsbauern, Nachbarn etc

Falls du nicht sicher bist wieweit genau die fehlende Heizleistung zu beziffern ist kannst du auch bei einem SV ein Privatgutachten beauftragen( Kosten vorher vereinbaren ).
Privatgutachten müssen bei Gericht berücksichtigt werden , Kosten können zur Beweisfeststellung ebenfalls entsprechend dem Urteil aufgeteilt werden( auch vorher SV fragen).
Zumindest wüßtest du dann techn Bescheid.
Zur rechtlichen Bewertung von mehren Stellen Erkundigungen einholen
(Auch Makler, immobilienbewerter, Baurechts -Anwälte etc.
Das sollte mit überschaubaren Kosten möglich sein.

Die möglichen Kosten der gesamten Rechtsverfolgung lassen sich ja ausrechnen und muß dir auch dein Anwalt mitteilen.

Und teile doch bitte immer mit, was deine Erkundigungen ergeben haben.
Nur nicht zu lange verzögern!

Wenn dein Rechtsanwalt der Verkäuferin einen Brief mit Darlegung der Rechtslage schickt wird sie sich vielleicht ja noch besinnen und doch die Kosten der Mangelbeseitigung bzw einen Großteil davon erstatten.
Vielleicht könntest du auch mit Rücktritt vom Kaufvertrag drohen.

Andreas Teich



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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
16.12.2014  (#39)

zitat..
gdfde schrieb: Das verstehe ich nicht, kosten die Briefe und die Zeit für die Gerichtsverhandlung(en) beim RA mehr, je höher der Streitwert ist?

ja, es gibt ein eigenes Tarifmodell für RA - übrigens sind die Gerichtsgebühren auch nach dem Streitwert gestaffelt bzw. gehts auch um die Zuständigkeit (bis 15k das BG, darüber nur mehr LG).

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  •  reinki0013
  •   Bronze-Award
6.3.2015  (#40)
so auch dieser Beitrag kann geschlossen werden :)

Wir haben uns jetzt auf keinen Rechtsstreit eingelassen, obwohl die Chancen nicht so schlecht gestanden wären. Wir haben uns jetzt außergerichtlich mit der Vorbesitzerin einigen können - es ist zwar nicht viel was wir bekommen haben, aber "besser als ein Stein am Kopf" sagt ein Sprichwort.

Es wäre meiner Meinung nach auch viel zu nervenaufreibend gewesen -> für alle die das hier mitverfolgt haben, egal ob Hauskauf oder Hausbau -> eine gute Rechtsschutzversicherung abschließen, genau erörtern was für Leistungen enthalten ist. Für uns wäre diese sicher sehr hilfreich gewesen.

LG Reinki

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