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  •  alfa2
14.5. - 23.5.2012
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Ich habe letzte Woche online einen Versicherungsvertrag für ein Kfz abgeschlossen (und das nicht bei irgendeiner Versicherung, sondern bei einer die den Namen der größten Schweizer Stadt im Namen trägt). Den Antrag bekommt man gleich als pdf per Mail und die Polizze dann mit der Post.
Nun hat mir die Versicherung geschrieben, dass es bei der Prämie vom Antrag nicht bleibt, sondern ein Bonusstufengeschenk fälschlicherweise eingerechnet wurde und deswegen wollen die jetzt 120€ mehr im Jahr von mir.

Die Versicherung meint andere Konditionen sind nicht möglich, aber genau begründen konnten Sie die Prämienänderung auch nicht, weil am Tag des Abschlusses habe ich auch angerufen und eine Mitarbeiterin mir gesagt, dass mit dem Antrag alles passt.

Was kann ich denn nun machen? AK und Rechtsschutz bemühen?

vg
alfa2

  •  creator
  •   Gold-Award
22.5.2012  (#21)
wie meistens ist es den kunden einfach zu blöd und mühsam, - um ein paar euro zu streiten, völlig wurscht, ob sie im recht sind oder nicht - und nona wissen die versicherungen wie banken das. dann kommt ein pensionisten-streithansl mit genug zeit und - überraschung - das nächste muster-urteil ist da, vgl. zinsberechnungen, gesetzwidrige klauseln, etc.. alles schon da.

zitat..
Ich habe der Versicherung mitgeteilt, dass mir meine Zeit zu wertvoll ist um über fehlende Transparenz und Aufklärung zu streiten und deswegen vom Vertrag zurücktreten werde sobald ich die Polizze erhalten habe.


das mit dem wechselkennzeichen kam ja auch erst viel später...

trotzdem: gesetzwidrig war das vorgehen der versicherung jedenfalls nach §5 fern-finanzdienstleistungsgesetz und der fehler ist in der sphäre der versicherung passiert. damit hätte sie zivilrechtlich für diesen fehler einzustehen - aber wo kein kläger, da kein richter.

wennst die - entgegen dem posting von vorhin - ärgern willst, könntest jetzt zurücktreten und die differenz zur "ersatzbeschaffung" via rechtsschutzversicherung einklagen, wäre de facto ein selbstläufer. wo ein kläger, da auch ein urteil gegen die versicherung... was natürlich nur bei verbandsklagen mit genug öffentlichkeit knackig wird, alles andere ist jeder versicherung wurscht: wenn 1 von ein paar tausend aufmuckt, ist das kostenmäßig immer ein gewinn...

das ist kein drohen, sondern simple beobachtung. aber immerhin merkt man schon ein umdenken - jetzt sind in der werbung auf einmal wieder alle soo bemüht, agb gaaanz toll zu erklären, um blödes hinterfragen zu vermeiden. das, was ergo jetzt macht, hat zürich schon in den 1970ern gemacht...

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  •  alfa2
22.5.2012  (#22)
ich rekapituliere nochmal:
alfa2 hat sich 2007 ein Auto (Auto1) gekauft, das er bei der oben beschriebenen Versicherung versichert hat und diesen Mai hat er sich wieder ein Auto (Auto2) gekauft. Auto2 ist das stärkere Fahrzeug und soll mit Wechselkennzeichen dazugemeldet werden.

Dazu habe ich bei der Versicherung, bei der ich schon versichert war online den Antrag abgeschlossen, beide Fahrzeuge und die bestehende Polizze angegeben.
Die Versicherung meint, da kein zusätzlicher Vertrag, auch kein Zweitwagenbonus. Diese Informationen zu bekommen hat knapp 2 Wochen gedauert und unzählige Mails gekostet.
Die unklaren Optionen mit denen diese Info abgefragt wird habe ich oben schon beschrieben und das ist hier das faule ding und nicht ob ich nun in Bonusstufe 0 oder 4 bin, laut VVO ist es sogar 3.

Auto1 wird sobald ein Käufer in den nächsten Wochen gefunden ist abgemeldet und somit der Vertrag wieder geändert.

@speeeedcat: bei dieser Versicherung verhält es sich ähnlich, ist es bei euch egal ob das weitere Fahrzeug mit Wechselkennzeichen angemeldet wird oder nicht? weißt ihr darauf hin oder nicht?

@creator: wennst mir jemanden nennst, der den prozess finanziert, dann gerne. meine rechtsschutzversicherung machts nicht, da ich die Versicherung erst im April abgeschlossen habe und noch die Wartezeit für Versicherungsstreitigkeiten gilt.
das umdenken habe ich bei der von dir genannten versicherung in meinem fall nicht bemerkt...

vg
alfa2

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  •  creator
  •   Gold-Award
23.5.2012  (#23)
,,, das umdenken hätte sich bei vorhandener rechtsschutzdeckung durchaus rasch ergeben - aber klar, fragt die vers. nach, ob so eine besteht...

so kannst halt max. auf das reklamationsservice des vki hoffen...

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  •  alfa2
23.5.2012  (#24)
würde das ganze existenzieller sein als eine 0815-KFZ-Versicherung, dann hätte ich da auch durchgehalten, aber so sage ich nur wer nicht will der hat schon, es gibt ja noch genügend weitere Versicherungen ...

Versicherungen sind bei meiner persönlichen Rangliste welche Unternehmen gerne Konsumentenunfreundlich sind auf den 2. Platz gerutscht, gleich vor Banken aber noch nach den Maklern

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.5.2012  (#25)

zitat..
@speeeedcat: bei dieser Versicherung verhält es sich ähnlich, ist es bei euch egal ob das weitere Fahrzeug mit Wechselkennzeichen angemeldet wird oder nicht? weißt ihr darauf hin oder nicht?


alfa, wenn ich das richtig verstanden habe, hast du zu deinem bestehenden auto ein kw-mäßig stärkeres auf WKZ dazugemeldet, vermutlich, um einen potentiellen käufer probefahren lassen zu können.

bei verkauf wird das schwächere auto wieder abgemeldet.

soweit, sogut. nur kannst du keinen zweitfahrzeugbonus generieren, wenn du auf WKZ dazu-meldest, da ja der vorhandene vertrag um eben das zweite fahrzeug erweitert wird. und somit in der vorherrschenden bonusstufe bleibt.

würdest du ein separates kennzeichen auf den stärkeren anmelden, würdest du die gleiche bonusstufe wie für den ersten bekommen.
nachteil: du zahlst halt 2x haftpflicht und 2x motor-steuer, da 2 kennzeichen.

wenn ich das so richtig verstanden habe, hat die versicherung völlig rechtens gehandelt, ein etwaiger mehr-rabatt hätte bei vertragsabschluss ausgehandelt werden müssen.
durchblicker.at ist nicht immer die günstigste möglichkeit, vers.-verträge abzuschliessen, makler auch nicht ;).
ich statuere z.b. grade eben ein exempel bei einem makler, der die obgenannte versicherung bei einem eigenheimrisiko anbietet, der kommt nicht mal auf 2hunderter hin *lol*.

gruß, alex

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  •  alfa2
23.5.2012  (#26)
ob das völlig rechtens war, lasse ich jetzt mal so dahingestellt, denn eindeutig war die Aufklärung im Vorfeld nicht.

Ich verstehe nun das Konstrukt dieses Bonuses, da du es mir erklärt hast bzw. die Versicherung es versucht hat aber sich mehr im Schweigen gehüllt hat, als um Aufklärung bemüht war und deswegen auch meine Reaktion, weilst als Kunde dir blöd und nicht beachtet vorkommst.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.5.2012  (#27)
aufklärung/verständnisdas ist halt oftmals der nachteil bei sog. schalterpolizzen - meine kunden rufen halt einfach an, wenn was unklar ist.

ich verstehe dich jetzt aber auch besser ;).

freut mich, licht ins dunkel gebracht zu haben.

gruß, alex

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