Kann mir jemand sagen, ob eine versperrbare Terassentür als Absturtzsicherung gilt? Wir werden die Terasse bei unserem Haus erst später fertig machen. Es soll dann eine Steinschlichtung kommen. Nun ist es aber so, dass man wenn man bei einer der Terassentüren raus geht, man in etwa 1,5m abstürtzen würde. Alles andere rund um die Terasse ist zur zeit noch leicht geböscht, also nicht steil.
Wenn ich bei der einen Terassentüre einen versperrbaren Beschlag rauf machen würde, würde das für die Benützungsbewilligung reichen? Achja, das Haus steht in der STMK es gilt also Steirisches Baurecht.
@gegy
versperrbare Türgriffe würde ich aber, wenn es sich um
KiZi handelt und der Balkon fertig ist, trotzdem machen.
Kosten net die Welt und "Sicher ist Sicher"
Meine 3jähre will immer raus auf den Balkon.
gsd kanns aber net, da abgesperrt.
Ich zerstöre jetzt leider eure Illusionen – aber eine Verglasung welche bis zum Boden reicht wird nicht „absturzsicher“ indem man eine versperrbare Griffolive montiert. Sowohl das Fensterelement (Verankerung, Profildimensionierung) als auch das Glas selbst müssen absturzsicher sein. Für das Glas bedeutet das VSG aus geschätzt 2x5mm Float-Glas mit einer 0,76mm PVB-Folie (Achtung: üblicherweise wird VSG nur mit einer 0,38mm-Folie verklebt!).
Das so auszuführen wäre eine Möglichkeit (wenn die Türe das Glasgewicht verträgt – immerhin ca. 50kg/m²) – oder man stellt die Absturzsicherheit provisorisch durch ein Geländer (Schaltafel?) her.
Sir_rws ich glaube du hast da was falsch verstanden. Es handelt sich um eine dreifachverglaste terassentür. Diese sollte ohnehin sicherheitsglas sein würde ich nun mal sagen. Außerdem ist sie nur zu zwei drittel von oben herab verglast ist. (Rest ist blind)
@gegy - Glaube mir, ich weiß wovon ich schreibe. Eine Terrassentüre muß (je nach Bundesland und dort gültiger Bauordnung) mit beidseitigem Sicherheitsglas ausgefacht sein. ESG oder VSG. Keine weiteren Vorschriften (Glasdicken, Stärke der Folie, etc.). Dies betrifft Verglasungen welche nahezu bis zum Boden reichen und somit im "Trittbereich" sind bzw. um Verglasungen in Türen bis 1,50 m Höhe über der Standfläche.
"Absturzsicherheit" ist hingegen z.B in der OIB-Richlinie 4 definiert. Die Glasbemessung muss dabei nach ÖNORM B3716 erfolgen - und in dieser Norm ist unter Punkt 3 definiert dass die PVB-Folie mind. 0,76mm stark sein muss.