|
|
||
Nein! Woher hast die 12m? Die übliche Vorgangsweise zur Überprüfung, ob die Bauklasse eingehalten wird, ist die Berechnung der Gebäudehöhe als "mittlere" Höhe der jeweiligen Front. Da spielt das Dach, soferne es weniger als 45° hat, keine Rolle. Eine zweite Möglichkeit zur Frage der Übereinstimmung mit der Bauklasse ist die Bildung einer sogenannten "Umhüllenden". Dabei darf kein Teil des Gebäudes diese Umhüllende überragen. (Ausgenommen z.B. der Schornstein). Die "Umhüllende" ergibt sich durch geradlinige Verbindung von den seitlichen Randpunkten an den äußeren Kanten der Front, die der Bebauungshöhe lt. Bauklasse entsprechen (in deinem Fall 8m), zu einem Hochpunkt zwischen diesen Randpunkten. Der Hochpunkt darf max. 6m über den Randpunkten liegen. Die Verbindungslinie zwischen Randpunkten und Hochpunkt darf max. 45° Steigung aufweisen. Die jeweilige Front darf inkl. Dach diese Verbindungslinien nicht überragen - dann gilt die Bebauungshöhe laut Bauklasse eingehalten. Ja. Kann man so nicht sagen. Hab ja schon gesagt: woher hast die 12 m?? Kann ich nicht nachvollziehen. Und dass es so hoch sein kann "wie ich will" ist sicher auch nicht richtig, denn du hast in jedem Fall Grenzen. Bei der Giebelfront halt durch die "Umhüllende". Da muss alles drunter sein. |