In der derzeitigen Diskussion über die Hilfen für Kreditnehmer mit variablen Zinsen fordern Banken neben der Aufweichung der KIM-Verordung auch die Möglichkeit bei Fixzinsverträgen mehr als 1% bei Sondertilgungen über den vereinbarten Rahmen (meist 10.000 Euro) verlangen zu dürfen.
Wäre eine solche Anpassung nach oben nur für zukünftig abgeschlossene Kreditverträge möglich oder könnte eine gesetzliche Änderung auch zum Nachteil von bestehenden Verträgen werden? Bzw. schützt allein eine Festschreibung in den Verträgen bei einer Gesetzesänderung?
Die zweite Forderung dürfte auch umstritten sein: Der Bankenverband will, dass die Höchstgrenzen für Pönalen bei vorzeitigen Kreditrückzahlungen angehoben werden. Worum es geht? Bei einem fix verzinsten Kredit kann es sein, dass die Bank draufzahlt, wenn der Kunde vorzeitig das ganze Darlehen zurückzahlt. Denn auch Banken finanzieren sich langfristig, borgen also Geld für viele Jahre mit Zinsen her und holen sich andererseits Geld. Aktuell ist geregelt, dass Kundinnen und Kunden Beträge bis zu 10.000 Euro immer zurückzahlen können. Bei Rückzahlungen darüber darf die Bank maximal ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages an Zusatzkosten verrechnen. Diese Regel wollen die Banken aufgeweicht sehen, um auch mehr verrechnen zu können.
Quelle:
https://www.derstandard.at/story/3000000183973/hohe-zinslast-banken-wollen-kreditnehmern-keine-mahnspesen-verrechnen
Gesamten Text anzeigen