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Vertrag Wolf FTH - Haus, was gehört rein

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  •  RiverRaid
26.11. - 29.11.2012
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Hallo liebe Community,

Das hier ist mein erster Eintrag, lese aber schon seit Wochen hier mit, aber es ist wirklich sehr viel auf einmal. Ein riesen Danke an alle Leute hier, die soviele Informationen zusammengetragen haben und Laien wie mir helfen!!

Nach mehreren Treffen & Besprechungen ist es bald soweit, dass meine Frau und ich den Vertrag mit Wolf unterschreiben wollen, ich habe versucht, alleszusammenzufassen und wollte euch Fragen, ob ich vielleicht noch etwas vergessen habe, bzw ob Ihr vielleicht noch tipps habt :)

Folgende Punkte habe ich hier gefunden:
1) Keine Bankgarantie oder Anzahlung - Kreditzusage von Bank muß reichen => Geld folgt nach Leistung
2) AGBs wenn möglich streichen
3) Blower-Door Test vereinbaren
4) Endabnahme mit Bausachverständigem
5) Phrasen wie "oder gleichwertig" streichen
6) max. haftrücklass, ned nur 2%, sondern deutlich mehr (Wobei ich nicht genau weiß, was damit gemeint ist?)
7) Pönale bei nicht termingerechter fertigstellung (was ist realistisch?)
8) Auch hier gefunden: Bis zu 10 % der Gesamtkosten können drei Jahre lang wegen Garantieleistung zurückbehalten werden. (Wobei mir das auch nicht zu 100% klar ist)
9) Thermographie vereinbaren
HERZLICHEN DANK für eure Hilfe!!!!

LG,
Andi

  •  kalki80
26.11.2012  (#1)
Punkte 6 und 8 sind dasselbe! - Bei beiden Punkten handelt es sich um den Haftrücklass. Dabei zahlst du einen gewissen Prozentsatz nicht, falls in der Gewährleistungszeit Probleme auftreten und es event. das Unternehmen nicht mehr gibt um diese zu beheben.
Damit hättest du dann etwas Geld auf der Seite um diese durch andere Unternehmen beheben zu lassen.
Lt. einem Freund sind bei Privatbauten bis zu 3% drinnen. 10% bekommen nur Großkunden/Firmen,.... ...aber Fragen kostet nichts.
Was aber sein kann ist, dass FTH FTH [Fertigteilhaus] Anbieter, dir für die x% eine Bankgarantie bietet. D.h. zu zahlst den vóllen Kaufpreis und erhälst dafür die Bankgarantie. Sollte obiger Fall eintreten (Schaden + Konkurs ohne Rechtsnachfolge), dann bekommst die x % von der Bank. Ziel würde erreicht...besser ist aber trotzdem wenn man in den Gewährleitstungsjahren mit dem Geld etwas wirtschaften könnte. Darum nicht unbedingt gleich auf die Bankgarantie eingehen.

lg,

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  •  RiverRaid
26.11.2012  (#2)
Danke! - Jetzt weiss ich endlich, was damit gemeint war, Du hast mir sehr geholfen! emoji

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  •  kuecken-mauz
26.11.2012  (#3)
Wir stehen auch kurz vor der Unterschrift bei der Firma Wolf. Warum wollt ihr denn die AGB's von Wolf streichen?
Wir werden noch folgende Sachen in den Vertrag reinschreiben:
-) EKZ muss erreicht werden, damit wir noch die WBF bekommen
-) Wir haben Bauklasse 1 und das Haus darf da nicht höher sein als die 5 m
-) Bankgarantie wollen wir auch keine geben, muss auch mit einer Kreditbestätigung gehen
-) Blower Door Test wollen wir extern machen und zwar gleich nachdem das Haus aufgestellt worden ist und noch bevor der Putz kommt
-) bekommen der Baubewilligung
-) Kreditzusage ist ganz klar
-) Pönale finde ich einen guten Punkt, aber da weiß ich leider nicht, wieviel man da schreiben kann.
Anzahlung muss man bei denen eigentlich nicht machen, nach dem Einreichplan muss man erst den ersten Teil bezahlen und den zweiten & dritten Teil bei Aufstellung und den letzten bei Übernahme. Nach erbrachter Arbeit finde ich es in Ordnung, dass man etwas bezahlt. Ist das bei euch anders?
LG

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  •  johro
  •   Gold-Award
26.11.2012  (#4)
hallo - was gehört rein?! naja gute frage..

1+2 glaube ich zwar nicht emoji , ein versuch ist es wert.
3 vereinbaren ja, bezahlen wer?
4 musst du organiesieren, dass er bei der abnahme dabei ist bzw kann du das ja einen Tag vorher machen
5 naja stand bei uns nirgens, da ja alles ziemlich genau im kaufvertrag beschrieben ist/sein sollte
6 2-3% sind drinnen, manche geben auch eine Bankgarantie über den betrag.
7 pönale?emoji naja versuchen kann mans
9 aha, wozu?
ich finde die überlegungen ja gut, aber man sollte sich nicht zu viel erhoffen...

lg
johannes

1
  •  RiverRaid
26.11.2012  (#5)
danke für die Antworten! - @kueken-mauz: 1 und 2 sind gute Punkte! Was ist mit "bekommen der Baubewulligung" gemeint?
@Johro: Das sind nur die ganzen Tipps die ich hier im Forum gefunden habe emoji den punkt 9 einfach zur Sicherheit, dass es keine Kältebrücken gibt (schlecht eingebaute Fenster oder ähnliches). Kostet nicht viel (170€) und kann und findet vielleicht irgendwelche Probleme.

Lg

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  •  Johnny Walker
26.11.2012  (#6)
agbs streichen ???? - da kommt wieder das thema: "lugner hat vor laufender kamera auch agbs gestrichen".
streicht ihr bei auto usw. kaufen auch alle agbs? meines wissen nach hat wahrscheinich jede (normale) firma agbs. für was hat die die wohl?????? wobei in diesen ja auch pflichten des auftragnehmers festgehalten sind. streicht ihr die dann auch oder nur die rechte des auftragnehmers. also wenn wolf oder eine andere firma auf das einsteigt, dann wäre ich da schon etwas nachdenklich. papier ist sowieso geduldig und wenn die firma "krachen" geht, ist es sowieso egal ob mit oder ohne agbs. viel wichtiger ist doch mit kunden zu sprechen, oder eine bonitätsauskunft der firma zu überprüfen. pönale und haftrücklass sind sicher gute punkte für sicherheit beim bauen.

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Hallo RiverRaid,
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  •  johro
  •   Gold-Award
26.11.2012  (#7)
hallo - hi riverraid, sicher kannst ein wärmebild machen, aber das wird dir nichts bringen, was solls denn überhaupt bringen? vergiss das und auch die anderen punkte. du sollst sie zwar ansprechen, aber nicht dass du dann belächelt wirst und ....

wie jonny walker schon sagt, die haben deren Standardform-Vertrag. da kannst natürlich alles ansprechen, aber, naja, probiers...

lg
johannes

1
  •  creator
  •   Gold-Award
26.11.2012  (#8)
@johnny walker: nomen est omen...? - jeder idiot weiß, dass agb schlicht und einfach zumindest benachteiligend (wenn nicht gesetzwidrig, weil "gröblich benachteiligend) sind - und sich niemand dem unterwerfen muss.

sicher versucht jede firma, ihre bedingungen durchzudrücken - geilerweise mit der agb-klausel, dass agb von anderen, die den ihrigen zuwiderlaufen, ned gelten sollenemoji

also ist es nur klar, dass die simple agb des kunden genauso lautet: alles, was ich ned mag, gilt ned.
http://www.energiesparhaus.at/forum/28322

zitat..
streicht ihr bei auto usw. kaufen auch alle agbs?

ja - hab' ich schon x-mal beschrieben und unzählige male selbst praktiziert: einfach unterschreiben und "agb widersprochen" beifügen oder durchstreichen... wer zahlt, schafft an; lass' mich ned um mein geld ver.rschen und ja, was der lugner kann, können alle anderen schon lang. komischerweise wollten mir dann trotzdem alle was verkaufen - hätten sich ja auch beleidigt zurückziehen können. haben sie aber ned... komisch, welch ein wunder.
auf so klauseln z.b. http://www.energiesparhaus.at/forum/26423 kann jeder verzichten.

schlimm sind auch klauseln zu finanzierungen, dass du ned zurücktreten kannst, wenn dir wolf irgendeine sauteure finanzierung beschaffen kann - damit wird das rücktrittsrecht nach kschg umgangen. lecjer, so was braucht man unbedingt...

alles, was du nicht 100% verstehst, muss hinterfragt werden - ggf. einvernehmlich als zusatztext vereinbart. du willst ein individuelles haus - also auch keinen standardvertrag.
jetzt gibt's 2 philosophien: die einen wollen eine möglichst genaue leistungsbeschreibung, damit sie die punkt für punkt abarbeiten können. da wird dann nur das geschuldet, was eben dort gelistet ist.
oder man vereinbart einfach, dass das haus x bis dann und dann geliefert sein muss und lässt sich alles erklären, regelt wenig, weil es vorvertragliche aufklärungspflichten gibt und der verkäufer auf alle risken selber draufkommen muss bzw warnen und aufklären muss. das fängt beim boden an und hört bei vorlage aller verwendeten önormen auf, geschuldet ist dann immer önorm-gerechte ausführung laut stand der technik. ist halt ein bissi schwach, wennst ned weißt, was das genau ist. typen, die kunden nur "da, da udn da" unterschreiben lassen, sind schwer suspekt.
da zudem sämtliche vertragsbestandteile in verständlicher form, nicht überraschend dargestellt werden müssen, ist das ein guter grund, das angebot - ggf. per e-mail - vom vki prüfen zu lassen. http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318865112598&pn=3
ich würde auf jeden fall die begutachtung der baustelle und der bodenverhältnisse durch wolf reinschreiben, dann können sie nicht rklären, dass kran und baustelleneinrichtung viel mehr kosten, reinigung macht natürlich auch wolf, absperrungen und genehmigungen ebenfalls wolf.

dass bankgarantien immer ein schöner versuch sind, hatten wir auch schon zig mal.

am wichtigsten ist eben "geld folgt leistung" - dann zahlst nur, wenn's ok ist.
lass' dich nicht entmutigen - freundlich ansprechen, was du willst und wenn dir was nicht gefällt, musst du nix akzeptieren.



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  •  Johnny Walker
26.11.2012  (#9)
.@ creator: habe deine ausführungen so weit verstanden (kenne aus anderen postings deine einstellung). die frage ist nur: was machen wenn der kunde in der bauphase pleite geht??? und schon mehr leistung erbracht wurde, als gezahlt wurde??? und zu den agbs: wie gesagt, jeder kann es machen wie er will und glaubt. ich persönlich finde es nur sehr merkwürdig, wenn eine firma einen kaufvertrag mit agbs zur vorlage bringt, der kunde diese dann nicht akzeptiert, und die firma so dir nichts mir nichts sagen würde: ok, kein problem, dann machen wir es heute halt ohne die, war ja nur ein versuch. ich frage mich nur in welcher branche bist du tätig creator???. meines wissens nach leben wir doch alle vom verkauf, mit ausnahme der beamten. da sind wir halt alle bittsteller. auf jeden fall viel glück riverraid, wird schon schiefgehen.

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  •  RiverRaid
26.11.2012  (#10)
@creator:
Wow, herzlichen Dank!

Die Tipps mit Begutachtung, Reinigung , Absperrungen und Genehmigungen werde ich ebenfalls beachten :)

Schön langsam glaube ich, die werden mich hochkant rauswerfen :D

LG

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  •  RiverRaid
26.11.2012  (#11)
@Johnny Walker:
Danke! Das ich nicht alles durchbringen werde, ist mir klar, aber dass ich zB vor 2 Wochen eigentlich schon bereit war, zu unterschreiben (wird ja schon alles passen...) und dann doch noch zurückgezogen habe, um mich zu informieren stimmt mich schon nachdenklich, wie leichtgläubig man sei kann.
Zum Glück gibt es dieses Forum und seine Mitglieder, dass Leichtgläubige wie mich ein bisschen an der Hand nimmt und risiken aufzeigt und Tipps gibt.

LG

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  •  Johnny Walker
26.11.2012  (#12)
@riverraid - ----dich hochkant rauswerfen---------? vergiß es, in zeiten wie diesen???, - die müssen froh sein, wenn wer unterschreibt.

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  •  hiddenmaxx
26.11.2012  (#13)
ball flach halten - man soll sich schon im klaren darüber sein, dass man als nicht-creator nicht unbedingt auf demselben level spielt, wenn es um vertragsverhandlungen geht.

da hilft es auch recht wenig, wenn man das forum/internet durchforstet und sich (gefährliches) halbwissen aneignet.

sehr schnell erreicht man da den punkt, wo die gegenseite (baufirma) sagt: "wenn du kein vertrauen in uns hast, dann such' dir einen anderen."

und das gilt in meinen augen AUCH für die seriösen mit gutem geschäftsstand. denn die haben es gleich mal garnicht nötig, sich von einem einzigen kunden derart malträtieren zu lassen.

fazit:
bis zu einem gewissen grad verhandeln => ok; aber immer realistisch bleiben. behaupte jetzt mal, dass du keine firma finden wirst, die dir auf alle deine oben beschriebenen forderungen einsteigen wird.

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
26.11.2012  (#14)
@Johro - Warum soll Riverraid ka Thermografie machen?
Diese zeigt (analog zum Blower Door) Schwachstellen wie Wärmebrücken usw.
Wir hams a zeitlang später gemacht und bei uns hamma entdeckt, dass 2 Fenster schlecht eingestellt waren emoji

@Riverraid
Blower Door Test mit einem vernünftigen n50 Wert (z.b. 0,5..0,9) ist für mich durchaus ein Vertragsbestandteil.

Bankgarantie streichen halt ich auch für vernünftig, wir mussten eine geben (kannte Creator im forum noch nicht wirklich emoji und theoretisch hätte Wolf ohne unsere Zustimmung die Zahlungen einfordern können, was sie nicht gemacht haben)

Endabnahme mit Bausachverständigem ist zu spät. denn der sieht nach der Rigipserei nicht, wie was wo für Tram gehen, keine verklebte Dampfbremse, Keine Dämmung der Dachschrägen, Übergänge der Dachschrägen usw usw.
Idealerweise sollte er meiner Meinung nach 2..3 x an Hupfer auf der Baustelle vorbeischauen und seine Nase in die Ausführung reinhalten.

Bekommen der Baubewilligung und Kreditzusage find ich vernünftig.

Zu Pönale und AGB streichen kann ich nix sagen, wir ham damals nix gestrichen und sind net pleite gegangen und ham unsere Hütte trotzdem erfolgreich aufgestellt.

Ansonsten würd ich mich an den Rat von Hidden Maxx halten, bleib menschlich und realistisch.

lg, & alles gute,
Wolfgang

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
26.11.2012  (#15)
AJA - übrigens glaub ich, dass Du in Guten Händen bei Wolf bist, ich hab nach 6 Jahren letzten Freitag an Schimmel im Spitzboden entdeckt (Dachbodentreppe oder Anschluss Dampfsperre wahrscheinlich die Ursache), heut vormittag war gleich wer von Wolf da, hat sich das angeschaut und an Vorschlag zur Behebung gemacht, warten auf Termin bis sie bei uns antanzen und das gemacht wird.
Ich bin als Kunde sehr zufrieden mit der Betreuung von Wolf.
(Wenn auch nicht mit den SUBs damals emoji )

lg, Wolfgang

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  •  kuecken-mauz
26.11.2012  (#16)
@RiverRaid - Mit bekommen der Baubewilligung habe ich gemeint, dass man die Genehmigung bekommt wie es im Einreichplan gezeichnet ist und nicht, dass man große Änderungen am Haus vornehmen müssen. Man kann sich vorher bei der Gemeinde erkundigen, aber man weiß ja nie.
LG

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  •  Jelly
27.11.2012  (#17)

zitat..
ich persönlich finde es nur sehr merkwürdig, wenn eine firma einen kaufvertrag mit agbs zur vorlage bringt, der kunde diese dann nicht akzeptiert, und die firma so dir nichts mir nichts sagen würde: ok, kein problem, dann machen wir es heute halt ohne


das wurde ja schon angesprochen, dass es vor allem bei geschäften unter firmen gang und gebe ist, dass der eine das angebot mit deren agb´s schickt und man dann die teile nach unsren agb´s bestellt und auf der AB (auftragsbestätigung) kann man dann (na klar) wieder lesen, dass die sache derer agb´s unterliegt


zitat..
Zu Pönale und AGB streichen kann ich nix sagen, wir ham damals nix gestrichen und sind net pleite gegangen und ham unsere Hütte trotzdem erfolgreich aufgestellt.


und DAS ist ja dann der nächste punkt. solange alles gut geht, interessieren keinen menschen irgendwelche agb´s oder sonstige abkommen, wenn dann doch ein problem auftreten sollte, DANN ists eben immer die frage, welche gesetze, ucancen oder sonstige vereinbarungen heran zu ziehen sind.

ich persönlich würde mir die agb´s durchlesen,
- bei verständlichen UND berechtigten punkten passt alles
- bei verständlichen UND nicht berechtigten punkten, die firma drauf ansprechen
- bei unverständlichen punkten, sowieso nachfragen

und dann kann man immer noch EINZELNE punkte versuchen raus zu streichen

schönes beispiel: verkäufer erklärt einen punkt aus den abg´s mit "der steht nur SO dabei, und ist eigentlich nicht nötig"
einzig richtige aktion vom käufer, punkt streichen ;)

aber so punkte wie "ware bleibt bis zum bezahlen vollständiges eigentum des lieferanten" streichen? warum???

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  •  creator
  •   Gold-Award
27.11.2012  (#18)
@hiddenmax: sorry -was ich kann, können andere schon länger - viel besser... und kann ja jeder im kleinen wie im großen üben - im übrigen verweise ich auf jw's posting: http://www.energiesparhaus.at/forum/29183_1#203810

zitat..
was machen wenn der kunde in der bauphase pleite geht??? und schon mehr leistung erbracht wurde, als gezahlt wurde???

abgesehen davon, dass das insolvenzrisiko im baugewerbe in österreich einsame spitze und damit die wahrscheinlichkeiten auch klar sind: die fragen finde ich schon spaßig, weil die immer zu den eh super-sicheren häuslebauern gestellt werden. die dämliche alpine stellt den polen für die em ein stadion nach dem anderen hin, ohne bis heute je einen cent gesehen zu haben, aber der häuslebauer mit kredit und die arbeiter bei alpine, die um den job zittern, werden gedroschen: http://oe1.orf.at/artikel/319756
ich bin - wie viele wissen - sozialversicherungsangestellter, aber kein beamter, habe aber auch bei versicherungen und in beiden bereichen im vertragsrecht gearbeitet.
das nennt man unternehmerisches risiko, u.a.rechtfertigung für den gewinn bzw. aufschlag. blöd gesagt: man kann auch ein ausfallrisiko im cash-management berücksichtigen - oder halt "vertrauen"; wird ja sonst auch so gern gefordert. "geld folgt leistung" vulgo § 1170 abgb http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=1&paid=1170 ist eben gesetz, das mit §1170b abgb oder dem btvg ja eh schon aufgrund der finanzschwachen unternehmen gebogen wurde.

agb sind eben schlicht ein regelwerk zum nachteil des kunden - genau deswegen gibt's das kschg und heißen die bedingungen. wer bedingungen aufstellt, ist nicht nett, sondern gibt zu verstehen, dass er lieber nach seinen regeln spielt. mir ist durchaus klar, dass die wenigsten sich dessen bewusst sind. aber dann kommen halt so dämliche aktionen wie mit den subs vom wolfgang, wo man ned mitreden kann und lauter irre rumwerken oder bestimmte mängel ned als solche gelten sollen, de facto was anderes als das bestellte geliefert werden darf, etc.. ist ja ned lustig, wenn flächenmaße ned stimmen müssen, man sich auf normen beruft, die keiner je gesehen hat und kennt, etc. wer so arbeitst, gehört imho standrechtlich wegen gewerbsmäßigen betrugs verurteilt - da ist aber in ö. natürlich die motivation gering. dennoch ist zumindest seit ein paar unglückliche bei diversen telekomanbietern und banken kräftig eingefahren sind, betreffend agb immer öfter ein strengerer maßstab angelegt und viele für gesetzwidrig erklärt worden. es kann sich jeder agb-verfasser selbst die frage stellen, ob er gerne solchen bedingungen zustimmen würde, wenn er nicht müsste... das sind dann komischerweise immer gaaanz wenige.

gute firmen erkennt man daran, dass sie keine oder nur wenige agb haben und gesetzliche kundenrechte übererfüllen. wenn ich beim hofer gekaufte sachen 2 wochen zurückbringen kann und das geld bar auf die hand kriege, sind mir alle anderen, die mir das nicht gewähren, auch nicht so sympathisch, sondern in meinen konsumentenaugen unfähige emoji


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  •  halfway
28.11.2012  (#19)
Beim Wolf würde ich mich neben den AGBs sehr auf die Leistungsbeschreibung konzentrieren. Die war mit der Grund, warum wir Wolf nicht genommen haben obwohl die Firma einen wirklich guten Eindruck gemacht hat. Auch im Werk. Ich will hier niemanden schlecht machen, nur als Hinweis in den einzelnen Detailpunkten der Leistungsbeschreibung lag für uns der Hund begraben und da weiß ich es weil wir damals die Wölfe gegen die Elche genau gebenchmarkt haben. Das gilt aber eh für alle. Weil du kannst noch so viel reinschreiben und rausstreichen wirst dich trotzdem ärgern, wenn alles korrekt abgewickelt wurde und die Leistungsbeschreibung dich im Einzelnen nicht glücklich macht.

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
28.11.2012  (#20)
@halfway -
Willst Du ein bisl näher drauf eingehen was Du meinst konkret (Beispiele?)? Würde sicher nicht nur den TE interessieren, sondern auch mich (da beide erwähnten Firmen für mich von Relevanz sind).

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  •  halfway
28.11.2012  (#21)
Ich werde sicherlich nicht behaupten dass Wolf in dem einen oder anderen Punkt den Kunden linkt. Was man will und was man kriegt ist ja etwas subjektives und so haben wir auch die Leistungsbeschreibung für uns im Vergleich bewertet. Es gibt schließlich genügend zufriedenen Kunden. Denen will man ihre Entscheidung ja nicht absprechen.

Wir haben schlichtweg beide Leistungsbeschreibungen in einer Excel Tabelle gegenübergestellt und dann geschaut wo die Unterschiede sind. Das Spiel kann man mit allen FTH FTH [Fertigteilhaus] Anbietern spielen und gehört meiner Meinung zur Vorbereitung dazu, auch damit man Äpfel mit Äpfel vergleichen kann. Dann fragt man den einen wie den anderen warum sie sich für jene Wandstärke und gegen/für jenes Material entschieden haben und wie es bei der KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] mit der Hygiene aussieht und warum der eine die Lüftungsschlitz unten in der Wand hat und der andere oben und warum dieser oder jener Punkt drin ist, der beim anderen fehlt. Und treten da noch Wartungskosten im Nachhinein auf und wenn ja wie hoch sind und braucht man für das eine oder andere Professionisten oder kann man das auch selber tauschen. Sind nur beispiele, die Fragestellungen sind ja vielfältig weil man bei jedem Punkt nachhaken kann. Wir haben die LB wirklich Wort für Wort zerlegt. Was auch immer wir gefunden haben, haben wir hinterfragt. Auch bei der Bemusterung. Es hat ja Gründe warum Leistungsbeschreibungen unterschiedlich ausfallen. Diese großen Österreichischen Firmen handeln ja nicht willkürlich, sondern die LBs sind Ergebnis jahrelanger Geschäftspraxis und Erfahrung. Dem muss man halt nachgehen und dann für sich herausfinden, was man will oder nicht. Wir haben uns aber auch helfen lassen von einem FTH FTH [Fertigteilhaus] Coach, wenn wir einen Punkt nicht einordnen konnten. Ich will keinesfalls behaupten, dass Wolf seine Kunden in dem einen oder anderen Punkt übern Tisch ziehen will, nur das Bewusstsein soll da sein was in der Leistung drin ist und was nicht und man sollte wie bei jedem anderen Hersteller genau dahinter schauen. Die Arbeit nimmt einem keiner ab.

Was uns bei Wolf auch nicht gefallen hat, aber das mag eine Schwäche des Verkäufers gewesen sein, dass die Angebote die uns gelegt wurden schwer bewertbar waren, weil mal da und mal dort was vergessen wurde und es mühsam war die immer wieder korrigierten Versionen gegenzuchecken. Wir mussten aufpassen wie die Haftlmacher, dass am Schluss eh alles drin war, weil wir beim Hausbau keine Freunde nachträglicher Zusatzkosten waren und durch die ewige Korrektur der Angebote haben wir dann das Vertrauen verloren, was schon auch Schade war, weil wir nach unserem Werksbesuch Feuer und Flamme für das Unternehmen waren. Der Ausflug lohnt sich auch zur Meinungsbildung. Nette Mitarbeiter führen einen durch und beantworten geduldig jede Frage.

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