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Beispiel (ohne Nebenkosten): Immobilie wird um 300.000€ gekauft. Partei A steuert 100.000€ als Eigenmittel bei. Partei B steuert 0€ als Eigenmittel bei. Daher wird ein Kredit von 200.000€ benötigt. Dieser wird von Partei A und Partei B gemeinsam aufgenommen, also 50:50. Partei A hat 100.000€ Eigenmittel + 100.000€ Kredit = 2/3 Anteile Partei B hat 0€ Eigenmittel + 100.000€ Kredit = 1/3 Anteile. Somit könnte Partei A zu 2/3 ins Grundbuch und Partei B zu 1/3. Bei Verkauf wird der Erlös gemäßt der Anteile aufgeteilt. * Bei 300.000€ Verkaufserlös, bekommt Partei A 2/3 = 200.000€ und Partei B = 100.000€. * Bei 600.000€ Verkaufserlös (Wertsteigerung), bekommt Partei A 2/3 = 400.000€ und Partei B 1/3 = 200.000€. * Bei 150.000€ Verkaufserlös (Wertminderung), bekommt Partei A 2/3 = 100.000€ und Partei B 1/3 = 50.000€. Da der Wert von Immobilien schwanken (nach oben wie nach unten) ist nicht garantiert das du 100.000€ wieder zurück bekommst. Aber das ist bei der "Investition" so |
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Hallo Scar, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Vertragliche Güterteilung? |
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Übrigens, fairerweise sollten dann zukünftige Investitionen und Reparaturen auch so aufgeteilt werden. Wenn das Dach repariert werden muss, soll Partei A dann natürlich auch 2/3 davon übernehmen. |
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Hallo Scar, zu deiner Frage "ist sowas möglich": Vertraglich ist hier alles möglich, was nicht verboten ist oder den guten Sitten widerspricht. Wie so etwas aussehen sollte hängt von euch beiden als Vertragsparteien ab. Ihr müsst euch einig werden - da gibt es keine Norm. Lasst euch am besten von einem Anwalt beraten. |
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