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inwiefern widerspreche ich mir? solange du nur ein Livebild einsetzt werden keine Daten verarbeitet/gespeichert also ist die DSGVO irrelevant punkt. sobald du fremdes Privateigentum filmst, oder ein Nachbar das Gefühl hat, dass er überwacht wird durch Attrappe, Kamera oder Videotürklingel machst du dich strafbar und dafür reicht es eben, wenn eine Kameralinse optisch auf den Grund zeigt, wenn er dich anzeigt schreitet die Datenschutzbehörde ein und zivilrechtlich kann er dich auch klagen und da gehts um teils seeeehr empfindliche Strafen bzw. Schadenersatzansprüche, außerdem ist es moralisch auch echt mies Nachbars Garten zu überwachen, kauf entweder eine Kamera wo du Bereiche verpixeln kannst, errichte einen Sichtschutz, oder entferne die Kamera. kontrolliert wird nur bei Beschwerde, nach dem Motto wo (k)ein Kläger da (k)ein Richter, die Polizei schreitet ja auch nur ein, wenn man sie ruft oder eine Anzeige macht. |
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das mit dem verpixeln ist soweit ich weiß auch ein kritischer punkt, da die verpixelung jederzeit aufgehoben werden kann ;) in summe gibt es teils unterschiedliche ansichten/meinungen zu den thema, jedoch fehlen meines erachtens nach teils eindeutige regeln/leitfäden hierfür.... |
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Ja verpixeln ist suboptimal und bringt nur etwas, wenn man proaktiv auf den Nachbar zugeht und sagt hey schau, die Kamera schaut zwar zu dir, aber ich hab deine Bereiche ausgeblendet, passt dir das Es ist hald ein Gesetz und das ist absichtlich vage formuliert, weil's eben auf den Einzelfall ankommt, ein paar strenge Grundregeln wie das mim Nachbargrund gibt es und der Rest ist eben Einzelfallentscheidung Wobei die allerwenigsten Leute sich dafür interessieren, sieht man ja auf Google Streetview, fast niemand verpixelt sein Grundstück, wenn so jemand nach Privatsphäre schreit ist es immer wieder lustig 😂 |
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Naja das sind schon recht unterschiedliche Dinge. Mit Streetview kannst z.B. nicht überwachen wann wer wo aus und ein geht. Mit einer Kamera eben schon. |
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damit ich das ganze mal zusammenfasse: Es gibt richtilinien an die man sich halten muss, jedoch ist niergendwo festgeschrieben, dass diese auch schriftlich vorweisbar sein müssen. Im Falle einer kontrolle durch die Behörden kann man, muss man aber keine probleme bekommen. Die Frage ist halt dabei, wie und was kontrollieren die Behörden dann genau? die einstellungen jeder kamera bzw. des nvr? die aufgenommenen daten? |
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Ich frag mich: wenn ich nicht melden muss, dass ich 72h aufzeichne, woher soll eine Behörde oder sonst wer es wissen? Live ist ganz egal solange es dein Grundstück ist. Die Warnhinweise "Achtung Kamera" können auch nur zur Abschreckung angebracht sein. |
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Ich würde auf jeden Fall schon vorher den Nachbarn sagen was ihr plant und wie die Kameras ausgerichtet werden etc. |
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Wenn die Kamera vom Nachbarn nix filmt, würd ich ihm gar nichts sagen |
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In dem dich jemand bei der Datenschutzbehörde anzeigt und diese dann überprüft. Bei der Thematik gibts 2 Sichtweisen. 1.) Datenschutzrelevant, dafür ist die DSB zuständig, da fällt zb. auch die 72 Stunden Speicherung rein. lt. dieser Richtlinie dürftest sogar den Nachbarn filmen, solange du nicht aufzeichnest 2.) zivilrechtlich Hier ist ganz klar geregelt, dass du den Nachbarn oder sein Grundstück nicht filmen darfst. Das kann er dann via Unterlassungsklage geltend machen und kriegt ziemlich sicher recht (es gibt ja auch Urteile, die selbst Atrapen untersagen) Somit solltest eigentlich auch auf die Straße filmen dürfen, solange der Straßenbesitzer (Gemeinde, Land, Bund) nix dagegen unternimmt. |
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Ist die Frage woher jemand das wissen nimmt ob eine Gegensprechanlage oder Kamera aufzeichnet. Bei meinem System kann man optional einen Speicher einbauen. Wenn jemand glaubt Leute denunzieren zu müssen, soll er aufpassen, dass man bei ihm nichts findet ;) |
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Als Antwort kam: Besonders gefallen hat mir der Satz: "Die Rechtmäßigkeit ihrer Videoüberwachungsanlage ist daher vor deren Inbetriebnahme von Ihnen selbst zu beurteilen." Da ich nach besten Wissen und Gewissen gearbeitet habe, ist meine Anlage solange Rechtens bis die DSB eine Überprüfung durchführt (angestoßen durch eine Beschwerde). Helfen bzw. auf Fehler in der bestehenden Anlage hinweisen konnten/ wollten sie nicht. Bei dem Austausch hatte ich aber auch das Gefühl, dass meine Ansprechpartner beim DSB weder fachlich noch technisches Wissen mitgebracht haben. |
Ich habe damals meine Anfrage direkt an das DSB geschickt. Dazu ein Stromlaufplan mit allen Kameras, Typen, NAS und sogar das Skript mit Logdateien der letzten Tage, dass fürs Löschen zuständig ist. Dazu auch Fotos von aussen und Bildsauschnitte. Für meine Verhältnisse eine recht komplette Dokumentation. ||
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Sollte ein Nachbar Kameras installieren, die eindeutig auch auf unserer Grundstück zeigen, würde ich diesen mal freundlich bitten, dass er mir zeigt was die so alles aufnehmen. Und ich würde wissen wollen, was wie lange gespeichert wird. Wird der Bitte nicht nachgekommen, wird die DSB nachsehen kommen, ganz einfach. Deswegen mein Vorschlag proaktiv auf die Nachbarn zuzugehen. |
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Mal ehrlich wem interessiert was beim Nachbarn abgeht. Meine Kameras sind ZUM Haus ausgerichtet um Fenster und Türen zu sehen. Wenn wer jemand heimlich filmen will wird er wohl so schlau sein und keine sichtbare Kamera zu haben. Z.B. eine Versteckte im Vogelhaus .... die findet eh keiner. |
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najo, er könnte das ja anhand des Modells rausfinden. Aber bei Gegensprechanlagen seh ich eh nicht so ein großes Risiko, dass das jemanden stören würde. Ich würd ihn sicherlich nicht freundlich bitten, dass er mir zeigt, was er so treibt...ich würd ihn auffordern, die Kamera zu entfernen. Wie gesagt, die DSB ist da eher der falsche Ansprechpartner, das müsste man zivilrechtlich einfordern. |
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Wir haben bis jetzt nur über Bild geredet. Was wenn eine Kamera Ton auch aufzeichnet, gibt es da Richtlinien? Z.B. eine Kamera ist vom Nachbargrundstück angewandt aber akustisch kann sie ihn erfassen. |
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naja wenn ich schon kameras mache, dann wird auch gleich das ganze grundstück überwachst :D @hartbau danke für deinen beitrag. interessant finde ich die formuliereng ".... geht im Regelfall 72 stunden aus". ist dann natürlich auch recht dehnbar der begriff "Regelfall". @tomsl da ich nicht wirklich einen direkten Nachbarn habe entfällt dies. es ist zwar einige neubauten aber diese sind weit weg von uns. jedoch sind sehr viele die spazieren und da möchte ich vermeiden eine anzeige zu bekommen, weil sich jemand dadurch gestört fühlen könnte. und wenn es dann soweit ist, dass ich zumindest etwas vorbereitet darauf bin. @gdfe ich denke eher net dass man das so einfach herausfinden kann. falls eine modellnummer auf der kamera wäre, müsste man dann schon sehr nah sein um diese überhaupt lesen zu können. |
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Kann man die Kameras nicht so ausrichten, dass es offensichtlich ist, dass die nur den eigenen Grund filmen? Wenn da viele spazieren, kannst fast damit rechnen, dass mal jemand nachfragt... |
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euch möcht ich echt nicht als Nachbarn haben 😳 |
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Tonaufnahmen sind nochmal kritischer, weil's kaum argumentierbar ist, wieso man Tonaufnahmen braucht, wenn man schon ein Video vom potenziellen Täter macht Als man sie noch vorab genehmigen lassen musste hatte man keine Chance das als Privater durchzubekommen. Und Tonaufnahmen vom Nachbar sind dementsprechend nicht zu empfehlen, auch wenn er vermutlich nie dahinterkommt, aber moralisch ist es hald nicht ok, man will sowas ja selbst auch nicht |
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Ja klar, man sollte eben nicht vom Haus wegfilmen sondern die Kamera eher auf der Grundgrenze Richtung eigenes Grundstück ausrichten. Versteh ich nicht. Ich möchte nicht vom Nachbarn gefilmt werden (weder absichtlich noch unabsichtlich) und genauso wenig filme ich ihn...Privatsphäre ist sehr wichtig. |
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ich glaub dass es egal ist in welche richtigung diese schauen. wenn sich jemand gestört fühlt, dann ist die position der kamera egal. da beginnt das problem schon, dass diese überhaupt da ist. und dafür möchte ich mich schon vorbereiten. die kameras würden nur das eigene grundstück filmen |
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