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Vis a vis Betriebsgebäude-Einspruch?

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  •  Gast Recht

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Guten Tag,
Ich hoffe es stört nicht allzu sehr,da meine Frage nur indirekt mit Bauen&Wohnen zu tun hat.
Vis a vis Felder,lt.Flächenwidmungsplan Grünfläche oder landwirtschaftliches Gebiet (weiß nicht mehr genau).
"Bauer" möchte nun dort Wohnhaus (riesig) mit Betriebsgebäude hinstellen.Wohnhaus ist riesig,Betreibsgebäude hat die Dimension einer Fabrik.LKW-Zufahrt direkt vis a vis von uns.
Einspruchmöglichkeit? Bzw.hat es überhaupt Sinn dagegen Einspruch zu erheben?
MFG

  •  RobertB
9.5.2005  (#1)
einspruch - wenn es sich um landwirtschaftliche einrichtungen handelt, (Verarbeitung von Agrarprodukten) hat es keinen Sinn. Man kann nur versuchen durch Auflagen die Situation zu verbessern, aber noch mehr Aussicht auf Erfolg hat ein persönliches Gespräch in dem man versucht, die Situation so zu verändern, dass alle damit leben können, denn Auflagen, die nicht eingehalten werden sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Anzeigen vergiften nur die Atmosphäre, helfen aber nix.

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  •  RobertB
9.5.2005  (#2)
Forts - aLso: Gute Beziehung suchen und positiv auf die Menschen zugehen. Wenn sie sein "Freund" sind, wird er trachten ihnen nichts Böses anzutun.

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