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In der Regel erfolgt die Auszahlung der aus einer zugesprochenen Finanzierung resultierenden Kreditmittel direkt vom Kreditkonto (gegen Rechnungsvorlegung oder auch gegen Angebotslegung). "Kleinere" (auch zusammengefasste) Beträge für diverse bauseitige Anschaffungen (z.B. Baumarkt, diverse Einrichungsgegenstände, etc.) werden auch auf das private Girokonto überwiesen, da der manipulative Aufwand für die Bank zu groß bzw. die Praktikabilität in der Abwicklung nicht gewährleistet wäre. Kenne mich aber bei deiner Darstellung nicht ganz aus. Auf der einen Seite wollt ihr in euer Haus investieren - auf der anderen Seite ist ein Verkäufer im Spiel? |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Ach das ist nur die allgemeine Angabe von der Homepage... Bei uns geht es um einen Neubau... Danke, das hilft schonmal weiter. Ich hab eine Kontaktperson bei der Pensionskasse, die ich kommende Woche ausquetschen kann... Mal sehen ob das Kreditkartenkonto das ist was sie meinen. Werden denn üblicherweise Eigenmittel auch auf dieses Kreditkonto überwiesen? |
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Wenn ihr auf eurem bestehenden Grundstück etwas neues bauen wollt, dann stehen euch eure Eigenmittel auf eurem Konto zur freien Verfügung (und müssen natürlich nicht auf das Kreditkonto überwiesen werden). Wenn ihr etwas Neues kauft, dann werden die geforderten Eigenmittel auf das Treuhandkonto des Vertragserrichters eingezahlt werden müssen. |
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Okay so dachte ich es mir. Ich verstehe insgesamt nicht, wo das Geld von der Pensionskasse dann hingeht. Aber das erfrage ich dann kommende Woche. Im Mail haben sie noch geschrieben, man könne auch eine Bankbestätigung bringen dass es um ein "gesperrtes" Konto geht. Ich nehme an da würde es dann wieder um ein Baukonto gehen... |
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Deine Bank muss das Ganze sowieso bestätigen. Mach ein Baukonto und lass es dorthin überweisen - ist am einfachsten. Bzgl. Besteuerung solltest du aber wissen, dass ca. 50% der ausbezahlten 2. Säule im Nachhinein an das Finanzamt zu zahlen ist - also 50% der zweiten Säule gehen für Steuern drauf. |
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Das hab ich auch schon angefragt beim Finanzamt. Und war auf die Antwort gespannt. Ist das so, auch wenn ich den Vorbezug noch in der Schweiz mache? Dort wird der Vorbezug ja Quellenbesteuert. Gibt es da kein Doppelbesteuerungsabkommen? |
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Die Quellensteuer ist viel geringer. Die wird wie du richtig schreibst in der Schweiz abgezogen. Dann musst du das Ganze in Österreich versteuern (ca. 50 %). Du kannst dann aber mit einer Bestätigung über die Besteuerung in Österreich wieder in die Schweiz und bekommst dann die Quellensteuer wieder zurück. |
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Ja toll. Dann macht das wenig Sinn was? |
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Na ja - das kommt darauf an wie man es sieht. Momentan ist die Regelung so. Wobei die vor ein paar Jahren noch besser war, da musste man nur 1/3 wieder abgeben. Momentan bekommst du die zweite Säule nur ausbezahlt, wenn das Ganze Wohnzwecken dient. Ob das ewig so bleibt, kann ich nicht sagen. Auch den steuerlichen Aspekt kann man schwer einschätzen. Kann auch sein, dass das Finanzamt irgendwann auf die Idee kommt, sich noch mehr zu holen. Wenn du das Geld drinnen lässt und später als Rente ausbezahlt bekommst, musst du es dann ja auch versteuern. An der Besteuerung kommst du früher oder später nicht vorbei. |
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Ja das eh nicht. Muss man gut durchkalkulieren... |
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Ich habe damals die 2. Säule (jedoch in FL arbeitend) ebenfalls zur Schaffung von Wohnungseigentum vorbezogen. Die Swiss Life hat mir eine Offerte über eine Freizügigkeitspolice gemacht (Antrag für einen Vorbezug gemäß Bundesgesetz über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge). Meine Bank musste der Swiss Life dann bestätigen, dass der Betrag (abzüglich Quellensteuer) auf ein gesperrtes Konto geht, welches ausschließlich zur Wohnungsfinanzierung verwendet wird. Hat sich gelohnt und würde ich wieder tun. Parallel dazu bin ich dabei den Betrag in AT AT [Außentemperatur] durch Anlegen wieder aufzubauen. https://www.swisslife.ch/de/private/produkte/vorsorge-vermoegensaufbau/anlegen/freizuegigkeitskonto-depot.html |
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Und hast du wie beschrieben in Österreich Steuern drauf zahlen müssen? (Mir ist bewusst dass das von den aktuellen Bedingungen abhängt) |
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Die Quellensteuer habe ich zurück bekommen und ja, ich musste versteuern - frag mich jetzt aber nicht mehr wie hoch die waren ... ist schon 10 Jahre her ... Ich hab grad noch eine Notiz von damals gefunden: Besteuerung 1/3 steuerfrei, Rest Höchststeuersatz von 50% ergibt Besteuerung von 33% auf gesamtes Kapital (was in AT AT [Außentemperatur] eigentlich eine niedrige Besteuerung ist) Aber frag mal bei der Pensionskasse nach der Swiss Life Vorbezugsoption wie oben beschrieben. Die können dir dann sagen ob es das noch gibt. |
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Als normales Einkommen besteuert? Wenn ich das Geld dort lasse, habe ich ja das Wechselkursrisiko für die Pension, und muss dann ohnehin versteuern... Ich glaub ich brauch erstmals im Leben einen Steuerberater... |
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Natürlich als normales Einkommen. Ist es ja auch - ist eben ein Vorbezug wenn du es gleich rausnimmst. |
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Wisst ihr zufällig noch ob am das Gehalt Januar bis April ausaaus derider Schweiz auch in Österreich versteuern muss wenn man im Mai zurückzieht? |
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Nein musst du nicht. Wenn du in der Schweiz lebst und arbeitest, bist du in der Schweiz steuerpflichtig. Somit wird Jänner bis April in der Schweiz besteuert werden und ab dem Zeitpunkt ab dem dem du in Österreich gemolden bist, bist du in Österreich steuerpflichtig. |
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Geanu so ist es - doch eigentlich logisch ... oder? |
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Genau deshalb habe ich es damals in den Wohnungskauf integriert. Habe Zinsen gespart, kein Wechselkursrisiko mehr (in der Zukunft) und ob die Steuern in AT AT [Außentemperatur] weniger werden bei meinem Pensionsantritt, das lass ich mal im Raum stehen ... da war ich mit dem Mischsteuersatz von 33% glaub ich gut bedient. |
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Das glaube ich auch :) Wahrscheinlich werden wir dann auch in den sauren Apfel beissen... |
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Gaaaanz so schlecht schaut es nicht aus... das Finanzamt (AT) hat mir geschrieben, dass man keine Einkommenssteuer zahlt, wenn der Bezug vor dem Umzug nach Österreich erfolgt. (ist logisch und macht Sinn). Und seitens Pensionskasse heisst es, wenn man eine Bestätigung, dass es der Hauptwohnsitz wird, vorlegen kann (haben wir schriftlich im Kaufvertrag des Grundstückes unterzeichnen müssen) und dann rechtzeitig Rechnungen einreicht (=Baubeginn vor dem Umzug) oder ein gesperrtes Konto von der Bank, das treuhändisch für den Bau verwaltet wird, dann gibt es Möglichkeiten, das Geld vor dem Umzug zu beziehen. Haltet uns die Daumen, ich kämpfe mich da gerade durch den Formalitätendschungel und sehe vorsichtig optimistisch, dass wir bei der Quellenversteuerung bleiben können. |
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