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Es kommt auf die konkrete Situation an. Wir haben alle Kombis, beide ESG, nur innen oder nur außen: 1) Terrassentür bzw. bodentiefe Verglasungen im EG: Innen- und Außenscheibe müssen aus ESG sein, weil man ja von beiden Seiten durch die Scheibe fallen kann. 2) Bodentiefe Verglasung im OG: innen ESG, außen normal 3) Oberlichte hangseitig: innen normales Glas (da Parapethöhe fast 2m), außen ESG, da auf ca. 70cm Höhe. Dann noch: 4) Dachfenster: VSG, wegen Gefahr herabfallender Splitter ist ESG hier nicht erlaubt Ja, Du kannst jedes ESG auch gegen VSG ersetzen. Umgekehrt ist es nicht erlaubt ESG zu verwenden, wo eigentlich VSG vorgeschrieben ist (horizontale Verglasungen, oder z.B. auch Glasgeländer). Ja, kann man so machen. Bei uns wurden dann übrigens auch bei der Fertigstellungsmeldung entsprechende Nachweise, dass ESG bzw. VSG verbaut wurde, vom Fensterhändler bzw. dem Dachdecker verlangt. |
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Das muss man aber schon noch präzisieren: geht so nur, wenn die ESG-Scheibe so dimensioniert ist, dass ein Durchstoßen beim Anprall von Personen nicht möglich ist, worüber ein Nachweis zu erbringen ist. |
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Siehe OIB RL RL [Rücklauf] 4 (Punkt 5) und deren erläuternde Bemerkungen. https://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien/richtlinien/2015/oib-richtlinie-4 Bei der Balkon-/Terrassentüre oder beidseitig begehbaren Fixverglasung z.B. geht ESG-FLOAT-ESG nur, wenn z.B. durch Pendelschlagversuch nachgewiesen wird, daß ein Durchstoßen der ESG-Scheibe nicht möglich ist. ——> Wird dann sehr wahrscheinlich auf 3-Fach ESG hinauslaufen. (VSG ist natürlich auch möglich ... Glaspaketstärke beachten (und evt. Änderung/Verschlechterung des u-Wertes wenn sich die Stärke der Abstandhalter dadurch verringert)). |
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Also zusammengefasst für Fenster in Höhe zb 50cm in Bodenhöhe im EG die vom Garten als auch vom Raum aus "erreichbar" sind: -normales Glas möglich, sofern beidseitig ein Schutzgitter oder andere Vorrichtung angebracht wird. -beidseitig VSG möglich, ohne weitere Auflagen (da das VSG ja an sich nicht durchschlagen werden kann) -beidseitig ESG möglich, sofern die mittlere Scheibe nicht durchschlagen werden kann, sonst auch diese als ESG -eine Seite VSG, andere Seite ESG möglich, sofern die mittlere Scheibe nicht durchschlagen werden kann wenn im Baubescheid steht, dass diese Gläser als ESG ausgeführt werden müssen, düfen sie ohne weiteres auch als VSG gemacht werden, umgekehrt nicht. Stimmt das so? |
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Hallo! Ich hätte da zur ESG Pflicht auch eine Frage. Unser Fenster im Dachboden (begehbar über eine ausklappbare Dachbodentreppe) ist in höhe von 60 cm. Das Fenster bekommt einen versperrbaren Griff. Ist hier ESG Pflicht? Im Wohnraum wäre die Antwort ja, aber wie sieht es im Dachboden aus? 🤔 |