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@energiesparhaus Wurde mein Beitrag entfernt, oder habe ich doch nichts gepostet hier? |
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Ganz klar Diskriminierung. Satanisten sind auch Menschen. lol |
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Ich hoffe dieser Thread ist ein *vorweihnachtlicher Troll* |
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Ist das ein Grund auf Baurecht? Meist ist es so, dass die Kirche sowas reinschreibt. Und JA, ich hatte es schon mal miterlebt, dass die kirche geklagt hat, weil der baurechtseigentümer gegen kirchliche sitten verstoßen hat. eben eine vertragsverletzung... das kommt ganz oft vor, wenn die kirche eigentümer ist, dass sowas drinnen steht. dies wird meist von der erzdiozöse verlangt. darum sind auch baurechtsverträge so genau zu lesen, da hier wirklich klauseln drinnen sein können, die man mit sicherheit verletzten wird. *G* |
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Nein, ein völlig normaler Kaufvertrag. Und auch kein Wiederkaufsrecht für den Fall, dass dagegen verstoßen wird. Es gibt nur ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde, falls nicht innerhalb von fünf Jahren fertiggebaut wird, aber sowas ist ja ganz üblich. Da stelle ich mir die Auslegung aber ziemlich schwierig vor, wenn das nicht ganz eindeutige Fälle sind. Andererseits, vielleicht wäre so eine Klage vor 60 Jahren auch schon möglich gewesen, wenn dort Unverheiratete zusammengelebt hätten, wer weiß? Leider nein, das stammt aus einem echten, aktuellen Kaufvertrag. |
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Das schöne an der kath. Kirche ist ja, dass sie ihren Moralvorstellungen treu bleibt und sich nicht von "gesellschaftlichen Trends" beeinflussen lässt. So haben sich die Moralvorstellungen der kath. Kirche auch nicht groß geändert. Folgende "Aktivitäten" widersprechen der Moral der kath Kirche [1] und wären dann demnach lt. obiger Vereinbarung zu unterlassen: außerehelicher Sex, Verhütung, Homosexualität, Selbstbefriedigung. Also wenn man das so auslegt, wie es da steht, dann betrifft das praktisch alle... Die Frage ist natürlich, was dieser Passus dann vor einem (weltlichen) Gericht zählt. [1] nur mal als Bsp., was der Papst 1995 zu diesen Themen geschrieben hat: http://www.kathpedia.com/index.php?title=Menschliche_Sexualit%C3%A4t,_Wahrheit_und_Bedeutung |
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Um auf die ursprüngliche Frage zu antworten: Solltest du den Vertrag mit dem von dir zur Debatte gestellten Passus unterfertigen - ja! Mit deiner Unterschrift stimmst du dem Vertrag ja zu... Warum nicht rausverhandeln? |