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vorkalkulation stark überschritten

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  •  Gast keps
26.9.2009 - 3.8.2011
49 Antworten 49
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wir besitzten ein 55 jahre altes holzhaus mit guter bausubstanz,welches aber etwas klein war.
der architekt meinte, abreissen und größer neubauen käme günstiger als sanieren und anbauen.
das neu geplante einfamilienhaus hätte uns lauter seiner vorkalkulation 341000€
gekostet,was auch ziemlich unser finanzieles limit ist.auf mehrfaches nachfragen währen der planungsfase bestätigte er uns auch seine vorkalkulation mündlich.inder baubeschreibung beim baueingabeplan stand dann plötzlich unter baukostensumme 365000€.auf rückfrage sagte er das es üblich wäre für die gemeinde einen höheren wert anzugeben.das haus wurde so genehmigt, und das alte haus währendessen abgerissen.nun sind die angebote der einzelnen gewerke zurück.zimmermann,kellerbauer ,elektriker etc.
jetzt beträgt der preis plötzlich 530000€(!).es wurde keinerlei planungsänderungen vorgenommen.
der architekt will von seiner ursprünglichen vorkalution nicht mehr wissen,und findet seine unterlagenhierfür auch nicht mehr.als wir ihm unser exemplar mit seinem briefkopf und vorkalution vor die nase hielten,behauptete er diese würde niemals von ihm stammen.

was können wir jetzt machen?

gruß aus lustenau(vorarlberg)
keps

  •  viraghg
28.7.2010  (#41)
Mündlicher Vertag? - Hallo!?!? Die Leute wollen bei jedem Sch*s wie einem Handyvertrag einen schriftlichen Vertrag - und bei einem der grössten Anschaffungen ever (ausser man kommt in die Verlegenheit einen neuen Bentley zu bestellen) werden MÜNDLICHE Verträge ausgemacht? Van meinem BM habe ich eine 15seitige Abhandlung bekommen mit allen Einzelgewerken gesplittet in Material und AZ (das nochmal mit Einheiten versehen, zB X Stunden à Y Euronen), und statt den AGB einen Hinweise dass die Önormen gelten.

Andere BM's die mit irgendwelchen Witzofferten dahergekommen sind (à la wir sind super und das kostet 270k) habe ich gleich mal aussortiert.

Es ist katastrophal wenn man solche Kostenüberschreitungen hat, aber der Grundstein wurde ja auch gelegt...

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  •  creator
  •   Gold-Award
28.7.2010  (#42)
trotzdem muss man nur abnehmen, was man bestellt hat- - und wenn's keine einigung über den preis gab (die der, der fordert, beweisen muss) - gibt's keinen vertrag. rest wie oben. natürlich muss der archi warnen.

was nicht heißt, dass mündliche verträge an sich nicht gelten. die gelten bei einigung schon. ob die einigung da war, ist halt die frage - und die nach der sinnhaftigkeit stellt sich ja nicht mehr...

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  •  keps
28.9.2010  (#43)
der gerichtlich sachverständige hat das haus auf 50000€ - geschätzt.dieser behauptet jedes haus aus den 50er jahren sei undicht oder feucht gewesen,egal ob zeugenaussagen das gegenteil behaupten....
unser anwalt schlägt jetzt plötzlich einen vergleich mit der gegenpartei vor,weil es sonst zu "langweilig" wird.
die gegenpartei kommt in dem gutachten schlecht weg ,da die wahren kosten erst nach abbruch des hauses uns bekannt gemacht wurden-
der mitteilungszeitpunkt wird in dem gutachten als "sehr spät"
bezeichnet.

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  •  keps
26.7.2011  (#44)
neues von dieser sacheder richter ist der meinung ,die gegenpartei muss uns ein angebot machen.die gegenpartei .am schluss der verhandlung kommt der architekt auf uns zu,und sagt das er kein geld mehr von der bank bekommt und er seine mutter anpumpen muss.nach 3 wochen kommt ein angebot von 30000€.damit ist der schaden ja hinten und vorne nicht gedeckt ,aber unser anwalt rät uns ,das geld anzunehmen ,da er befürchtet,wenn wir weiter streiten ,macht die gegenpartei irgendwann konkurs und wir bekommen nichts mehr .auch sind die gerichtskosten und anwaltskosten und gutachter,welche wir jetzt selber bezahlen müssen schon bei 15000€.diese kosten würden weiter steigen wenn wir weiter prozessieren.
wie seht ihr das?

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  •  creator
  •   Gold-Award
26.7.2011  (#45)
ich war ja bei den verhandlungen ned dabei... daher weiß ich nicht, was wirklich gelaufen ist.
schaut aber nach 08/15 aus. warum hat dein anwalt nicht sofort eine sicherstellung des archi durch erlag beim gericht verlangt? sowas macht man am anfang, da hätte man das konkursrisiko einschränken können... nur so nebenbei.
aber gut, der richter klappert ein paar sv ab und dann? will er die sv nachplappern? die beweiswürdigung liegt immer beim richter - ned beim sv!
was heißt

zitat..
die gegenpartei muss uns ein angebot machen.die gegenpartei .

aufgrund von was muss die was für ein angebot machen? ein vergleichsangebot - was soll das zum gegenstand haben?
das wäre nur wieder 08/15, damit sich der richter das urteilschreiben spart und du beim ersatz der verfahrenskosten abzüge hinnehmen musst. de facto müsste ja der richter erklären, was er als schaden anerkennt und wie hoch der (inkl. anhang) ist.

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  •  keps
27.7.2011  (#46)
leider bin ich in rechtssache leie - und muss mich auf den anwalt verlassen.der richter lass das gutachten des gerichtlich beeideteten sachverständigen vor.in der zusammenfassung stand "die leistung der architekten war mangelhaft"darauf empfahl er der gegenpartei uns ein angebot zu machen.
warum der richter kein urteil sprach,weiss ich nicht.
der anwalt sagte .er sei der faulste richter in vorarlberg ,und niemand könne ihn zwingen zu arbeiten,auch weil er nicht mehr lange bis zur pension hat.
das ist alles sehr frustrierend...


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  •  creator
  •   Gold-Award
27.7.2011  (#47)
sorry - aber dann ist der anwalt auch nicht der hellste... stimmt schon, man bringt einen richter nicht gegen sich auf, das kostet nur zeit und geld, aber zum arbeiten motivieren kann man richter schon. das muss ja ned gleich amtshaftung oder eine beschwerde beim präsidenten oder der richtervereinigung sein, der anwalt sollte mal die zpo lesen und ggf. den sozialen strukturen am dortigen gericht etwas mehr beachtung schenken.

aber egal: ein gutachten besteht halt ned nur aus der zusammenfassung. der sv muss ja auch - so es sein auftrag war und den hätte der anwalt einfordern müssen- eine aussage zum aus der mangelhaften leistung resultierenden schaden und den folgeschäden gemacht haben. das ist eh bibelwort, insbesondere, wenn der richter das eh nur nachplappern will, weil er sich nicht wirklich auseinanandersetzen und das urteilschreiben vermeiden möchte.

faule richter haben was gutes: du kannst teilweise viel mehr kriegen als mit urteil, wenn du dich "vergleichsbereit" zeigst und somit dem richter signalisierst, er braucht kein urteil schreiben. dafür willst du halt die summe x (die aus dem gutachten), ggf. halt ohne großen anhang (damit erspart sich der richter einen kostenbeschluss) und dafür halt alle verfahrenskosten vom gegner. da gibt's dann wenig richter, die nicht auf deiner seite sind und zweimal überlegen... hab' schon selber so einen vergleich mit meiner nachbarin und einer unfähigen richterin durchgezogen...

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  •  keps
3.8.2011  (#48)
hallo creator - was bringt eine sicherstellung des archi durch erlag bei gericht um das konkursrisiko einzuschränken.was wir bisher von unabhängiger quelle erfahren haben ,hat der archi schon mehrere projekte in den sand gesetzt.wenn der archi konkurs anmeldet ,gehen die auftraggeber dann nicht leer aus?seine firma ist eine gesmbh.unser anwalt ist der meinung wir bekämen im konkursfall nichts .

ich kenn mich nicht aus ,bitte um info
danke im voraus

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.8.2011  (#49)
ich hab' vorab an eine hinterlegung gem. §§56ffzpo gedacht, - ned nur für prozesskosten.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001699

wenn's dafür zu spät ist, kann man immer noch vom archi hinterlegung nach §1425abgb verlangen - natürlich vor konkurseröffnung(!), das hat der ra m.e. verschlafen. damit musst ned warten, ist es keine gläubigerbegünstigung und du kriegst zumindest das erlegte.
schon klar, dass man im konkursfall halt nur die quote (und ned nix) kriegt - das müsste man halt anmelden.

ggf. hilft es ja , sich mit anderen geschädigten auszutauschen...


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