« Hausbau-, Sanierung  |

Vorraneinräumungserklärung - Bank

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  mm4882
13.7. - 14.7.2016
6 Antworten 6
6
Hallo,

habe da ein Problem: Kredit im Grundbuch, jetzt hab ich endlich Bescheid wegen Landesförderung bekommen die wollen ja im 1. Rang. Schuldschein haben sie geschickt, die Vorraneinräumungserklärung nicht, da da die Bank beim Antrag noch nicht drinnen war.

Jetzt hat mir die Bank 2 Exemplare geschickt: Erstes für mich (post it) unterschrieben. 2. Soll ich retournieren ich soll unterschreiben, Ausweisnummer, daneben steht ein anderer Name (Notar?). Dafür wollen sie einmal eine Legalisierungsgebühr und ihre Bearbeitungsgebühr.

Meine Frage, da die Betreuerin leider auf Urlaub ist, wir schon fast fertig sind und nun endlich Geld sehen wollen:

1) Muss ich diese Formulare zur Förderstelle schicken, müssen die unterschreiben? Warum?

2) Mit welchen Exemplar soll ich (nach Förderstelle?) aufs Bezirksgericht mit dem Schuldschein gemeinsam beglaubigen und eintragen lassen? Sind unter 130 m2, daher Befreiung von Gebühren.

Vielen Dank schon mal im Voraus für Informationen, ich kann und will keinen Tag mehr verlieren.

Beste Grüße

Martin

  •  STP123
  •   Silber-Award
14.7.2016  (#1)
Warum rufst du nicht bei der Förderstelle an?
Aus welchem Bundesland bist du? Hast du die Fertigstellung der Rohbaues schon gemeldet?

1
  •  mm4882
14.7.2016  (#2)
Hab ich die meinen ich muss ihnen die Vorrangeinräumunserklräung schicken. Am Brief der Bank steht aber, dass ich das innerhalb einer WOche unterschrieben von mir retournieren soll, das andere Exemplar kann ich behalten. Jetzt ist die Frage, welches an die Förderstelle (beide und in einer Woche Bank geht sich sicher nicht aus).

Land: NÖ
Fertigstellung Rohbau bereits gemeldet.

1
  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
14.7.2016  (#3)

zitat..
mm4882 schrieb: Schuldschein haben sie geschickt, die Vorraneinräumungserklärung nicht,


Klar, dass dir das Land keine Vorrangeinräumungserklärung schickt, das macht die Bank nach Aufforderung von dir.

Du bekommst (oder hast schon bekommen) von der Bank dann die Vorrangeinräumungserklärung. Diese ist notariell beglaubigt. Normalerweise ist dort der Erklärung ein zweiter Zettel angefügt auf dem der Notar die Unterschrift des Bankvertreters beglaubigt. Die Gebühren/Kosten dafür wirst du der Bank rückerstatten müssen.
Auf dieser Vorrangeinräumungserklärung sind allerdings auch noch drei andere Unterschriften zu tätigen. Erstens von dir, die du auch wieder notariell oder gerichtlich beim Bezirksgericht beglaubigen musst. Dann kommt noch die Unterschrift des Vertreters des Landes dazu. Und als viertes (da bin ich jetzt aber grad net ganz sicher) kommt noch die Unterschrift der Bearbeiterin/des Bearbeiters beim Bezirksgericht drauf. Dann hast alle Unterschriften beisammen.
Du hast im Zuge der Förderungsbewilligung auch einen Schuldschein sowie eine Zusicherung des Darlehens bekommen. Den Schuldschein (der schon vom Vertreter des Landes unterschrieben ist) musst du unterschreiben und ebenfalls notariell oder gerichtlich beglaubigen lassen.
Vorrangeinräumungserklärung mit allen Unterschriften, beglaubigtem Schuldschein und Zusicherung des Darlehens beim Bezirksgericht einreichen um die Eintragung ins Grundbuch durchführen zu lassen. Das ist in deinem Fall (unter 130m2) gebührenbefreit. Ansonsten wären 1,2% des Pfandrechts fällig.

Also du bezahlst:
- 1 mal Gebühren/Beglaubigung an Bank
- 2 mal Beglaubigung deiner Unterschrift. (Notar oder Gericht)
- 1 mal Eingabegebühr ins Grundbuch
- 1 mal Eintragungsgebühr (bei dir nicht weil unter 130m2)

Glaubt man gar nicht was man alles bezahlen muss... emoji

Edit: Ach ja, und wenn das alles erledigt ist und die Eintragung im Grundbuch gemacht wurde, benötigst du einen aktuellen Grundbuchsauszug in dem die neue Eintragung ersichtlich ist und eine Baufortschrittsbestätigung (bekommt man bei der Gemeinde) welche du dann an deine Förderstelle schickst, die daraufhin die Auszahlung der Förderung entsprechend dem Baufortschritt auf dein Konto veranlasst.

1


  •  rk515
  •   Gold-Award
14.7.2016  (#4)
die bank soll einfach ne VE fürs Landesdarlehen austellen.
ganz einfach.
zahlebn musst das sowieso. aber die gebühren halten sich in genzen.


1
  •  mm4882
14.7.2016  (#5)
@strech4you: Vielen Dank jetzt kenne ich mich aus. Warst echt hilfreich.
Bank hat sich endlich gemeldet - das war nur der Sideletter den ich bestätigen muss. Die Vorrangeinräumungserklärung kommt dann (beglaubigt).

Meine Frage: 1) Kann man zur Landesbehörde selber hinfahren und unterschreiben lassen (spart zeit)?
Bzw. muss das auch beglaubigt werden?
Bzw. kann ich das vor meiner Beglaubigten Unterschrift machen?
Weil meine würde ich gemeinsam mit dem Schuldschein beim zuständigen Bezirksgericht beglaubigen lassen, so muss ich nicht 2x hinfahren (ist anderes Bundesland als wo ich derzeit wohne).

LG

Martin

1
  •  stretch4u
  •   Bronze-Award
14.7.2016  (#6)
Also für die Unterschrift des Landes auf der Vorrangeinräumungserklärung kannst du natürlich hinfahren und gleich unterschreiben lassen wenn dir das lieber ist. Allerdings solltest du dann einen Termin ausgemacht haben, ansonsten wirst ad hoc wahrscheinlich keine Unterschrift bekommen. Alternativ einfach per Post hinschicken und um Unterschrift bitten. Mein Vertreter hat auf meine Frage eines Termins (wollte das auch schneller erledigt haben) gemeint, dass das überhaupt nicht gehe. Er geht in Arbeit unter und er ist ja so arm etc. etc. Naja, er wollte halt einfach nicht und so habe ich es per Briefverkehr gemacht.

Klar kannst du die Unterschrift des Landes vor deiner Unterschrift machen, Die Reihenfolge ist egal. Hauptsache am Schluss hast alle beisammen. emoji

Nachdem ich nicht weiß welches Bezirksgericht für dich zuständig ist noch ein Hinweis. Solltest du zum Bezirksgericht Wiener Neustadt müssen, brauchst du zusätzlich noch die Unterschriftenliste aller Berechtigten die für das Land NÖ unterschreiben dürfen. Solltest du zusammen mit den Förderunterlagen erhalten haben.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Versteckter Betrug durch Baufirma