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In der TAEV findest du viele deiner Fragen. Ob das für den Laien alles verständlich ist weiß ich nicht, aber kannst ja fragen wenn es sein sollte. |
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Du meinst vermutlich diesen Link https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/verbindliche-normen.html Ja, hier sind manche Normen nicht mehr aktuelle. Beispielsweise ist die ÖVE/ÖNORM E 8001-1 Ausgabe: 2000-03-01 angeführt, aktuell ist die OVE E 8101: 2019 01 01 https://shop.austrian-standards.at/action/de/public/details/647951/OVE_E_8101_2019_01_0 Eine Übersicht findest du in der Vorschau zur E 8101 "shop.austrian-standards.at/Preview.action?preview=&dokkey=647951&selectedLocale=de" (Anmerkung: Link wird nicht direkt übernommen, Text in den Anführungszeichen kopieren und in den Browser einfügen.) Auf die Fachbücher würde ich mich nicht verlassen, die sind sehr oft für den deutschen Markt. |
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Hi, Naja du musst dir einen Elektriker suchen, der dir das abnimmt. Und nach deinen Fragen zu Sicherungen & Co solltest du mit ihm genau besprechen, was du wie wo machen sollst. Oder bist du Elektriker aus XY und willst dich nur in die Österreichischennormen einlesen?! Sg Dirm |
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Bei einer Sanierung, wo die Elektroinstallation ganz oder großteils neu gemacht wird, wirst du um eine Anlagenprüfung nicht herum kommen! Es gibt die einschlägigen Normen (und das sind eine ganze Menge!), die aber nur gegen Gebühr zu erwerben sind. Die sind aber auch nicht als Kochbuch zu gebrauchen - da muss man sich schon eingehend damit beschäftigen, um sie interpretieren zu können! Das Studium der TEAV ist schon mal ein guter Tipp für Anfang! Ich würde die Sache aber anders angehen: Suche dir einen Elektriker für das Gesamtprojekt und frage, ob er auch Eigenleistungen akzeptiert. Dann gibt er vor, wie die Ausführung zu erfolgen hat! Eine von einer fachfremden Person ausgeführte Anlage wird ein Elektriker nur ungern überprüfen wollen, und wenn, wird er sich viel Zeit nehmen - schließlich muss er ja für das Ergebnis der Prüfung geradestehen! meint GKap |
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In der TAEV steht prinzipiell, dass bei einer Änderung der elektrischen Anlage um mehr als 20% die Anlage nach den neuesten gültigen Vorschriften zu errichten ist (und natürlich danach von einem konzessionierten Elektriker) abzunehmen ist. kann ich nur unterschreiben... |
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Aber auch wenn du nur <20% änderst, dann darfst das auch nicht selbst machen. Ohne Eli Abnahme. |
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Aber ich muss nicht die gesamte Anlage neu machen, darauf wollt ich hinaus... |
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Im Prinzip alles, das über einen Lichtschalter- oder Steckdosentausch hinaus geht. Baust du einen FI ein weil keiner vorhanden ist muss überprüft werden. Und da du die Anlage erneuert muss es auch am Stand der Technik ausgeführt werden. Deine Fragen lässt befürchten, dass du mehr als dieses vor hast aber noch nie mehr als dieses gemacht hast? Würde zwingend davon abraten, hier geht es um mehr als 1,5mm2=16A. Was bringt dir das Protokoll wenn im Fehlerfall der Automat nicht auslöst und dir die Hütte abbrennt? |
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Ja eh, aber auch kleine Teile muss der Elektriker zumindest "anschauen". Wollte nur sicherstellen, dass der TO das nicht falsch versteht. Auch den Schalter- oder Steckdosewechsel müsste ein Elektriker machen. Er muss dann aber nicht die komplette Anlage herrichten, bzw.prüfen. Es hört sich aber etwas danach, als sollte hier die gwsamte Anlage neu werden. Grad TAEV ist doch eher für gröbere Änderungen an der Anlage interessant. |
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Nur so als Beispiel: Das kann zulässig sein, muss aber nicht, kommt halt drauf an! meint GKap |