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Vorsorgewohnung mit Barkauf

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
21.9. - 22.9.2011
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Hallo,

hab mal wieder eine Frage...
Wie vielleicht schon einige wissen hab ich mit einem Frankenkredit meine kleine Wohnung gekauft. Ich habe jetzt einen angesparten Betrag von etwa 100.000 Euro. Ursprünglich wollte ich damit den Frankenkredit schon vor Ende tilgen (läuft noch 14 Jahre), aber zum derzeitigen Moment find ich eine Tilung nicht vorteilhaft. Allerdings find ich es auch keine gute Idee, das Geld am Konto liegen zu lassen... Hab mir nun überlegt, ob es Sinn machen würde in eine Kleinwohnung in top-Lage zu investieren. Die Renditen sind mit etwa 5% ja ganz gut... Mir stellt sich da aber eine Frage: wenn ich bar kaufe, dann hab ich keine Zinszahlungen als Abschreibposten und müsst die Mieteinnahmen quasi mit 50% versteuern - und das TROTZDEM der kredit auf meine wohnsitzwohnung im grunde zur Gänze mit zinszahlungen belastet ist. ein "umlegen" der kredite, damit die vorsorgewohnung fremdfinanziert ist, ist hier wohl nicht möglich? (klar, außer ich tilge den frankenkredit und kaufe auf pump die kleinwohnung...). das hält mich jetzt irgendwie ab von der idee, die ich im ersten moment als ziemlich gut empfunden habes ist echt schlimm in zeiten wie diesen wo alles auf und ab geht und das mit einem rasenden tempo, eine richtige entscheidung zu treffen. meine eigentlich guten pläne von vor 7 jahren (kredit so rasch wie möglich tilgen und tilgunsträger zur pensionsvorsorge verwenden) wäre perfekt gewesen, aber jetzt irgendwie nimmer das gelbe vom ei. und im moment längerfristig planen ist wohl auch nicht viel einfacher...
vielleicht hat hier jemand erfahrung damit?

danke, dani

  •  chris23
21.9.2011  (#1)
Abschreibung - Bin zwar kein Steuerberater aber so wie ich das sehe kannst Du jählich 1,5% vom Anschaffungswert abschreiben. Das wird dann von der Steuerbemessung abgezogen. Zusätzlich natürlich alle Kosten für Renovierungen/Reparaturen.

Den Kredit kannst Du bei den Topfsonderausgaben sowieso nur bis ca. 2900 Euro ansetzen, und von dem wird dann nur 1/4 für die Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt. Die Ersparnis hält sich also in Grenzen.

Wenn Du eine kleine Wohnung suchst hab ich was im Süden von Wien anzubieten (ca. 120.000, 61qm, gute Lage). Falls Du interessiert bist schreib mir ein PN. Dann kann ich Dir die Details geben. Ich hoffe ihr verzeiht den Beitrag in eigenem Interesse, aber es passt grad sehr gut.

lg, Chris


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  •  danillal
  •   Bronze-Award
21.9.2011  (#2)
hi chris,
danke für deine antwort. das ist schon klar, die anteilige nutzungsdauer von 64 jahren darf man ansetzen, also 1,5%. dacht aber eigentlich mietertrag abzüglich alle aufwändungen (AfA, zinsen, instandhaltung etc.) ergibt erst den zu versteuernden gewinn im bereich "vermietung". wenn die die zinsen in dem bereich auch nur den topf sonderausgaben betreffen, dann spielt das eh kaum eine rolle...
wien ist mir viel zu weit weg, aber danke emoji
lg, dani


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  •  chris23
21.9.2011  (#3)
Ah da war ich etwas voreilig. Jetzt versteh ich erst wie Du das meinst. Kann gut sein, dass die Zinsen bei Vermietung und Verpachtung auch zu den Ausgaben zählen. Nur bei Privatnutzung sind es Topfsonderausgaben.

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  •  creator
  •   Gold-Award
22.9.2011  (#4)
na ja... in zeiten wie diesen sind niedergeprügelte - dividendentitel a la telekom mit etwas geduld bis zur talsohle wahrscheinlich immer noch interessanter und diverse direktbanken bieten zeitlich befristet attraktive verzinsungen für die reinen einlagen. aber bleiben wir bei den vorsorgewohnungen.
da kommt's mal drauf an, wie der vertrag genau aussieht und welche mietgarantien es gibt und wie hoch die mieteinnhamen wirklich sind. kleine wohnung < €12.000 p.a.? dann brauchst auch keine einkommensteuererklärung - http://ratgeber.bmf.gv.at/enb.cgi
so werbebotschaften a la http://www.money4you.at/index.php?n=32&content=vorsorgewhg würde ich mal auf deine konkrete situation bezogen mit dem zuständigen finanzamt abklären - allerdings ist auch klar: nur, weil man's absetzen kann, ist das ned immer günstig. es kann ja nur steuerlich geltend gemacht werden, was vorher bezahlt wurde... hübsch sind daher immer die kleingedruckten hinweise unter den werbetexten: http://www.kapitalundsicherheit.com/newsblog/2011/02/14/steuerliche-vorteile-bei-anleger-bzw-vorsorgewohnungen/ :

zitat..
Hinweise:
Trotz der umfangreichen Möglichkeiten sind die Steuervorteile nur ein Kriterium von vielen, welche für den Erwerb einer Anleger- bzw. Vorsorgewohnung sprechen.
Die angegebene steuerliche Behandlung beruht auf der aktuellen Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Verfassung dieses Artikels.


seit die einen die reichen besteuern wollen, zudem alle paar jahre die einheitswertediskussion neu aufkommt und mieterschutz verstärkt wird (wer zahlt therme?), ist es fraglich, so viel geld in eine immobilie, die man selbst nicht zu wohnzwecken braucht, zu setzen.

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