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Die Vorsteuern, die sich die Genossenschaft bei der Errichtung wegen der späteren umsatzsteuerpflichtigen Vermietung abgezogen hat (sprich: nicht gezahlt hat), sind bei WGG-Wohnungen bei einem umsatzsteuerfreien Verkauf (Verkauf ohne USt) innerhalb von zehn Jahren zumindest teilweise zu berichtigen (sprich: zu zahlen). Jedes Jahr reift ein Zehntel der Vorsteuer ab, d.h. bei einem Verkauf nach fünf Jahren sind 50% (5/10tel) der seinerzeitigen Vorsteuern von der Genossenschaft nachzuzahlen. Das wird üblicherweise auf den Kaufpreis aufgeschlagen werden. Die Alternative wäre den Verkauf vollständig zu verUSten, das ist für den nicht vermietenden Käufer meistens noch teurer. |
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