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Vorzeitige Rückzahlung / Vorfälligkeitsentschädigung

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  •  sheldon1104
16.6.2020 - 3.3.2021
22 Antworten | 11 Autoren 22
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Hallo zusammen,

wir prüfen gerade unseren bestehenden Hypothekarkredit (abgeschlossen in 2018) zwecks Konditionsanpassung / Umschuldung und sind im bestehenden Vertrag auf folgende Thematik gestoßen:

"Vorzeitige Rückzahlung: Ja
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.
Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine Enschädigung zu: -"

Weiter im Vertrag befindet sich folgender Absatz:
"Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht, diese Finanzierung jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Bei gesamthafter vorzeitiger Rückzahlung ist die gesamte aushaftende Forderung samt Zinsen und Spesen, die bis zu dem von Ihen gewählten Termin anfallen, zu diesem Termin auf das Finanzierungskonto einzubezahlen. Im Fall der teilweisen vorzeitigen Rückzahlung ist der von Ihnen gewählte Betrag auf das Finanzierungskonto einzubezahlen."

Ansonsten findet sich bzgl. vorzeitige Rückzahlung nichts mehr im Vertrag. Theoretisch müsste dies bedeuten, dass bei vorzeitiger Rückzahlung / Umschuldung keine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt? Oder übersehe ich hier i-welche Tricks?


Uns wurde eine Konditionsanpassung angeboten auf der sich folgende Bedingung findet:

"Aufgrund der oben angeführten Änderung des Sollzinssatzes ergibt sich die nachfolgende - allfällig geänderte - Kündigungsvereinbarung:

Vorzeitige Rückzahlung/Kündigung
Für eine allfällige vorzeitige Rückzahlung gilt eine Kündigungsfrist bis zum Ablauf der vereinbarten Fixzinsperiode. Nach Ablauf der Fixzinsperiode gilt für eine allfällige vorzeitige Rückzahlung eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
Sollten Sie eine Rückzahlung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vornehmen, werden wir Ihnen eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Vorfälligkeitsentschädigung verrechnen. Diese beträgt höchstens 1,00000 % des vorzeitig zurückgezahlten Finanzierungsbetrags, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem Zeitpunkt des vereinbarten Ablaufs des Finanzierungsvertrags ein Jahr überschreitet.
Beträgt der Zeitraum weniger als ein Jahr, dann verrechnen wir Ihnen höchstens 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Finanzierungsbetrags. Den jeweiligen Betrag lasten wir dem (Verrechnungs-)Konto an."

Nach unserem Verständnis wäre das eine Schlechterstellung, da bisher keine Entschädigung verlangt wurde. Wie stehen die Chancen die vorzeitige Rückzahlung ohne Entschädigung beizubehalten?

Vielen Dank und lG
Armin

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
2.3.2021  (#21)
Der gute VKI - IMMER im Sinne der Kosumenten unterwegs ....

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  •  Gemeinderat
  •   Silber-Award
3.3.2021  (#22)
Ja aber entschieden hats ein Gericht - fairplay!

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