« Hausbau-, Sanierung  |

VSG-Sicherheitsglas NÖ

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  malandro
  •   Bronze-Award
10.2. - 24.2.2011
11 Antworten 11
11
Kennt jemand die Verordnung in NÖ für 2011?

es geht um Balkontüren, fix-verglaste Elemente bis zum Boden und Fenster bis zum Boden welche die Hälfte von oben zu aufmachen ist und unten fix-verglast.

Bekomme nur widersprüchliche aussagen....

  •  Hansee
  •   Silber-Award
10.2.2011  (#1)
guck mal hierhttp://www.energiesparhaus.at/forum/20755



1
  •  Fenstermann
10.2.2011  (#2)
Sicherheitsglas in NÖ - Gilt für anzeigepflichtige Bauvorhaben die ab Oktober 2010 angezeigt wurden und für baubewilligungspflichtige BV die ab Oktober 2010 bewilligt wurden.


1
  •  sanierer007
10.2.2011  (#3)
Sicherheitsglas - Kann ich nur bestätigen!
Es ist verpflichtend jetzt einzubauen!

1


  •  gloitom
  •   Silber-Award
10.2.2011  (#4)
Beginnen wir Haare zu spalten und genau zu werden!

Ist es jetzt verpflichtend einzubauen (egal ob Bewilligung oder anzeige pflichtig, vor oder nach Oktober 2010) wie sanierer007 schrieb?
Oder ist es nur verpflichtend, wie Fenstermann schrieb?

1
  •  Karl10
  •   Silber-Award
10.2.2011  (#5)
....sanierer007 meint sicher "gesetzlich verpflichtend" und zwar seit der Novelle 2010. Er sagt damit dasselbe wie Fenstermann. Wo sieht gloitom da einen Unterschied??

Noch einmal zur Klarstellung:
Am 8.10.2010 ist eine Novelle der NÖ Bautechnikverordnung in Kraft getreten, mit der die Sicherheitsverglasung in bestimmten Situationen im NÖ Baurecht eingeführt wurde (she. §§ 26, 27 und 75).
Bei allen Projekten, welche ab dem 8.10.2010 bewilligt wurden, waren daher diese neuen Bestimmungen einzuhalten. Ebenso bei allen Bauanzeigen, welche ab dem 8.10.2010 zur Kenntnis genommen wurden.
Alles was davor ohne Sicherheitsverglasung bewilligt wurde, bleibt davon unberührt. Es muss nicht nachgerüstet werden, da das NÖ Baurecht generell keine Verpflichtung zur laufenden Anpassung an den Stand der Technik oder an gesetzliche Änderungen kennt. Was einmal bewilligt wurde bleibt so, wie es bewilligt wurde!

@malandro: von wo bekommst du widersprüchliche Aussagen?? Man muss halt ins Gesetz schauen. Was ist im Gesetz unklar??

1
  •  malandro
  •   Bronze-Award
11.2.2011  (#6)
Dankie - Also alles was bis zum Boden geht (Balkontür oder Fix-verglasung) und Fenster die Tiefer sind als 90 cm müssen mit VSG-Sicherheitsglas sein, verstehe ich das Richtig?

Widersprüchliche Aussagen bekomme ich von Fenster Firmen, eine sagt ja die andere nein...

1
  •  Hansee
  •   Silber-Award
11.2.2011  (#7)
ich...kenne das NÖ Gesetzt nicht, habs mir auch nicht durchgelesen.
Bei uns (im Bgld) gibts das schon länger, seit 2009 jedenfalls. Ich war auch schon davon betroffen.
Bei uns braucht man VSG nur wenn Absturzgefahr besteht, zB Fixverglasung im OG ohne Balkon.
Die anderen Verglasungen ohne Absturzgefahr (zb EG Terassentüre) und Fenster unter Parapet 90 müssen ESG ausgeführt sein.
Lustig fand ich, daß im Gesetz steht die innere und äussere Scheibe müssen so ausgeführt werden. Dh theoretisch kann man bei 3scheibenverglasung die mittlere normal ausführen.
Wird aber bei euch auch nicht anders sein, ist die Umsetzung einer OIB Richtlinie.

1
  •  gloitom
  •   Silber-Award
11.2.2011  (#8)
Bei uns in NÖ wurde nicht die OIB-Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit, http://www.oib.or.at ) übernommen, das wäre zu einfach gewesen, aber am 7.10.2010 die Bautechnikverordnung u.a. dahin geändert hat, dass jetzt für alle unter 90 cm Parapet reichenden Verglasung Sicherheitsglas (ESG) vorgeschrieben ist.
(zb oib Parapethöhe von 85 cm)

1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
11.2.2011  (#9)
ESG nicht VSG -

1
  •  Karl10
  •   Silber-Award
11.2.2011  (#10)
.Ziel des Gesetzgebers war offensichtlich dafür zu sorgen, dass man sich nicht zerschneidet, wenn man in eine Glasscheibe fällt oder wenn diese - aus welchen Gründen auch immer - bricht. Das Gesetz spricht von "Sicherheitsglas". Dem wird grundsätzlich mit einem ESG entsprochen.
Schließt hinter der Verglasung eine Absturzstelle an und kann man daher abstürzen, wenn man das ESG durchschlägt, dann brauchts eine Absturzsicherung. Das hat an sich nichts mit der Forderung nach Sicherhheitsglas in den §§ 26, 27 und 75 NÖ Bautechnikverordnung zu tun. Man kann diese Absturzsicherung auch z.B. durch ein Geländer oder ein Gitter hinter dem Glas erreichen. Dann genügt weiterhin ein ESG - man zerschneidet sich nicht und fällt auch dahinter nicht hinunter. Nimmt man in so einem Fall jedoch ein VSG, so bewirkt dieses eine ausreichende Absturzsicherung und man kann sich Geländer, Gitter udgl. dahinter sparen.

@malandro:
"...Also alles was bis zum Boden geht (Balkontür oder Fix-verglasung) und Fenster die Tiefer sind als 90 cm müssen mit VSG-Sicherheitsglas sein, verstehe ich das Richtig?..."
- Du hast es offensichtlich noch nicht verstanden. Warum liest du nicht den sicher nicht schwierigen Gesetzestext. Du denkst fälschlicherweise von oben nach unten ("...alles was bis zum Boden geht..."), das Gesetz regelt von unten nach oben (Verglasungen bis 1,50 m über der Standfläche). Was ist da unklar?? Verglasungen in Türen sowie vertikale Verglasungen (z.B. Glaswände, Fensterwände) entlang begehbarer Flächen müssen bis zu einer Höhe von 1,50 m über der Standfläche aus Sicherheitsglas sein. Ganzglastüren zur Gänze. Fenster und vergleichbare vertikale Verglasungen müssen nur bis zu einer Brüstungshöhe von 90 cm (von der Standfläche gemessen) aus Sicherheitsglas sein. Grundsätzlich ESG - brauchst du auch eine Absturzsicherung, dann VSG oder ESG + dahinter Geländer.


1
  •  malandro
  •   Bronze-Award
24.2.2011  (#11)
@Karl10 - Danke ich bin offensichtlich zu blöd dafür :( die aussage von "Tiefer sind als 90 cm" war von ein Fenster Hersteller....

jetzt konkret wenn ich im Plan FPH 87 und STAM 189/130 stehen habe, ist das jetzt mit ESG zu machen oder nicht?

Danke



1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Multisplit Inverter Klimaanlage Wohnung