Hallo zusammen,
wir wohnen in einem Mehrparteienhaus in Wien und haben dort Balkonflächen. Um diese besser zu nutzen, würden wir gerne weitere Steckdosen (eine schon vorhanden) und Wasserzufuhr durch Leitung und Hahn herstellen. Wir sind die Wohnungseigentümer und die anderen Einheiten gehören Privatpersonen wie uns.
Kennt sich jemand von euch von rechtlicher Seite diesbezüglich aus?
- Die Änderungen würden, wenn auch kleine, Eingriffe in die Fassade bedeuten (Außenwand und Fassade müssten durchbohrt und Leitungen durchgelegt werden, und Stecker bzw Hahn an der Fassade montiert). Fassade als Aussenhaut ist doch im gemeinsamen Eigenutm der gesamten Eigentümergemeinschaft. Benötigt es hier einer Zustimmung der Miteigentümer? Wenn ja, wie hoch sind in so einem Fall die Hürden? Gibt es sowas wie Einspruchsverzicht, oder muss das zur Abstimmung gelangen? Wenn ja, wie hoch müssen Teilnahme und Zustimmung sein?
- Muss man so eine Änderung auch bei der Baupolizei oder sonst wo einreichen oder anzeigen / informieren?
Als off-topic aber verwantes zweites Thema noch Garagenwände:
- Wir haben einen Tiefgaragen-Stellplatz, der an zwei Seiten durch Mauerwerk (Außenmauer) begrenzt ist. Dürfen wir hier Dinge (zB Halterung für Dachbox) montieren? Braucht es auch hier Zustimmung?
Wäre toll, wenn jemand bezüglich der Themen Erfahrung und Wissen teilen könnte.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,
Benjamin
Gesamten Text anzeigen