Bei Mängeln entsteht in der Regel die Frage ob und wie viel Geld einbehalten wird. Praktisch bei jedem Gewerk in jedem Haus gibt es Mängeln, mal größer, mal kleiner, sofort sichtbar, später oder gar nicht sichtbar, technischer oder optischer Natur, mit und ohne Prädikat 'Gefahr in Verzug' usw. usf.
Öfters entsteht hier im Forum dann deswegen gleich eine Diskussion darüber, wie die Mängel zu bewerten sind und häufig auch, ob sie überhaupt eine Rolle spielen, aktuelles Beispiel optische Mängeln bei einer Attika-Verblechung:
http://www.energiesparhaus.at/forum/40307_1
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2moose schrieb: Der Rest der Arbeit is halt Durchschnitt ... und mehr wird heute a ned bezahlt. Oh, ich vergass ... in der Bestellung stand ja "Ausführung neu" ... na dann muss der Spengler die Bleche wohl wieder runter reißen.
Als jemand, der hier viel gesehen hat, kann ich Dir sagen: Freu Dich, wenns dicht ist - wir hattn hier schon ganz andere Ausführungen ... mit ohne Falzen und kiloweise Silikon.
Ich finde die pragmatische Einstellung von 2moose an sich recht gut, sie überzeugt mich aber nicht auf Anhieb.
Meine Meinung ist: wenn es einen Vertrag mit einer Leistungsbeschreibung gibt, zahle ich nur dann 100% der verabredeten Summe, wenn auch 100% der Leistung erbracht ist. Zur Leistung gehört nicht nur die volle technische Funktionalität des Vertragsgegenstandes sondern auch die Übergabe in einem neuwertigem Zustand. Optische Mängel spielen hier daher auch eine wichtige Rolle, wie z.B. Kratzer auf der neuen Küchenarbeitsplatte, auf den Fenstern usw.
Vielleicht noch ein Beispiel an dem wir uns üben können, gar aus dem eigenen 'Garten':
bei den Verputzarbeiten des Gebäudes wurde die 4.000 teure Eingangstür nicht sorgfältig abgedeckt und der Vorspritzmörtel verätzt die Alu-Türschwelle, welche nicht ausgetauscht oder repariert werden kann.
Ausführer: "ist ja nur ein optischer Mangel, an dem man sich im Laufe der Zeit gewöhnt, später ist die Türschwelle eh dreckig und man beachtet es eh nicht mehr. D.h. kein Abzug ist gerechtfertigt."
Bauherr: "ich habe eine neue Tür die jetzt wie eine alte ausschaut, vielleicht sieht die Schwelle in 15 Jahren so aus wie jetzt, aber ich würde nicht bereit sein für diese Tür in diesem Zustand ganze 4k zu zahlen, daher muss hier ein Abzug zum tragen kommen."
Wir haben hier also erstmal die Frage OB überhaupt ein Abzug und dann die Frage WIEVIEL Abzug gerechtfertigt ist.