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Du vermischst zwei Dinge: 1. Die Anpassung der Inflation indizierter Kundenverträge wird immer zur Hauptfälligkeit durchgeführt. 2. Das Release der angepassten Versicherungsbedingungen und -Leistungen ist von Anstalt zu Anstalt individuell verschieden und muss nicht immer der 1. Jänner sein. Bei uns ist das z.B. schon im Dezember. Das machen andere bis zu einem Jahr. Die alte Prämie sollte die neue Versicherung einrechnen können, gerade in so einem knappen Fall. Da gibt' s keine doppelte Prämienbelastung. Aber all das sollte dir entweder das Internet bei online-Abschluss oder dein Betreuer/Makler erzählen können. |
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Hallo speeeedcat, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Ok danke |
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