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Genehmigungspflichtig bedeutet du brauchst eine Genehmigung das du darfst. die Frage ist jetzt viel zu generell als da eine pauschale Antwort geben zu können, es gibt Gebäude bzw Siedlungszonen wo ein Abriss ohne Genehmigung nicht erlaubt ist, wo du erst die Erlaubniss brauchst das du abreissen darfst, da spielen Nachbarn auch keine Rolle, da geht es um eine behördliche Genehmigung |
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In unserer Zone ist ein Abbruch generell nur Anzeigepflichtig, da besteht keine besondere Regelung. Auf der Gemeinde war das einzige Kriterium, welches zur Genehmigungspflicht führt das Angrenzen an die Nachbargarage. Daher die Hoffnung, dass das Einverständnis des Nachbarn ausreichend ist. |
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Dann wieder die Gemeinde anrufen, du hast mit dem Nachbar geredet und ja er stimmt zu, würde auch was entsprechendes unterschreiben ob das ausreicht bzw was er genau unterschreiben muss wenn sie ja sagen damit alles rechtlich "sauber" ist |
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Nein! Der Abbruch eines frei stehenden Gebäudes braucht weder eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige. Es ist lediglich bis max. 4 Wochen nach erfolgtem Abbruch eine schriftliche "Meldung" an die Baubehörde zu übermitteln, dass der Abbruch erfolgt ist. " dass sie mit dem Abbruch einverstanden sind" wäre zu wenig. Sie müssen zusätzlich ausdrücklich erklären, dass sie auf ihre Parteistellung in diesem Verfahren verzichten. Wie schon gesagt: die "Einwilligung" des Nachbarn allein ist zu wenig. Aber selbst wenn sie ausdrücklich auf die Parteistellung verzichtet haben, heißt das bloß, dass sie von der Baubehörde nicht mehr verständigt werden müssen und es somit auch die 2 Wochenfrist für eine Stellungnahme entfällt. Das ändert aber nichts an der generellen Frist von 3 Monaten für die Entscheidung der Baubehörde. Ob diese 3 Monate von der Baubehörde voll ausgeschöpft werden oder nicht, darauf hast du keinen gesetzlich begründeten Anspruch. Eine "schnelle" Variante gibts also nicht. Nein! Ist trotzdem der Abbruch eines Gebäudes, welches an ein Gebäude am Nachbargrund angebaut ist und fällt somit in die Bewilligungspflicht. "Angebaut" bedeutet nicht "verbunden". Mit "Zonen" hat das in NÖ nichts zu tun. Die Bewilligungspflicht eines Abbruchs gilt überall gelich (also unbahängig von irgendwelchen "Zonen"), wenn das Gebäude an ein Gebäude am Nachbargrund angebaut ist. Wenn nicht, dann bis max. 4 Wochen nach Abbruch melden. Wie schon gesagt: es stimmt weder die Anzeigepflicht noch hats was mit "Zonen" zu tun.... |
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Vielen Dank für die gute Erläuterung @Karl10 wurde ebenso von der Gemeinde bestätigt, dann heißt es fürs Abbruchunternehmen wohl auf die Genehmigung warten, hilft halt nix |