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·gelöst· Gauben und Gebäudehöhe [NÖ]

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  •  zefra
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
18.2.2020 1
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Nach den ersten Überlegungen zur Planung für unser neues EFH in NÖ (BKl. II) ergeben sich bereits einige Fragen zur Bauordnung (Skizze zum besseren Verständnis):
   •  Das OG soll auf beiden Hausseiten zum Großteil „wie eine Gaube“ gestaltet werden. Da ich in der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] nichts über eine Begrenzung von Gauben in der Länge gefunden habe müsste das zulässig sein. Wenn ja, gibt es darüber hinaus irgendwelche Einschränkungen über die „Restdachbreite“ neben der Gaube (nicht gemeint sind bautechnische Mindestmaße)?


2020/2020021859486.jpg

   •  Die Gauben haben natürlich Einfluss auf die Gebäudehöhe der Traufseiten. Bei 4m Bauwich auf dieser Seite dürfte das aber kein Problem sein. Haben die Gauben auch Einfluss auf die Höhenberechnung der Giebelfronten? Erfolgt hier ev. eine Projektion der Gaubenwände auf die Giebelfront? – ich glaube nein.
   •  Wenn man jetzt den Gedanken weiter spinnen würde, und die Gaube z.B. rechts bis zur Giebelfront hinauszieht, wäre die Gaubenwand ein Teil der Giebelwand und ginge in die Höhenberechnung der Giebelwand ein. Wenn ich die BO BO [Bauordnung/Baugesetz] §53a richtig interpretiere, würde dann die Verschneidung Seitenwand – Gaubendach einen Randpunkt der Umhüllenden bilden welcher max. die zulässige Bebauungshöhe haben darf. Das hieße im Umkehrschluss, dass bei einem seitlichen Bauwich von 3m die Dachaußenkante der Gaube max. 6m hoch sein darf. 
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten

  •  ProjectX
18.2.2020  (#1)
Die Gaube wird in Niederösterreich was die Gebäudehöhenermittlung betrifft, genauso gehandhabt wie das Hauptdach selbst, und ist daher natürlich für die Gebäudehöhenermittlung relevant. Ganz einfach gesagt: Verschnitt des 45° Lichteinfalls mit der Gebäudefront gilt auch für die Gaube. Restrandbereiche und der gleichen sind nicht geregelt. 
Bei BK II also -> gemittelte Hohe max. 8m bzw. Umhüllende mit Randpunkten 8m muss erfüllt werden. Darin muss sich auch die Gaube ausgehen. 
Achtung: Für die Gebäudehöhenermittlung ist wie schon gesagt immer der Verschnittpunkt von Gebäudefront mit der Dachhaut unter 45° maßgebend. Wenn deine Gaube also ganz bis zum Giebel gezogen wird, ist die Gebäudehöhe auch genauso hoch. Wird sie um die maximale Höhendifferenz der Gaube (Traufenpunkt Gaube - Traufenpunkt Hauptdach) nach innen versetzt, ist sie für die Giebelseite nicht mehr ausschlaggebend (dazwischen der Teil der Gaube relevant, der unter 45° über der jeweiligen Höhe des Hauptdaches der Giebelwand liegt) 
Mindestmaß des seitlichen/hinteren Bauwichs berechnet sich immer aus der halben gemittelten Gebäudehöhe. Deine Gaube am Traufenpunkt dürfte also etwas über 6m hoch sein, damit das unter Berücksichtigung der Randbereiche max. 6m gemittelte Gebäudehöhe ergibt. 

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