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..Das Aufmaß ist der Verschnitt (Mehrverbrauch) der zu
berücksichtigen ist, ca. 15% bei Boden,Wand. Bei Stiegen ca. 30% mfg |
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Abrechnung nach Aufmaß - Ich kenne 'Abrechnung nach Aufmaß' nur so, daß nach tatsächlich verlegter Fläche abgerechnet wird
und nicht nach einer Flächenangabe in Angeboten, Leistungsbeschreibungen oder Plänen. Abrechnung nach Aufmaß ist die übliche Abrechnungsmethode. Am Besten wäre du mißt vorher alles selbst lt den Arbeiten im Angebot und besprichst evt Differenzen mit deinem Fliesenleger. Die evt Widersprüche kannst du dann hier einstellen Andreas Teich |
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Ich bin da bei AndreasAufmass bedeutet einfach, dass die Ausschreibungspositionen zwar vom Preis her Gültigkeit haben, aber nicht aufgebraucht werden müssen bzw auch über die angebotene Fläche gearbeitet werden kann.
Kleines Beispiel: Du schreibst ein Bad mit 6m2 Bodenfliesen und 15 m2 Wandfliesen aus. Der Fliesi bietet Dir die m2 an, sagt aber Abrechnung nach Aufmaß... bei den Arbeiten kommst Du drauf, dass Du in der Dusche die Fliesen höher willst als im Rest des Bades. Somit hast ne Erhöhung der m2... und der Fliesi geht mit Dir nach Beendigung der Arbeiten alle Flächen durch, mißt die nach, beide unterschreiben das Aufmaßprotokoll und die aufgemessenen m2 werden nach den Einheitspreisen abgerechnet! ng bautech 1 |
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