|
|
||
In welchem Bundesland wurdest du gefördert? Falls sich deine Frage auf die NÖ Sanierungsförderung bezieht, würde ich mich gerne anhängen. Laut Broschüre "Wohnbauförderung Eigenheimsanierung" gilt: ... Zusätzlich kann bei Bedarf ein jährlicher Zuschuss von 2% der förderbaren Sanierungskosten über zehn Jahre gewährt werden. Dabei handelt es sich um eine Unterstützung zur Rückzahlung eines Bankdarlehens. Zusätzlich wird ein Bonus für Sanierungsobjekte in Ortskernen und Abwanderungsgemeinden gewährt. Kann ich diese Untersützung nun auf ein beliebiges Darlehen anwenden (z.b. Hypothekarkredit der Immobilie) oder muss es wirklich ein Sanierungskredit sein? Konnte hier keine genaueren Infos finden. |
||
|
||
Hallo, ja, Niederösterreich. Lg |
||
|
||
Wir hatten das Thema auch, das war aber schon 2009 (auch NÖ). Damals hieß es, der Zuschuss zur Rückzahlung kann nur auf einen neuen Kredit erfolgen, nicht auf einen bereits vor Einreichung bestehenden. Wir haben dann teilweise (in der erforderlichen Höhe) umgeschuldet, hat sich bei den damaligen Zinsen gerechnet. Ob sich das heute auch noch rechnet, weiß ich nicht. |
||
|
||
|
||
Ich hab das Thema demnächst auch und wärme daher auf: Kann jemand aus der Crowd sagen, wie die Unterstützung zur Rückzahlung eines Bankdarlehens bei der NÖ Eigenheimsanierung funktioniert? Aus https://www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/NOe_Wohnungsfoerderungsrichtlinien_2019_-_13._Aenderung.pdf: § 17, (2) Die Objektförderung besteht im Falle der Sanierung mit Energieausweis (...) b) Zusätzlich kann ... Zuschüssen (§ 3) zu den Annuitäten von Ausleihungen, die für Sanierungsmaßnahmen mit Energieausweis aufgenommen werden, beantragt werden. 4) Im Fall der Förderung gemäß Abs. 2 lit. b oder Abs. 3 lit. a muss eine Ausleihung aufgenommen werden. Die Höhe der bezuschussten Ausleihung muss der Höhe der förderbaren Sanierungskosten, welche an die Förderungspunkteanzahl angeglichen wird (1 Punkt entspricht 1 %), entsprechen; wobei 100 % die Obergrenze bilden. Bei der Aufnahme einer geringeren Ausleihung erfolgt eine aliquote Kürzung des Annuitätenzuschusses. Die Ausleihung kann durch einen nicht bezuschussten Teil ergänzt werden. D.h. wenn ich 100.000 förderbare Sanierungskosten habe, kann ich 10 x 2.000 jährlich als Zuschuss für das Darlehen bekommen, aber nur, wenn das Darlehen 100.000 beträgt? Bei 50.000 würde ich 10 x 1.000 gefördert bekommen? |
||
|
||
Hat vielleicht doch jemand Ahnung/Erfahrung zum Thema "Unterstützung zur Rückzahlung eines Bankdarlehens bei der NÖ Eigenheimsanierung"? Wäre super... |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]