« Baurecht  |

Was passiert mit alten Häusern ohne Erben? [K]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Walnuss
  •  [K]
  •  [Kärnten]
5.1. - 8.1.2025
5 Antworten | 5 Autoren 5
5
Ich habe aus Neugier eine Frage!

Ich kenne da eine altes sehr großes leerstehendes Haus.
Sicher ein paar Hundert Jahre alt und wirklich abbruchreif.
Der Eigentümer befindet sich im Pflegeheim.

Die Erben werden vermutlich das Erbe ausschlagen weil die Abbruch- und Entsorgungskosten heute bestimmt den Grundstückspreis weit überschreiten.

Was passiert also genau wenn der Eigentümer irgendwann dahinscheidet?

Wenn die Erben ablehnen geht das Haus automatisch auf den Staat über?
Das kommt es zu einer Versteigerung?
Wenn es aufgrund der hohen Abrisskosten keine Interessenten gibt gammelt das Haus einfach weiter bis es in sich zusammenfällt?

  •  Saniestart35
5.1.2025  (#1)
hänge mich mal dazu. Würde mich auch interessieren

1
  •  mycastle
  •   Gold-Award
5.1.2025  (#2)
die Erbfolge ist gesetzlich geregelt.
Wie wollt ihr wissen, daß es keine Erben gibt? Nur weil sich niemand kümmert?
ev. gibt es ein Testament ?
Ja, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, fällt ein Erbe an den Staat. Dann wird es zur Versteigerung kommen.
Und Versteigerungen haben ihre eigenen Regeln, nicht so wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Aber da hat man noch keine Abhilfe gefunden.

1
  •  STEBEA
  •   Bronze-Award
6.1.2025  (#3)

zitat..
mycastle schrieb:

die Erbfolge ist gesetzlich geregelt.
Wie wollt ihr wissen, daß es keine Erben gibt? Nur weil sich niemand kümmert?
ev. gibt es ein Testament ?
Ja, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, fällt ein Erbe an den Staat. Dann wird es zur Versteigerung kommen.
Und Versteigerungen haben ihre eigenen Regeln, nicht so wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Aber da hat man noch keine Abhilfe gefunden.

MUSS es immer zu einer Versteigerung kommen wenn eine Liegenschaft an den Staat, Gemeinde etc fällt?
Oder kann die Liegenschaft auch anderweitig genutzt werden? (z.B.: Gemeinnütziger Wohnbau, Grünanlage, Spielplatz etc...je nach dem wie die Gegebenheiten sind)


1


  •  rabaum
  •   Gold-Award
6.1.2025  (#4)
Die Republik kann damit machen, was ihr am günstigsten erscheint. Ich denke da spielt die Finanzprokuratur mit rein, die dazu berät bzw. das entscheidet.

1
  •  uhim
  •   Bronze-Award
8.1.2025  (#5)

zitat..
mycastle schrieb:

Und Versteigerungen haben ihre eigenen Regeln, nicht so wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Aber da hat man noch keine Abhilfe gefunden.

Was heißt das konkret?


1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: (K) Baugenehmigungspflichtig oder nicht?