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Was soll unbedingt im Kaufvertrag stehen

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  •  geran
25.8. - 26.8.2009
10 Antworten 10
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Hallo !

Wir stehen kurz davor den Kaufvertrag für unser Haus zu unterschreiben. Könnt ihr uns Tipps geben, was unbedingt im Vertrag stehen soll ?( Energiekennzahl,die erreicht werden muss,.....)Sind für jeden Hinweiss dankbar. lg geran

  •  nymano
25.8.2009  (#1)
@geran - hmmmm, als anhang zum kaufvertrag werden wohl pläne und eine detaillierte baubeschreibung dabei sein oder?

lg nymano.

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  •  Gawan
25.8.2009  (#2)
ganz wichtig - ist der Preis ...

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  •  creator
25.8.2009  (#3)
um jetzt allgemeinplätze zu vermeiden: - was genau schließt ihr ab?
eine liegenschaft mit haus oder einfach nur einen WERKVERTRAG zur errichtung eines hauses?

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  •  geran
25.8.2009  (#4)
was soll unbedingt im Kaufvertrag stehen? - Wir schließen eine Auftragsbestätigung zur Errichtung eines Holzriegelbaus ( Heizung, Sanitär, Elektro, Spachtelarbeiten nicht enthalten ) ab. Bereits enthalten ist: garantierte Energiekennzahl( kleiner 30 )Winddichtigkeit mit einer Luftwechselrate >1,5, Übernahme der Funktion des Baustellenkoordinators seitens der Fa., Gültigkeit des Vertrages nur bei vorbehaltl.positiver Baubewilligung durch die Gemeinde und der pos. Zusage f. Wohnbauförderung, Pönaleforderung bei verschuldeter, verspäteter Fertigstellung des Hauses seitens der Fa., Fixpreis und ein Haftungsrücklass von 3% als Absicherung im Fall von Baumängel, während der 3-jährigen Gewährleistungsgarantie in Form einer unwiderruflichen Bankgarantie. Fehlt noch irgendetwas Wichtiges, das unbedingt noch hineingehört??
Danke! geran

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  •  Häuslbauerin
25.8.2009  (#5)
*g* - ... die Punkte kommen mir bekannt vor ...

Luftwechselrate kannst auch unter 1 setzen. Müssten sie schaffen und schadet bestimmt nicht. Die Vorgaben werden immer strenger. Wir hatten bei der Messung 0,77 und dabei noch nicht mal den Kamin verputzt.

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  •  gipsy
25.8.2009  (#6)
Ratgeber Hausbau der Arbeiterkammer Oberösterreich - Ich fand das recht hilfreich: http://www.arbeiterkammer.com/bilder/d50/Hausbau_August2008.pdf (ab Seite 21)

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  •  creator
25.8.2009  (#7)
ich denke, dass das jetzt schon in die falsche richtung läuft.
verträge sollten so simpel wie möglich sein. heißt konkret: der leistungsgegenstand soll so genau wie möglich beschrieben sein, sämtliche sorgfaltspflichten + baustellenkoordination bei firma.
agb sollte widersprochen, verzugszinsen vereinbart werden => vgl. judikatur zu "gesetzwidrigen klauseln" in bauträger- und fertighaus-verträgen: http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/index.php?id=49&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=623&cHash=a29637152c

"Pönaleforderung bei verschuldeter, verspäteter Fertigstellung des Hauses seitens der Fa., " = blödsinn, verzug muss verschulsdensunabhängig vereinbart werden, sonst kannst lang nach der "schuld" suchen.

" 3% als Absicherung im Fall von Baumängel, während der 3-jährigen Gewährleistungsgarantie in Form einer unwiderruflichen Bankgarantie" - haftrücklass ist ok, bankgarantie = blödsinn, nur bares ist wahres! 0 anzahlung, abnahme nur förmlich mit übergabeprotokoll, max. nach abschnitten, besser erst am schluss zahlen (mängelrüge, zurückbehaltungsrecht...).
zwar gültige rechtslage, dennoch sinnvoll: warnpflicht des werkunternehmers + ablauforganisation formulieren.




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  •  nymano
25.8.2009  (#8)
@geran - schau mal nach, ob etwas über die entsorgung von bauschutt im vertrag steht, d.h. bereitstellung von mulden + transport + deponie. firmen versuchen das gerne auf den bauherrn abzuwälzen - das können mitunter bis 2% des gesamtpreises sein. das solltest du jedenfalls wegverhandeln.

lg nymano.

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  •  geran
26.8.2009  (#9)
@creator - was meinst du mit mängelrüge, zurückbehaltungsrecht und warnpflicht des werkunternehmers? wie soll das im Vertrag formuliert werden, kannst du das genauer erklären!
lg geran

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  •  creator
26.8.2009  (#10)
alle drei begriffe hab' ich im forum schon zig mal erklärt - - einfach suchfunktion bedienen.

zudem:nochmal - nicht alles muss im vertrag stehen, es reicht, wenn ihr als konsumenten die österr. rechtslage ohne einschränkungen durch agb anwenden könnt.
rein pragmatisch ist es wohl am sinnvollsten, den mustervertrag der firma zu nehmen und wie gewünscht zu modifizieren - evtl. nach rücksprache mit vki/ak/ra.

noch dazu: papier ist geduldig - daher besser immer kontrollieren.

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