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Geh zur Aussenstelle der MA37 - zu dem für DEIN Grundstück zuständigen Referenten bzw Werkmeister und kläre Deine Fragen dort ab. Das ist nach meiner Erfahrung der zweckmässigste Weg. Als Vorbereitung ist die Wr. Bauordnung unter http://www.magwien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/b0200000.htm abrufbar. Durchsuchen nach dem Begriff 'BEbaute Fläche' (nicht: 'NUTZfläche' oder 'VERbaute Fläche' - diese beiden Begriffe sind in der Wr. BO nicht enthalten). lg Walter |
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Nutzfläche - Hallo Rudolf!
Unter Nutzfläche versteht man die Fläche im Innern des Gebäudes, welche du nützen kannst. Dazu gehört aber nicht die Treppe, sondern die reinen Bodenflächen. Wenn man ganz genau ist, gehören die Mauerdurchbrüche (also der kleine Streifen untereinem Türstock) auch nicht dazu. Wohnbauförderungstechnisch gehört ein nicht beheizter Wintergarten auch nicht zur Wohnfläche. Unter verbauter Fläche versteht man die Fläche, die ein "Gebäude" auf das Grundstück projeziert. |
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Nutzfläche 2 - Dazu gehört auch eine Garage aber nicht ein Carport.
Ein Gebäude ist ein allseits umschlossener Raum. |
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