wir haben ein grundstück das nachträglich parifiziert wurde. sprich: ein grundstück wurde geteilt. wir mussten somit nur die halben aufschliessungskosten bezahlen. trotzdem haben wir keinen wasseranschluss an der grundstücksgrenze - nur der nachbar (am grundstück). wir müssten nun auf eigene kosten den wasseranschluss zur grundgrenze herstellen. wir bauen im bezirk wien-umgebung.
wer kann uns hier sagen, ob das richtig ist ???
Man muß da schon unterscheiden Aufschließungskosten sind nicht Aufschließungskosten. Es gibt die Aufschließungskosten für die Infrastruktur (Straße, öffentl. Beleuchtung), die haben aber nichts mit einem Wasser,- Strom-, Gas-, Telefonanschluß zu tun. Lässt man sich einen Anschluß herstellen muß man ihn selbstverständlich auch bezahlen. LG www.bautagebuch.at.tt
welcher Nachbar - das Nachbargrundstück, oder der Nachbar mit dem ihr das Grundstück geteilt habt?. Wenn's der Nachbar ist, mit dem ihr das Grundstück geteilt habt, dann ist natürlich klar, dass nur einer von euch zwei das Wasser (den Strom Kanal,...) an der Grundgrenze hat. Wie ihr euch die Kosten für den zweiten aufteilt ist im besten Fall euer Problem, und dann hoffentlich Vertraglich geregelt. Im schlechteren Fall, fallen dann für das neue entstandene Grundstück nochmals Aufschließungskosten an.
blödsinn - die aufschließungskosten haben sehr wohl etwas mit strom, wasser, kanal zu tun. die anschlüsse müssen auf der grundstücksgrenze liegen. wie das aber aussieht, nachdem das grundstück geteilt wurde ...???
@bauherr - ja, das mein ich wohl auch...
wenn wir uns einen eigenen wasseranschluss machen lassen müssen, kann mir jemand sagen, was das in etwa kostet ?
@bautagebuch - da habens euch aber schön "reinlassen". habts ihr das alles zahlen müssen ? da würd ich mal ein ernstes wörtchen mit der gemeinde reden.
in den aufschl.kosten MÜSSEN wasser-kanal-stron-gas bis zur grundstücksgrenze enthalten sein.
@harry - jaaaa, ich meine ja nicht die anschlusskosten sondern die aufschliessungskosten - an der grundstücksgrenze und nicht AM grundstück.
wir haben die aufschliessungskosten bezahlt und haben trotzdem keinen wasser- bzw. kanalanschluss an der grundstücksgrenze.
Anschlusskosten & Aufschliessungskoste - Guten Morgen!
Wenn ich mein bescheidenes Wissen kundtun darf:
Die Aufschliessungskosten beinhalten anteilig Strassenreinigung, Schneeräumung, Beleuchtung, Gehsteig, etc.. und richten sich nach der grösse des Gundstücks und müssen bei/vor Baubeginn an die Gemeinde gezahlt werden.
Die Anschlusskosten (Strom Gas Wasser Kanal Tel) beinhalten
herstellen des jeweiligen Anschlusses am Grundstück von der Strasse aus (wo halt die Leitungen liegen) und sind geschätzt 3000 Eur pro Anschluss.
Mir is immer noch nicht klarob wir hier vom vormals ungeteilten Grundstück reden, welches keine Anschlüsse an der Grenze hat, oder ob jetzt eine Hälfte keine Anschlüsse hat.
Aber bei den Baunebenkosten (Anwalt, Notar, Grundbuch, Anschluss, Aufschließung,...= zeigt sich eindeutig: Der Mensch ist das einzige Lebewesen, dem man mehrmals das Fell über die Ohren zihen kann!
Niemand wird über den Tisch gezogen! - Ich finde wenn man so viel Geld ausgibt sollte man sich vorher eingehend informieren! Wenn man ein Grundstück kauft, teilt oder sonst was ist es einmal das einfachste sich VORHER einfach auf der Gemeinde zu erkundigen. Am Bauamt oder beim Bürgermeister bekommt man sicher eine gute und kompetente Auskunft! Leistung kostet eben Geld! Das ist so!
Fell über die Ohren - Ich meinte auch nicht, dass in diesem Fall irgendwer irgendwem über den Tisch gezogen hat, aber teilweise sind Nebenkosten doch recht überraschend, und die Bürokratie etwas mühsam; dazu:
http://www.funfocus.net/texte/arche.htm Und was Erkundigungen auf der Gemeinde oder bei Profesionisten betrifft: Bei uns ist da meistens wenig herausgekommen. Gute Arbeit haben bisher nur recht kleine lokale Betriebe geliefert, wo der Chef selber auf der Baustelle steht, und auch mitdenkt...
parifiziert - Ein parifiziertes Grundstück bleibt immer ein Grundstück es werden nicht zwei daraus. Die Parifizierung bezieht sich auf das Gesamtprojekt inkl. der 2 Häuser wahrscheinich gekuppelt. Ihr seid beide Eigentümer ein und des selben Grundstückes nur habt ihr unterschiedliche Nutzwerte. Weil jeder einen bestimmten Anteil am Grund besitzt und die Häuser vielleicht unerschiedlich groß sind. Dann müsst ihr Wohnungseigentum begründen. Die Herstellungskosten für Strom Gas müsst ihr normalerweise teilen.
parifiziert - Nur für Wasser und Kanal müsst ihr eine Lösung finden. Die Anschlussgebühren an die Gemeinde richten sich nach der Dachfläche und den Geschossen des Hauses. Auf jeden Fall sollte dies in dem Wohnungseigentumsvertrag festgehalten werden. Die reinen Bauarbeiten bis zum Haus sollten 50 : 50 aufgeteilt werden.
Kanalanschlussgebühren - wenn mann ein haus bezogen hat, dann kommt die kanalanschlussgebühr der gemeinde, die dann zu bezahlen ist. heisst das auch, dass die gemeinde den kanalanschluss bis zum haus machen muss, oder muss man das wieder extra bezahlen ??????
Natürlich extra zahlen - währe ja sonst das Einzige, wo man nicht drei mal für keine Leistung bezahlt. Die Anschlussgebühr erlaubt dir nur die Einleitung der Abwässer in den öffentlichen Kanal (geht nach Quadratmetern, also im Keller wenn nicht unbedingt nötig keinen Kanalanschluss vorsehen). Die laufenden Abgaben sichern dann den Betrieb der Kläranlage.
Kanalanschlussgebühren - Vorsicht! Die Kanalanschlussgebühren sind Gemeindesache und die Berechnung variiert daher von Gemeinde zu Gemeinde.
Die Aussage "ist abhängig von der Fläche (mit Keller)" muss nicht für andere Gemeinden zutreffen.
In Wien besteht die Formel aus zwei Brüchen, die addiert werden. In einer kleinen niederösterreichischen Gemeinde kommt in der Formel sogar eine Quadratwurzel und die Grundstücksgrösse vor.
@alle - so, kanal-u. wasseranschluss bis zum haus hergestellt bzw. angeschlossen.
gemeinde hat nix gezahlt.€ 2.400,-- hat mir der spass gekostet und der nachbar hat nix dafür bezahlt.
müsste er sich zur hälfte daran beteiligen, da es ja EIN grundstück ist ?
@oggau - nein es gibt keinen vertrag.
wir haben erst beim kauf des grundstückes erfahren, dass es ein parifiziertes ist und dass man wohnungseigentum begründen soll.
Vertrag - Dann würde ich im Zuge des Wohnungseigentumsvertrages versuchen eine Lösung zu finden. Normalerweise ist das (gesamte) Gründstück mit den Häusern als Nutzwert parifiziert. Jeder Wohnungseigentümer erhält Nutzwerte die ein Sachverständiger festsetzt. Kosten werden üblicherweise bei solchen Projekten nach den Nutzwerten aufgeteilt.
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