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Was steht in der Versicherungspolizze was mit diesem Schaden zusammenhängen könnte? |
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Hallo noesro, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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interessant.. also meiner verischerung ist das egal, ob ich da noch gewährleistung habe.. die zahlt ohne mit der wimper zu zucken die suchkosten fürs leck. lies nochmal in der polizze nach was da genau drinnen steht. wenn da nix drinnen steht von wegen ".... solang noch gewährleistung besteht, zahlen wir nix" würd ich mit deinem berater/makler rücksprache halten, der soll das mit der vers klären. |
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hattet ihr eine Baubetreuung bzw. wurden Haftrücklässe vereinbart? Im Regelfall ist der Bauherr für die Feststellung der Schadensursache zuständig. Ein Sachverständiger bzw. Leckortung wird seitens Bauherr beauftragt und die Kosten vorab dafür übernommen. Wird ein Mangel festgestellt, und ist dieser einem oder mehreren Gewerken zuordenbar, besteht der Regressanspruch. Natürlich ist immer der bessere Weg, alle beteiligten zu einem Lokalaugenschein zu laden und gemeinsam eine weitere Vorgehensweise zu beschließen. Seriöse Firmen sind immer bereit Mängel außergerichtlich zu beseitigen. beste Grüße Studio 54 architects |
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Danke!!! - @studio54: leider keine Rücklässe vereinbart. Den SV hat jetzt mal die Versicherung bezahlt. Es wird aber eh noch spannender, weil nun der Installateur noch mal da war und folgendes gefunden hat: Die Duschtrennwand der bodenebenen Dusche ist auf Montageschaum drauf gesetzt und die Fuge zur Abflussrinne mit Silikon verschlossen worden. Diese Fuge ist gerissen und von dort geht massig Wasser über den Schaum in Wand und Boden (haben wir nach Entfernung der äußeren Fuge von Fussboden zur Glaswand entdeckt). Der Glaswand-Lieferant hat die Fuge interessanterweise nicht als Wartungsfuge im Angebot bezeichnet. Badewanne können wir als Grund mittlerweile ausschließen, Zuläufe und Ablauf sind dicht. @noesro und rk515: ebenfalls danke, ich finde nichts in der Polizze, dass mit Gewährleistung zu tun hätte. Habe meinen zuständigen Betreuer um Klärung ersucht. Ganz allgemein wachsen meine Zweifel an der Fähigkeit des SV. Wieso hat der wohl die gerissene Fuge nicht entdeckt? |
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muss da mal ein paar Fragen wegen deinem Wasserschaden stellen.
1. habt ihr im Bad einen Parkettboden? 2. wurde das ganze Badezimmer unter den Fliesen / Parkett abgedichtet? auch die Anschlüsse zur Duschrinne, Badewanne richtig gemacht? 3. ist bei der Badewanne eine Unterputzarmatur am Wannenrand montiert? Kann irgendwie nicht nachvollziehen wie sonst Wasser direkt in die Bodenkonstruktion kommt. 4. ist die Duschwand nicht auf die Fliesen montiert worden? wenn da das Silikon undicht wird sollte das Wasser ja oberhalb von den Fliesen bleiben nur eben außerhalb vom Duschbereich sichtbar werden. würde auch versuchen das ganze eher über die Versicherung abwicklen zu lassen. Hört sich nämlich so an als würden hier mehrere Gewerke Fehler gemacht haben und das ist nicht einfach zu lösen. Gruß ThinkAbout |
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Hier wird der Bauablauf spannend. Gibt es Protokolle oder Aktenvermerke die einen sachgemäßen Ablauf dokumentieren??
+Rinne sollte vor Schüttung und Estrich gesetzt werden. +Estrich wird angearbeitet. +Fliesenleger stellt Abdichtung von Wand auf Rinne und Estrich auf Rinne her. +Glashalteprofile werden versetzt (U-Profil fliesenbündig!?) +Fliesenleger/Bodenleger Belagsarbeiten Silikonfugen sind immer Wartungsfugen egal ob deklariert oder nicht. Ferndiagnose ist immer schwer jedoch hat meines Erachtens der Glaserer mit dem Wasserschaden am allerwenigsten zu tun! Vielleicht können Sie den Ablauf und die Auftragslage etwas detailierter schildern!? beste Grüße |
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jetzt wird es klarerBauablauf war exakt so, wie von studio54 beschrieben
Dichtanstrich wurde unter der Dusche und an den Wänden gemacht, nicht aber unter dem Parkett hinter der Glaswand. Aaaber: der Fliesenleger hat die Fliesen bis zur Rinne gelegt, aber NICHT hinter der Rinne (da hätte ja auch noch ein Streifen verlegt werden müssen, wie ich das jetzt sehe. Stattdessen blieb dort ein 5cm breiter "Graben" bis zum Estrich offen. Der Glaser hat dann nicht eine Fliese zum Aufsetzen verlangt, sondern offenbar Schaum rein gemacht und Wand drauf gestellt. Wir haben für alles einen Bauzeitplan und Fotoprotokolle, sowie Angebote und Rechnungen. @thinkabout: danke auch dir. Badewanne ist zum Glück erledigt, die ist unschuldig. Die Versicherung bockt leider. Wenn allerdings der Fliesenleger schuld wäre, muss sie eh was tun, weil der ist mittlerweile inexistent (Konkurs) |
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Hinweispflicht - demnach scheint die Haftung deutlich beim Fliesenleger. Der Glaser kann jedoch (wenn so passiert wie geschildert) durch versäumte Hinweispflicht ebenso belangt werden....zumindest teilweise.
Wie auch immer, viel Erfolg beim weiteren Verlauf! Beste Grüße Studio 54 |