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WBF NÖ wer soll Antrag stellen?

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  •  vlzivo
2.2.2017
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Hallo,

Meine Frau und ich haben ein Haus gekauft, Finanzierung steht. Wir können aber noch die WBF in Anspruch nehmen und wollen das auch tun. Mit der Bank ist das abgesprochen, sollten wir sie nicht bekommen wäre das kein Drama (gehe aber davon aus, da wir alle Kriterien erfüllen, für die Summe um die es geht).

Nun zur Frage:
Meine Frau ist keine österreichische Staatsbürgerin (auch nicht EU oder EWR-Bürgerin), ich schon. Sollen wir trotzdem beide als Antragsteller im Antrag stehen oder soll ich ihn "alleine" stellen? Im Grundbuch wird sie auch drinnen sein, falls das von Bedeutung ist. Wir sind beide noch unter 35 Jahre alt, haben zwei Kinder.

Grüße
vlzivo

  •  Exe
2.2.2017  (#1)
Habe die gleiche Situation bei mir in Steiermark. Laut Auskunft des Beraters sollen wir Sie gemeinsam beantragen (Jungfamilie), solange sie einen Aufenthaltstitel besitzt wird Sie als Österreichische Staatsbürgerin gleichgestellt.
Nehme an das wird in NÖ nicht anders sein.
Lg


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  •  maider187
2.2.2017  (#2)

zitat..
vlzivo schrieb: Meine Frau und ich haben ein Haus gekauft, Finanzierung steht. Wir können aber noch die WBF in Anspruch nehmen und wollen das auch tun.


Das verstehe ich nicht ganz. Haus gekauft oder gebaut? sind zwei unterschiedlich dinge. Wenn gekauft und des ist aktuell WBF drauf könnt ihr diese Übernehmen.
Wollt ihr am Haus was machen (renovieren)? würde vielleicht eine Altbausanierung besser sein.
Ihr müsst sogar beide Beantragen den ihr steht ja auch gemeinsam im Grundbuch und das hat dann auch Auswirkung auf die Berechnung ob ihr die überhaupt übernehmen könnt.

Du musst auf alle Fälle alle Personen angeben die den Hauptwohnsitz im Haus haben

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Hallo vlzivo,
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  •  vlzivo
2.2.2017  (#3)
@maider187:

Ist ein Bauträger-Objekt, dass zwar bereits schlüsselfertig gebaut wurde, aber der Bauträger hat die Fertigstellungsanzeige noch nicht gemacht, damit man WBF noch beantragen kann.



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