« Heizung, Lüftung, Klima  |

Welche Gewährleistungspflicht bei Wärmepumpe ?

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  Walter100
10.3. - 13.3.2024
13 Antworten | 8 Autoren 13
1
14
Schönen guten Tag!

Bin mir unschlüssig, ob eine Wärmepumpe in Hinblick auf die Dauer der Gewährleistungspflicht unter "beweglich" oder "unbeweglich" fällt.

Demnach wäre die gesetzliche Gewährleistungspflicht in Ö 2 bzw. 3 Jahre.

Welche Meinung vertretet ihr bzw. welcher Zeitraum der GW wurde euch vom Installateur zugesagt?

Vielen Dank!!

  •  Akani
10.3.2024  (#1)
Gewährleistung Hersteller 2 Jahre.
Gewährleistung HB 5 Jahre nach BGB fals das bei euch in Ö auch so ist.
Kommt auf dein Problem an

1
  •  Kleinermuk
  •   Gold-Award
10.3.2024  (#2)
Vom Bauchgefühl her würde ich sagen, dass die Gewährleistungspflicht 3 Jahre sind. 
Und nach den 3 Jahren wird es sehr herstellerabhängig und partiell. Da liest man z.B. 5 Jahre Garantie auf dem Verdichter bei Materialfehlern - nur wie beweist man einen Materialfehler?
Wenn man bei KNV einen Wartungsvertrag abschließt, dann verlängert sich die Garantie auf 5 Jahre auf die Wärmepumpe. Und Garantie ist nicht Gewährleistung.
Es geht in diesem Sektor genau so zu, wie im Weißwarensektor.  Da liest man z.B. oft bei einer Waschmaschine in großen Lettern "10 Jahre Garantie" und in kleinen Lettern "auf dem Motor"
--> es darf gelacht werden.

1
  •  berhan
  •   Gold-Award
10.3.2024  (#3)
WPWP [Wärmepumpe] ist ja nicht beweglich, daher 3 Jahre.

1


  •  Akani
10.3.2024  (#4)
WPWP [Wärmepumpe] ist fest angeschlossen, zählt daher als nicht beweglich. Kühltruhe wäre beweglich. 2jahre 

1
  •  cc9966
  •   Gold-Award
10.3.2024  (#5)
Die Frage ist auch, ob die WPWP [Wärmepumpe] selbst beschafft wurde und mit Regiestunden durch Installateur/Kältetechniker/Elektriker in Betrieb genommen wurde, oder ob Du eine Firma mit einem Gesamt-Gewerk beauftragt hast, also Material und Leistung und Kombination der Materialauswahl durch einen gewerblichen Auftragnehmer.

1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
10.3.2024  (#6)
Punkt 1.
Diese All Caps Titel nerven, bitte einfach ganz normal schreiben, danke.

Zum Thema.
Wärmepumpe im Online Shop gekauft, 2 Jahre Gewährleistung. 
Wärmepumpe vom Insti einbauen lassen, 3 Jahre Gewährleistung.

2
  • ▾ Anzeige
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Walter100,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Welche Gewährleistungspflicht bei Wärmepumpe ?

  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
10.3.2024  (#7)
Großbuchstaben entfernt. 
@Walter100 : Bitte normal schreiben, es braucht keine GROẞBUCHSTABEN. 


1
  •  Walter100
11.3.2024  (#8)

zitat..
cc9966 schrieb:

Die Frage ist auch, ob die WPWP [Wärmepumpe] selbst beschafft wurde und mit Regiestunden durch Installateur/Kältetechniker/Elektriker in Betrieb genommen wurde, oder ob Du eine Firma mit einem Gesamt-Gewerk beauftragt hast, also Material und Leistung und Kombination der Materialauswahl durch einen gewerblichen Auftragnehmer.

Die WPWP [Wärmepumpe] wurde vom Installateur geliefert, montiert und übergeben.

Ich gehe daher nach eurem Meinungsgleichklang  von 3 Jahre Gewärleistungspflicht gegenüber dem Installateur aus.

Trifft diese Gewährleistungspflicht auch auf einzelne Bestandteile wie zum einem Steuerungselement zu oder wäre  dies als "beweglich" anzuseheen?

Vielen Dank!! (diesmal ohne Großbuchstaben und danke auch für eure freundliche Kritik)


zitat..
Akani schrieb:

Gewährleistung HB 5 Jahre nach BGB fals das bei euch in Ö auch so ist.

Ist in Ö , wie es ausschaut, auf max 3 Jahre begrenzt.




1
  •  rabaum
  •   Gold-Award
11.3.2024  (#9)

zitat..
Walter100 schrieb: Trifft diese Gewährleistungspflicht auch auf einzelne Bestandteile wie zum einem Steuerungselement zu oder wäre  dies als "beweglich" anzuseheen?

Das ist als eine Einheit zu betrachten. 


1
  •  Walter100
11.3.2024  (#10)
Vielen Dank, ihr habt mir sehr geholfen!!
LG

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
12.3.2024  (#11)

zitat..
Walter100 schrieb: Trifft diese Gewährleistungspflicht auch auf einzelne Bestandteile wie zum einem Steuerungselement zu oder wäre  dies als "beweglich" anzuseheen?

Es ist aber bei der Gewährleistung anzumerken, dass der Mangel schon vor/bei Übergabe bestanden hat, das mußt du in der Regel nachweisen.

D.h. wenn jetzt nach 2 oder 3 Jahren die Steuerung den Geist aufgibt, ist das in der Regel kein Gewährleistungsthema (ausser es gab ein generelles Problem mit der Serie/Charge).


1
  •  Akani
12.3.2024  (#12)
Bei eine Drehknopf bestimmt richtig.
Beim Regler , einer Pumpe oder gar dem Kompi garantiert nicht zutreffend.

1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
13.3.2024  (#13)

zitat..
Akani schrieb: Beim Regler , einer Pumpe oder gar dem Kompi garantiert nicht zutreffend.

Würd ich so generell nicht meinen.
zb. bei mir wurde das Display/Steuereinheit von KNV anstandslos getauscht, weil´s langsam war (vermutlich SW bug).
Bei den Vaillants hat man auch gehört, dass manche die Steuereinheit wegen den Energieintegral Bug getauscht bekommen haben.


1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Nibe 2.25.6 Wärmemengenzähler Bug