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·gelöst· Welche Luftwärmepumpe bei F-Gasverordnung

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  •  Marille
9.3. - 11.3.2020
14 Antworten | 6 Autoren 14
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Hallo! 😊
Wir bauen und möchten mit einer Luftwärmepumpe heizen und Warmwasser aufbereiten. Soweit so gut. Sind aber im Zuge der Recherchen auf die F-Gasverordnung und Phase down gestoßen und da ja die meisten Pumpen mit dem Kältemittel R410A laufen etwas verunsichert. Weiß da jemand mehr? Ab 2025 dürfen sie dann ja nicht mehr verkauft werden, wenn dem so kommt und bei bestehenden Anlagen wenn es nötig ist, das R410A auch nicht mehr nachgefüllt bzw getauscht werden. Wie habt ihr euch entschieden? Hätten sonst gern eine Vitocal 200 S D10 von Viessmann genommen. Uns wurde mehrmals gesagt, dass wenn die läuft am Kältekreislauf (Verdichter) nicht so schnell was kaputt wird. Aber 2025 ist halt doch schon in 5 Jahren und wenn was ist, die Pumpe dann verschmeißen zu müssen, ist doch zu teuer.
Danke für eure Hilfe!

  •  Gast-Karl
  •   Gold-Award
9.3.2020  (#1)
R410A würde ich nicht mehr verwenden. Wenn, dann R32 oder noch besser R290.

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  •  berhan
  •   Gold-Award
10.3.2020  (#2)
Werde bei mir eine Panasonic J-Serie (KIT-WC07J3E5) mit R32 verbauen.

Die Vitocal 200 S D10 ist doch relativ Leistungsstark, benötigst du die wirklich? Was sagt den der Energieausweis.

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  •  Marille
10.3.2020  (#3)
Danke für eure Hilfe! Laut Energieausweis brauchen wir fast 9kw. Ich wollte nur nicht unbedingt eine Propan Pumpe, wo die Firma nicht eine Niederlassung in unserer Nähe hat (zwecks Wartung etc falls mal was kaputt geht).
und irgendwie hab ich das Gefühl, dass die meisten vom Phase down noch gar nichts wissen oder wissen wollen..
 


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  •  JanRi
  •   Gold-Award
10.3.2020  (#4)

zitat..
Marille schrieb: bei bestehenden Anlagen wenn es nötig ist, das R410A auch nicht mehr nachgefüllt bzw getauscht werden

 Auf welche Formulierung genau beziehst du dich da? Für mich klang das nicht so, als könne man Bestandsanlagen nicht mehr warten. Es kann aber auch sein, dass ich von den (geringeren) Kältemittelmengen von Soleanlagen ausgegangen bin und nicht die größeren Mengen von LWP LWP [Luftwärmepumpe]-Splits im Blick hatte.


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  •  pred
10.3.2020  (#5)
Ich hab seit 5 Jahren eine CTA Aeroheat CN (R290) im Einsatz.
Ist im Prinzip das selbe wie die in Deutschland recht beliebten Alpha Innotec LWD / Novelan LAD Serien.

Ist im Vergleich zu anderen aus meiner Sicht relativ leise, hat preislich gepasst und bis jetzt keine Probleme damit.
Die Steuerung bei meiner ist von Siemens die Luxtronik 2. Dafür gibt es für viele Smarthome Lösungen schon fertige AddOns. 

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  •  Marille
11.3.2020  (#6)
@Janri
Eu Verordnung: ab 2025 dürfen Monosplit-Raum- klimageräte und Wärmepumpen, die weni- ger als 3 kg Kältemittelfüllmenge aufweisen, keine Kältemittel mit GWP-Werten über 750 enthalten. D.h. ab 2025 sollten sie nicht mehr verkauft werden und bei bestehenden Anlagen sollte man das alte Kältemittel nicht mehr nachfüllen dürfen, was man ja eigentlich eh nicht macht, außer etwas im Kältekreislauf muss repariert werden. 
 

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  •  Marille
11.3.2020  (#7)
@Pred
danke! Ich schau mir die mal an!

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  •  Marille
11.3.2020  (#8)
Wobei man fairerweise auch sagen muss.. schauen wir mal wie streng das Ganze dann wirklich umgesetzt wird was die Wartung betrifft. Aber eine Pumpe um 10.000€ kaufen, die man im schlimmstenfall in 5 Jahr nicht mehr reparieren kann, wär halt im Ernstfall blöd. Deshalb wollte ich euch fragen, was ihr euch dazu denkt 😊

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Hallo Marille,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Welche Luftwärmepumpe bei F-Gasverordnung

  •  massiv50er
  •   Gold-Award
11.3.2020  (#9)

zitat..
Marille schrieb: Eu Verordnung: ab 2025 dürfen Monosplit-Raum- klimageräte und Wärmepumpen, die weni- ger als 3 kg Kältemittelfüllmenge aufweisen, keine Kältemittel mit GWP-Werten über 750 enthalten

wo liest du das bitte raus? ich finde darüber nichts in der EU Verordnung...

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  •  JanRi
  •   Gold-Award
11.3.2020  (#10)
Ich auch nicht. Ich sehe da nichts, was die Wartung einschränkt für die übliche Gerätegröße.

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  •  Marille
11.3.2020  (#11)
https://www.bmlrt.gv.at/dam/jcr:230bb26d-455e-403c-88c2-2f2436e0c2cb/VO_F_Gase517_2014.pdf
Seite 29

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  •  JanRi
  •   Gold-Award
11.3.2020  (#12)
Das lese ich da nicht.

Da steht: "Das Inverkehrbringen von..." und weiter unten sind dann GERÄTE gelistet, deren Inverkehrbringen untersagt ist. Von Wartung steht da nichts.

Ich habe gefunden:

http://btga.de/almanach/2015/092-095.pdf

Da wird direkt auf den Fall "Wartung" eingegangen auf Seite 2. Ist zwar DE, aber da es um eine EU-Verordnung geht, sollte das egal sein. Demnach sind die in WPWP [Wärmepumpe] üblichen KM kein Problem bei einer Wartung.

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  •  Marille
11.3.2020  (#13)
Wobei wenn man ganz genau liest, steht da immer nur das Verbot vom
Inverkehrbringen und nicht Verbot für Instandhaltung. Da muss ich euch Recht geben. Also müsste eine Wartung (wenn vielleicht dann auch teuer weil Kältemittel knapp) möglich sein. Mir wurde nur von einer Firma gesagt, dass auch die Wartung ab diesem Zeitpunkt untersagt ist.



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  •  Marille
11.3.2020  (#14)
@JanRi Hab's grad gelesen!!!! Danke!!!! Damit hat sich das geklärt!!!

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