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welche Rechtschutzversicherung deckt

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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
14.4. - 15.4.2010
19 Antworten 19
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Kann mir jemand sagen in wie weit eine Rechtschutzversicherung Anwaltskosten übernimmt,was das kostet und wie lange ich versichert sein müsste?
Konkret gehts in meinem Fall um eine nichterbrachte Leistung bzw Rückerstattung meiner Anzahlung.
Schriftverkehr zur Beweislage habe ich alles gespeichert.
Ich hab noch nicht eingeklagt habe aber vor das nun baldigst zu tun da alle meine merhfachen Versuche und aufforderungen immer nur fadenscheinige Ausreden zur Folge hatten.
Danke für brauchbare Hinweise.
Ideal wäre wenn freie Rechtsanwaltwahl möglich wäre.
Fragt sich was das kostet und inweiweit die Versicherung meinen Fall übernimmt.
Ich hab zwar eine Rechtschutzversicherung als Flughafenmitarbeiter weiß jedoch nicht ob die das deckt,muß ich erst morgen abklären bei unserem Betriebsrat.

l.G. Gerhard

  •  Reinhard
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#1)
schwierig - wenns bauliche sachen sind, dann gibts fast keine chance über die rechtsschutz was zu erreichen. die meisten rechtsschutzversicherungen schließen bauliche streitigkeiten aus.

oder ist es was anderes? "normaler" kaufvertrag, werkvertrag etc.?



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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#2)
.Hallo Reinhard
Es geht in meinem Fall um eine Firma die einen Auftrag angenommen hat (Innenputz,Vollwärmeschutz)Material teilweise geliefert(vors Haus geschmissen)und bis heute mit den Arbeiten nicht angefangen hat trotz mehrmaliger Aufforderungen.

l.G.

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  •  Reinhard
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#3)
diese - dinge sind idr durch die rechtsschutz nicht gedeckt ... war auch bei mir nicht gedeckt. aber trotzdem nachfragen.

auftrag angenommen. gibts dazu einen verbindlichen zeitplan oder "ausführung irgendwann" halt ? je genauer die leistung (vws, innenputz) und gegenleistung (bezahlung) definiert ist, desto eher hast du chancen da rauszukommen. auch mündliche vereinbaren gelten!! ist mit der beweislast zwar etwas schwerer, aber im falle des falles glaubt der richter eher dem konsumenten als der firma.

aus meiner persönlichen erfahrung: hatte ja einige troubles mit meinem baumenschen; endlose diskussionen ohne ergebnis ... danach habe ich ihn rausgeworfen, einen anwalt kontaktiert und die sache wurde dann auf einem anderen niveau ausgetragen.

du kannst zwar selber einen brief schicken und mit anwalt drohen ... das wird aber wirkungslos bleiben. wenn der brief gleich vom anwalt kommt, dann hat das viel mehr gewicht.

na dann alles gute und willkommen im club jener mit bautroubles ... du kennst ja meine empfehlung für den umgang mit handwerkern: zuerst schimpfen emoji)) ... das blöde ist, das man die guten und die schlechten nicht von vornherein erkennt ...


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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#4)
.So weit zum Zeitplan,ich hab mir das zum Glück noch beim Auftrag bestätigen lassen.
Aufstellen des Gerüstest Ende Februar,danach beginnen der Arbeiten.
Passiert ist nichts,mehrmaliger Mailwechsel,alles von mir gespeichert,Ausrede,-krank liege im Spital,nächste Ausrede Verkehrsunfall,nächste Stellungnahme begonnen wird nächste Woche,passiert ist nichts,danach:" wir arbeiten wie die Wilden und tun alles das wir unsere Vereinbahrung einhalten können"(es wurden Vereinbahrungen immer nur gebrochen).
Heute wurde mein Onkel endgültig zornig,nachdem er unzählige male auf die Baustelle fuhr und wartete und niemand wie veienbahrt erschien.
Es bemerkte wörtlich " seid ihr lauter Trotteln oder wollt ihr uns verarschen?"
Ich hab ihn danach angerufen,ebenso zornig,Telefon wieder nicht abgehoben wie so oft,meist kommt dann eine sms wir kommen morgen usw,ich habs eigentlich satt und für mich ist der Vertrag ohne mein Verschulden nichtig,meine schriftlichen Firsten wurden ja 2 mal ignoriert wobei ich bei der letzten Aufforderung vermerkt habe daß ich ohne eine weitere Mahnung klagen werde zur Rückzahlung meiner Anzahlung.

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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#5)
.Vielleicht kennt diese Firma sogar jemand,ist das erlaubt daß ich sie hier erwähne oder kann das rechtlich für mich nachteilig sein?
Ist zwar gerechtfertigt aber immerhin wäre es ja Negativwerbung,und die Gesetzeslage ist ja manchmal fragwürdig.
Jedenfalls ists eine Firma in Wels Fa. L...

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  •  Gawan
  •   Silber-Award
14.4.2010  (#6)
@oldtimer - Firmen in Wels mit L gibts wahrscheinlich 1000
ein bisschen mehr Info wär grad für uns andere aktive oder angehende Häuslbauer sehr nützlich

immerhin ist dieses Forum ja genau dazu da - um positive und negative Erfahrungen auszutauschen und davon zu profitieren

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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#7)
.Na wenn das erlaubt ist nenne ich die Firma gerne.
Vielleicht erspare ich einem anderen Häuselbauer damit Ärger und kosten.
Fa.Leeb Wels

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  •  cc9966
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#8)
@oldtimersammler.. - ...es gibt so spezielle inkasso-dienste, welche muskulöse kahl rasierte sonnenbrillen tragende schwarz gekleidete große leute an den schuldner schicken, die ohne grüßen dort reinplatzen und erklären was sache ist.

diese typen wissen genau was sie machen dürfen und ab wann es verboten ist, jedenfalls schlagen sie nicht aber machen angst. ich würde solche bluthunde der firma ansetzen, anders verstehen es diverse kleinfimren aus der baubranche leider nicht.

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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#9)
@ cc - wäre eine Alternative zur Klage,danke
Weißt du etwa welche Kosten das ausmachen würde?
FaLLS DIE nichts ausrichten bleib ich ja an den Kosten hängen.

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  •  johro
14.4.2010  (#10)
Hallo - ich bin bei der ARAG und da ist Vertragsrechschutz inkludiert, dh wenn die Firma X nicht liefert oder wie auch immer, hast du Anspruch auf einen Awalt, einmal monatlcih ist eine Rechtsauskuft inkluidiert und du darfst den Anwalt frei wählen.

ich habe ein Komplett-Rechtschutzpaket für die ganze Familie und die kostet ca. 200.- im jahr

lg
Johannes

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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#11)
@johro - Danke Johannes für den Tip.
Hast du selber schon mal in einem ähnlichen Fall Leistung der Vers.beansprucht?
l.G. Gerhard

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  •  speeeedcat
14.4.2010  (#12)
bezüglich rechtschutzversicherung:

du musst diese art der versicherung abgeschlossen haben, BEVOR ein versicherungsfall eintritt. dahingegehend haben die meisten anstalten eine wartefrist, bevor sie decken (ähnlich wie bei hochwasserdeckung).

die ARAG und so ca. 100% der österreichischen versicherung am markt schließen das baurisiko dezidiert aus. die ARAG hat eine wischi-waschi klausel, wo bis zu einem streifall von 1K gedeckt wird (also unnötig, da so ziemlich alle fälle diese grenze übersteigen).

es gibt nur die möglichkeit, über diverse konsumentenschutzeinrichtungen, volksanwalt udgl., vorzugehen, diese sind kostenlos.

2 möglichkeit ist die beauftragung eines anwaltes aus eigener tasche, wobei du natürlich das prozeßrisiko trägst.

mlg, speeeedcat

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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
14.4.2010  (#13)
@speedcat - Wäre die AK in meinem Falle etwa unterstützend zur Seite vorstellbar?
Konsumentenschutz geht ja über die AK oder liege ich da falsch?
Wo müßte ich mich da hinwenden?

l.G. Gerhard

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  •  speeeedcat
15.4.2010  (#14)
ja, - würde mal den vki kontaktieren, einfach googeln.

mlg, speeeedcat

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  •  johro
15.4.2010  (#15)
Hallo - wir hatten schon mal die Rechtschutz wegen eines Kaufvertrags wegen Handy und Mängel/Gewährleistung. dies wurde durch den "Vertragsrechtschutz" gedeckt, wie es bei Baumängel aussieht weiss ich nicht, aber was soll mit dem Streitfall bis 1000.- gemeint sein?

lg
Johannes

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  •  speeeedcat
15.4.2010  (#16)
wie du richtig sagst, deckt die RS bei käufen im sinne des Konsumentenschutzgesetz, alles was mit verträgen zu tun hat. in diesem fall hast du eine versicherungssumme X (z.b. 75.000 pro versicherungsfall, ist bei den diversen anstalten verschieden).

ausnahme: alles bauliche (neubau, umbau, sanierung, usw...).
es wird ein sogannter streitwert festgelegt, d.h, bis zu diesem wert kann die RS in anspruch genommen werden, alles darüber hinaus ist NICHT in deckung (also 1k in deinem fall).


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  •  Lax
  •   Silber-Award
15.4.2010  (#17)
@Rechtschutzversicherung - Hallo,
habe mich auch bezüglich Rechtschutz beim Hausbau erkundigt. Es gibt definitiv keine Versicherung, die dieses hohe Risiko und das am Bau einiges schiefgieht ist ja wohl sehr wahrscheinlich, versichert. Vertragsrechtschutz greift hier auch nicht, da ja dezidiert Bauangelegenheit ausgeschlossen sind. Der Tipp mit der AK-Konsumentenabteilung ist sicher gut, die haben mir auch schon öfter geholfen. Erkundige Dich auch einmal beim KSV, wie das Unternehmen da steht. Ich gehe davon aus, dass die die Vorgehensweise nicht nur bei Dir betrieben haben. Es geht einfach darum, was im Klagsfall da zu holen ist. Vielleicht stehen die ja schon auf der Kippe. Ich weiß, dass Dir sowas sicher nicht mehr passieren wird, lass Dir aber auch in Zukunft für Anzahlungen eine Bankgarantie geben. Bei einem seriösen Unternehmen wird das auf keinen Fall ein Problem sein.

lg Lax



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  •  creator
  •   Gold-Award
15.4.2010  (#18)
geld folgt leistung... immer wieder. - speedy war schneller - das deckt dir erstens eh keine einzige rsv beim neubau mehr und nur wenn du's als renovierung gedeckt hättest, wäre eine chance gegeben, wenn du die rsv vor dem schaden abgeschlossen hättest. die wartezeiten kannst dir rausverhandeln - aber brennende häauser kann man schlecht versichern...

bei ak oder vki kannst vorbeischauen, ich würde eher mal beim bezirksgericht vorbeischauen. den vertrag wegen verweigerung der leistung und damit vertrauensverlust kündigen und frist zur rücküberweisung setzen. eingeschrieben, eh klar. wenn keine reaktion kommt, bedingten zahlungsbefehl erwirken - unter E4000.- brauchst keinen anwalt. dem müsste die firma binnen frist widersprechen, sonst muss sie zahlen. widerspricht sie, bist im normalen verfahren.

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  •  oldtimersammler
  •   Gold-Award
15.4.2010  (#19)
@lax@ creator - Danke für eure Tips,über die Firma hat sich ein Bekannter Jurist schon erkundigt,insolvent ist er derzeit noch nicht,wir aber vermutlich bald eintreten so wie der arbeitet.
Den Vertrag hab ich ihm ja praktisch schon storniert,bzw ihn zur Rückzahlung aufgefordert.
Seine letzte Verprechung hat er ja wieder nichzt eingehalten,praktisch mit der Arbeit nicht mal noch angefangen.
Den ganzen Schriftverkehr hab ich abgespeichert,fragt sich wenn er bei einer Klage wiederspricht,wie lange kann so ein Verfahren dauern?
Mir gehts nicht darum wie lange es dauert bis ich mein Geld zurückbekomme sondern da ja die Kosten die ich ja erst mal ich bezahlen muß natürlich steigen je länger es dauert.
Ich kann mir nicht vorstellen was er zu seiner Verteidigung vorbringen kann,er hat ja praktisch seine Vereinbahrungen mehrfach gebrochen.
Meine letzte Aufforderung vor der Klage habe ich natürlich eingeschrieben aufgegeben.


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