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Wichtig ist, dass überhaupt ein Feuerlöscher vor Ort ist! Glaube kaum, dass im Brandfall deswegen ein Strick gedreht wird, wenn ein "falscher" Feuerlöscher verwendet worden ist. |
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Für die Garage ist ein Pulverlöscher OK - wird wohl etwas günstiger als ein vergleichbarer Schaumlöscher sein. Im Prinzip so groß wie möglich, die werden eh so schnell leer. Also wenn du es unterbringst an einer Wand dann im besten Fall den 12kg! LG |
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Google Mal nach "Bauordnung NÖ Garage Feuerlöscher" Schau dir das PDF vom ersten Lieferung Link an. Scheint als wäre ein "geeigneter Feuerlöscher" vorgeschrieben. Könnte erklären warum es niemand weiß. Eventuell kannst aber noch mit dem Rauchfangkehrer reden. |
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Ist die Frage, ob das überhaupt wo geschrieben steht. Ich war letztes Jahr auf einer Brandschutzschulung (allerdings nicht in NÖ). Dort wurde aber nichts davon gesagt, dass man einen Pulverlöscher braucht, sondern dass ein Schaumlöscher (+Löschdecke oder Spezialöscher für Fettbrände) für Haushalte ausreichend ist. Ein Pulverlöscher ist auch für Brände der Klasse C geeignet (brennende Gase wie z.B. Propan, Butan oder Wasserstoff). Das wird für die meisten Garagen wohl irrelevant sein. Was aber für einen Pulverlöscher spricht sind der niedrige Preis und dass er nicht einfrieren kann. |
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Deine Fragen sind falsch gestellt bzw. stellen sich so nicht: Du hast eine 1980 gebaute und vermutlich auch bewilligte Garage. Da stellen sich folgende Fragen: 1. War in den bewilligten Einreichunterlagen (Einreichplan, Baubeschreibung) ein Feuerlöscher einegzeichnet und beschrieben? Wenn ja, da musst du genau den in deiner Garage haben. Wenn nein, dann stellt sich die 2. Frage: 2. Wurde im Baubewilligungsverfahren ein Feuerlöscher vorgeschrieben und welcher? Wenn ja, dann musst du genau den in deiner Garage haben. 3. War weder in den Einreichunterlagen ein Feuerlöscher beschrieben, noch war in der Baubewilligung einer vorgeschrieben, dann musst du auch keinen haben. Dann kannst du allerdings trotzdem einen freiwillig hineinhängen. Welcher das sein sollte, ergibt sich aus der ÖNORM EN 3 in Verbindung mit der TRVB 124. Habe diese Normen allerdings nicht verfügbar. |
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Abgesehen von Karls sehr detailierter Aussage, ist aus "Feuerwehrmann"-Sicht ein Garagen"klein"brand mit Schaum oder Pulver zu löschen. Daher wären eigentlich beide geeignet... |
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Wie gesagt, kenn die Normen im Detail nicht. Aber im Wesentlichen gehts da um die Brandklassen - die werden mit Großbuchstaben A, B, C, ... usw. eingeteilt. Im privaten Bereich ist man mit einem Löscher der Klassen A,B,C ausreichend gerüstet. Ob Pulver oder Schaum richtet sich nach den zu löschenden Medien (da findet man im Netz auch außerhalb der Normen diverse Tabellen). Grundsätzlich ist hier beides möglich, wie flomax schon richtig sagte. Somit gibt es hier offensichtlich keine fixe, definitive Vorgabe. Daher steht im Gesetz auch "geeigneter" Feuerlöscher. Womit wir wieder bei bei der Frage sind: was genau wurde geplant bzw. vorgeschrieben? Und noch was: laut aktueller, derzeit gültiger OIB ist eine erste Löschhilfe bei Garagen bis 50m² überhaupt nicht vorgeschrieben. |
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Ist aus meiner Sicht zur Eigenen Sicherheit. Ob vorgeschriben oda ned! Hab selber 2 Schaumlöscher im Haus und Garage und Löschdecke in Küche. Schaumlöscher deshalb: 1. Keine Verschmutzung des ganzen Hauses im Brandfall 2. Fast überall einsetzbar scheiss auf die paar Euros und önorm und was alles nu gibt es geht um deine Hütte und praktisch muas sei |
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Ich bin so frei und hänge mich mit einer kurzen Frage hier rein: Stimmt es, dass Pulverlöscher beim Einsatz großen zusätzlichen Schaden verursachen, weil das Pulver sich stark ausbreitet und eine Schicht bildet, die man nicht so einfach entfernen kann und damit z. B. von einem Brand nicht direkt betroffene Möbel durch das Pulver ruiniert werden? Wenn ja: Ist ein Schaumlöscher dann die beste Alternative? |
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Ja und mMn ja. Letztes Jahr konnte ich mal mal (fast) alle Typen durchprobieren. Pulver ist ne Riesensauerei, Wasser und Schaum sind OK und von CO2 siehst danach überhaupt nix. Die haben allerdings wieder andere Tücken und sind auch teurer. Daher ist Schaum eine gute Wahl für ein EFH. |
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Wo kauft ihr eure schaumlöscher?
Hab im baumarkt nur Pulver gesehen letztens.... |
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Hab unseren bei der örtlichen Feuerwehr gekauft. Weiß nimmer was er kost hat. |
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Hallo dagobert, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Welcher Feuerlöscher, |
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Danke für die Zahlreichen Antworten. Ja die Garage wurde 1980 bewilligt. Eingezeichnet ist kein Feuerlöscher, schriftliche Unterlagen finde ich keine mehr. In der NÖ Bauordnung habe ich darüber leider nichts gefunden, weil ich wissen wollte, was derzeit vorgeschrieben ist. Die letzten zwei Jahre habe ich meine Garage saniert, und in den nächsten Monaten kommen zwei neue Garagentore. (Garage wird derzeit nicht genützt) Und spätestens dann möchte ich einen Feuerlöscher montieren. Es war noch nie ein Feuerlöscher in der Garage vorhanden, aber zu meiner eigenen Sicherheit möchte ich jetzt unbedingt einen haben. Einen Schaumfeuerlöscher wollte ich mir eigentlich zulegen, nur haben mich einige Infos darüber (siehe oben meinen ersten Beitrag) verunsichert. |
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@MissT vollkommen richtig @Sterci Feuerwehr |
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In der Bauordnung steht sowas auch nicht, sondern in der NÖ Bautechnikverordnung und da wiederum in der angehängten OIB-Richtlinie 2.2. Aber wie schon gesagt: Da ist für eine Garage deiner Größe keine erste Löschhilfe (=Feuerlöscher) vorgeschrieben. |
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Ob rechtens weiß ich nicht, aber bei mir (NÖ) wollte der Rauchfangkehrer schon mal einen Feuerlöscher in der Garage und ein Taferl, dass man nicht mit offenem Licht hantieren darf. Diese Punkte standen auch auf seiner Checkliste. Generell: Pulver legt sich überall hin und verdreckt dir viel. Bei Schaum muss man aufpassen, dass der in einer Garage im Winter nicht einfriert, daher wurde vom Rauchfangkehrer Pulver gefordert. |
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hier steht zb ein vorhandener Löscher muss alle 2 Jahre geprüft sein, ob dies bei freiwilliger Aufstellung auch gilt, weiß ich nicht. Seite 10: http://www.rauchfangkehrer.org/www/home/rauchfang_gesetze/Folder.Muster.pdf |
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Wir empfehlen als Feuerwehr für das Eigenheim einen 6 oder 9 kg Schaumlöscher! Bitte keine günstigen Feuerlöscher im Baumarkt kaufen. Diese können teilweise nicht komplett überprüft werden und müssen nach oft schon nach 10 Jahren ausgeschieden werden. Wir bieten bei unserem Feuerwehrheurigen immer Feuerlöscherüberprüfungen an (müssen ja alle 2 Jahre durchgeführt werden), wobei danach immer ein Konvolut an Baumarktlöschern zurückbleibt, weil diese nicht mehr geprüft werden konnten. Die teureren Markengeräte haben auch weit mehr Löschleistung als günstige Baumarktlöscher! 1 |