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Umwidmung BB auf BA - wegen Lärm negativer Bescheid

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  •  hansbua
8.5.2018
6 Antworten | 3 Autoren 6
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Liebe Forumsmitglieder,

seit einiger Zeit (mittlerweile fast 2 Jahre) verfolgen wir mit unserer Gemeinde (in NÖ) den Plan unser, als BB gewidmetes Grundstück in BA umzuwidmen. Lieder liegt das Grundstück im Norden direkt an einer Bundesstraße weshalb vom Raumplaner vorgeschlagen wurde, die ersten 30m BB zu belassen und anschließend BA zu widmen. Dann wäre dem Lärmschutz Genüge getragen. Vergangene Woche kam die schriftliche Stellungnahme vom Land, dass sich die Widmung aus lärmtechnischen Gründen nicht ausgehen wird. Es gibt von dem Bereich an der Bundesstraße aber gar keine Lärmkarte, weshalb ich die näherungsweise Berechnung von der Sachbearbeiterin nicht ganz nachvollziehen kann. Ein lärmtechnisches Gutachten wurde bisher nicht erstellt.
Haben wir eine Chance mit einem solchen Gutachten das Gegenteil zu beweisen? Die Grenzwerte kommen mir allerdings sehr gering vor (55dB LAeq tagsüber bzw. 45dB LAeq in der Nacht)
Wie hoch sind die Chancen auf Erfolg in der Praxis? Das Grundstück befindet sich in einem 70er Bereich im Ortsverbund. Die angrenzenden Grundstücke sind bis zur Straße verbaut - man hört den Verkehrslärm also nur für 1-2 Sekunden.
Welche Möglichkeiten gäbe es noch? Lärmschutzmaßnahmen (Erdwall, Grüngürtel etc.) können ja auch verordnet werden, oder?
Freue mich über jeden Input!

Schöne Grüße,
Johannes 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.5.2018  (#1)

zitat..
hansbua schrieb: Die Grenzwerte kommen mir allerdings sehr gering vor (55dB LAeq tagsüber bzw. 45dB LAeq in der Nacht)


Da gibts die "Verordnung über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen"

https://www.ris.bka.gv.at/MarkierteDokumente.wxe?Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Nieder%c3%b6sterreich&BundeslandDefault=Nieder%c3%b6sterreich&Index=&Titel=%c3%a4quivalenter&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=08.05.2018&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&WxeFunctionToken=61073178-5a39-43cb-a301-cc6a14e5308e

Dort sind diese Werte für BA im Falle von Neuwidmungen festgelegt.

Und noch was: Ich würde als Raumplaner einer so unmittelbaren Nebeneinanderwidmung von Bauland-Betriebsgebiet und einem "Wohnbauland" (BA zählt zur Kategorie "Wohnbauland") eigentlich nicht zustimmen. Man entwertet damit das daneben liegende Betriebsgebiet, da künftig im gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren alle Immissionsgrenzwerte auf das daneben liegende Wohnbauland abgestimmt werden müssen. Das kann für Betriebe zu massiven Einschränkungen führen.
Gibts dort eigentlich schon Betriebe und wenn ja, welche?

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  •  hansbua
8.5.2018  (#2)
Danke für deine Antwort Karl! Naja, das "Betriebsgebiet" besteht nur aus 2 Parzellen, an die ohnehin schon rundherum BA anschließt. Überhaupt ist die meiste Widmungsart in dem Bereich BA bzw. BW (nicht direkt angrenzend). Die eine BB Parzelle ist bebaut - hier war vor vielen Jahren einmal ein Lagerhaus, welches jetzt als Büro bzw. als Lagerfläche genutzt wird. Die zweite BB Parzelle (unsere) ist unbebaut.

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  •  peterT1
  •   Silber-Award
8.5.2018  (#3)
Der derzeitige Flächenwidmungsplan wäre interessant.
Klingt für mich so, als wäre Johannes auch Eigentümer des BB bis zur Bundesstraße.
Gibt es einen Bebauungsplan? (z.B. geschlossene Bebauungsweise)
Mischung von BB mit BA ist weniger sinnvoll, wie sind die Nachbarparzellen an der Bundesstraße gewidmet? (deshalb wäre ein Planausschnitt gut)
Meine Gedanken zur VO Äquvalenter Dauerschallpegel (siehe Karl10): §3 Abs. 5 "Schließung von Baulücken", "ortsübliche Ausmaß"

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  •  hansbua
8.5.2018  (#4)


2018/20180508410679.jpg
Bebauungsplan gibt es keinen. Insofern auch keine geschlossene Bauweise (nehme an du fragst wegen der +5dB).
Westlich schließt ein Streifen Glf an, daran westlich eine als Gg gewidmente Fläche, welche mit einem EFH bebaut ist. Im Süden grenzt Glf an, im Osten eben die zweite Parzelle BB, welche an BA angrenzt. Nördlich sind die Grundstücke durch die Bundesstraße begrenzt. Ich bin nur Eigentümer einer BB Parzelle und des südlich angrenzenden Glf.

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  •  peterT1
  •   Silber-Award
8.5.2018  (#5)
ui, ui, ui.
Ohne jetzt die Fläche in Natura zu kennen, sehe ich da nicht viele Chancen.
Ich vermute, dass die Ortschaft nach dem EFH in der dunkelgrünen Fläche endet.
Welche Gebäude befinden sich im BA neben dem genutzen BB? Vielleicht ein Wohngebäude an der Grenze zum BB.

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  •  hansbua
8.5.2018  (#6)
Ganz genau so ist es. Das sind zwei Wohngebäude und dahinterliegend ein Stall soweit ich weiß.

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