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Wenn der GU nicht nach Plan baut...

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  •  Superstruppi
21.5. - 24.5.2019
8 Antworten | 7 Autoren 8
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Hallo,

wir hatten in letzter Zeit leider kleinere schärfere Diskussionen mit unserem GU (schlüsselfertiges Ziegelmassivhaus), die glücklicherweise bisher halbwegs ok ausgingen. Nun haben wir ein neues Problem, dass ein Türmaß eventuell nicht eingehalten werden kann. Der Elektriker hat bereits die Schalter verlegt, die Wände sind verputzt und nun passt keine 90cm Tür in die Öffnung, sondern nur mehr 80cm. 
Da wir kurz vorm Einzug stehen (Juli) und den Einzugstermin nicht verzögern wollen, wollte ich in die Runde fragen, ob und was man hier tun kann? Ist eine Gutschrift realistisch?

Danke für jeden Tipp.
LG,
Struppi

  •  Beachflyer77
22.5.2019  (#1)
Also ich würde auf der 90-er Tür bestehen. Was sollte es für eine Gutschrift geben? Die Türen sind ansich preisgleich. Die 10 cm mehr Durchgangslichte könnten eventuell einmal Probleme machen. Man braucht nur vorübergehend an Krücken angewiesen sein.

Selbst wenn du die Kosten für den Umbau auf 90 ersetzt bekommst ist nicht geholfen.

Außerdem sieht es für mich nach Planungsfehler aus wenn man die Öffnung für eine 90-er Tür macht kann man den Schalter eigentlich nicht falsch setzen. Meiner Meinung nach wurde hier schon falsch gemauert. Der Elektriker richtet sich nach der Öffnung. Zuviel Putz wird es ja auch nicht sein

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  •  GeorgL
  •   Gold-Award
22.5.2019  (#2)
Also solange der Bodenbelag noch nicht drin ist würde ich darauf bestehen, das Türloch anzupassen. Wenn die Schalterdosen nur auf einer Seite des Stocks sind (üblicherweise dort wo der Türgriff ist) ist es überhaupt kein Problem, auf der Bandseite den Rohbauauslass zu vergrößern (ausser das Überlager ist zu kurz).

Bei einer 90er Tür benötigt man eine Rohbaulichte von mindestens 95cm, je nachdem wie gerade die Türleibung gemauert wurde auch mehr.


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  •  Beachflyer77
22.5.2019  (#3)

zitat..
GeorgL schrieb: ist es überhaupt kein Problem, auf der Bandseite den Rohbauauslass zu vergrößern (ausser das Überlager ist zu kurz).

 Eine Verschiebung der Türöffnung kann ebenfalls Folgen haben wenn man bereits mit Möbeln geplant hat. Ein Verschieben in eine richtung um 10 cm ist bei einem zu kurzem Überlager natürlich ein Problem.

Also genau überlegen Alles Gute


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  •  cc9966
  •   Gold-Award
22.5.2019  (#4)

zitat..
Superstruppi schrieb: die Wände sind verputzt und nun passt keine 90cm Tür in die Öffnung, sondern nur mehr 80cm.

Meinst du Türblattbreite oder Durchgangslichte. 80cm Türblattbreite wäre vermutlich nach Baubescheid nicht mehr zulässig, weil die Durchgangslichte <80cm wäre.

Ich würde auch darauf bestehen, dass alles rechtzeitig nach Plan fertig wird inkl. richtigen Türen. So bald er merkt dass verhandelbar ist, kommt er billig aus seinen Fehler raus.


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  •  mycastle
  •   Gold-Award
22.5.2019  (#5)
die nun u kure Türe führt in welchen Raum?

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  •  Superstruppi
23.5.2019  (#6)
Danke für eure Antworten. Es wird eine Lösung geben, habe ich erfahren. Mal sehen, wie die Sache ausgeht. 

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  •  querty
  •   Gold-Award
24.5.2019  (#7)

zitat..
Beachflyer77 schrieb: bei einem zu kurzem Überlager natürlich ein Problem.


Naja, notfalls müssens halt auch das Überlager rausnehmen und durch ein längeres ersetzen. Ist ja auch kein Problem, nur halt Arbeit.

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  •  massiv50er
24.5.2019  (#8)

zitat..
querty schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von Beachflyer77: bei einem zu kurzem Überlager natürlich ein Problem.

Naja, notfalls müssens halt auch das Überlager rausnehmen und durch ein längeres ersetzen. Ist ja auch kein Problem, nur halt Arbeit.

 bei einer verputzen wand, seh ich da schon ein problem!
die dann auszubessernde Stelle, wird man immer erkennen!


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