ja- ist eigentlich eine Detailfrage dazu - wenn in der taxativen Aufzählung der Wintergarten enthalten ist, dann hätt ich mir gedacht dass dieser auch irgendwo in den Begriffsbestimmungen definiert ist. ich kann aber kaum was finden... um genauer zu werden: wenn ich eine Stufe mache und das Dach aus Glas mache und Wintergarten draufschreibe- reicht das um als Wintergarten durchzugehen? Die Baubehörden müssen sich ja auch an irgendwas anhalten, oder...?
gilt diese Definition mangels Alternativen? - vom Bundesverband Wintergarten:
Definition Wintergarten
Der Wintergarten wird als eine Bauart bezeichnet, die selbstständig oder in Verbindung mit dem an ihn anschließenden Baukörper alle normalen Funktionen eines Daches und einer Außenwand erfüllt, einschließlich der Aufnahme der Eigenlasten sowie der Schnee- und Windlasten. Das unterscheidet den Wintergarten u.a. von einer Fassade.
Die spezifischen Eigenschaften eines Wintergartens ergeben sich vor allem aus der großzügigen Verglasung, die einen hohen Anteil an Solarenergie bewirkt, mit sehr hohen Überschüssen im Sommer, die durch Belüftung und Beschattung begrenzt werden müssen. Bei fehlendem Lichteinfall sind höhere Heizleistungen als bei Kompaktbauten erforderlich, wenn die Innentemperatur nicht abfallen soll.
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