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·gelöst· wer haftet für Schäden am Stromanschlusskasten? [Sbg]

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
20.9. - 10.10.2023
17 Antworten | 7 Autoren 17
17
Wer haftet für Schäden am Stromanschlusskasten, welcher an der Grundstücksgrenze steht, und nur durch den NB geöffnet werden kann?
z.b. im Falle von Schäden von dritten mit Fahrerflucht?

Bzw. ist der Stromanschlusskasten im Eigentum vom NB, und damit auch in seiner Haftung?

  •  Gawan
  •   Gold-Award
21.9.2023  (#1)
davon ist wohl auszugehen

unseren hat der Schneepflug umgefahren, ebenfalls mit Fahrerflucht - und der Netzbetreiber ohne Info oder sonstiges Zutun unsererseits wieder repariert
wir bekamen nur vorab eine Info bzgl. Stromausfall im Zuge der Reparatur

1
  •  massiv50er
  •   Gold-Award
21.9.2023  (#2)
wer hat den Schaden an den NB gemeldet? ihr?

1
  •  Gawan
  •   Gold-Award
21.9.2023  (#3)

zitat..
massiv50er schrieb:

wer hat den Schaden an den NB gemeldet? ihr?

ja, aber war ein formloser anruf - gab danach keinerlei Kommunikation mehr mit dem NB (außer der Ankündigung des Stromausfalls)


1


  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.9.2023  (#4)
Und worüber machst du dir da jetzt Gedanken??

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
22.9.2023  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb:

Und worüber machst du dir da jetzt Gedanken??

war erst ein Thema am Stammtisch... vom Bekannten, wurde dieser durch bauarbeiten beschädigt (also ohne Fahrerflucht), somit Versicherung des Bauunternehmens...

Aber haben dann diskutiert, wer im Falle von Fahrerflucht dafür gerade stehen muss, weil in der Haushaltsvers. wird sowas nicht inkludiert ist... Aber ist wohl geklärt, dass es im Verantwortungsbereich des NBs ist...


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  •  duzi
6.10.2023  (#6)
Seit wann gehört der Stromanschlusskasten dem NB? Gehört nicht "nur" der Zähler dem NB? Der Rest ist doch in eurer Verantwortung. Wir mussten den auch selbst errichten.

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
7.10.2023  (#7)

zitat..
duzi schrieb:

Seit wann gehört der Stromanschlusskasten dem NB? Gehört nicht "nur" der Zähler dem NB? Der Rest ist doch in eurer Verantwortung. Wir mussten den auch selbst errichten.

das Ding hier:

https://www.mainfrankennetze.de/media/mfn_inhalte/hauptnavigation_1/netzanschluss/strom_5/hausanschluss_2/zaehler-hausanschlusssaeule.jpgBildquelle: https://www.mainfrankennetze.de/media/mfn_inhalte/hauptnavigation_1/netzanschluss/strom_5/hausanschluss_2/zaehler-hausanschlusssaeule.jpg
musstest du selber hinstellen ?
ernsthaft ?

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
8.10.2023  (#8)
Der ist bei uns für mehrere Häuser, und garnicht am Grundstück.  Daher ganz sicher nicht in meiner Verantwortung. 

Abgesehen davon wird das vermutlich,  wie so vieles, stark von Bundesland und NB abhängen...

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
8.10.2023  (#9)

zitat..
MalcolmX schrieb:

Der ist bei uns für mehrere Häuser, und garnicht am Grundstück.  Daher ganz sicher nicht in meiner Verantwortung. 

Abgesehen davon wird das vermutlich,  wie so vieles, stark von Bundesland und NB abhängen...

Bei uns steht das an der letzten äussersten Ecke (0,x m2) meines und des Grundes meines Nachbarn.
wie das rechtlich aussieht wenn ich den dort nicht haben will wär aber eh interessant 😁
bei mir war es die alternative zu so einem schirchen dachständer
hatte aber mit dem Aufstellen genau 0 zu tun

1
  •  Melmar
  •   Bronze-Award
8.10.2023  (#10)
Bei uns darfst den Verteilerkasten gar nicht auf eigenen Grund aufstellen lassen. Ich wollte unseren Kasten in die Grenzmauer zum Nachbarn integrieren. Hätte auch selbst alles vorbereitet und die Kosten für die Grabungsarbeiten übernommen. Wurde seitens des Netzbetreibers und der Gemeinde abgelehnt. Der Umstand, dass der Kasten dann viel besser vor Beschädigungen geschützt sei, wurde negiert. Der ursprüngliche Aufstellungsplatz der Kastens wäre logisch betrachtet eine Katasprophe gewesen und wurde von mir abgeändert und wurde auch seitens des NB und der Gemeinde bewilligt.

Unser Kasten wurde dann von einem Kfz ohne Fahrerflucht beschädigt. Gemeldet hab ich das dann. Die Kfz-Haftpflicht hat das bezahlt. Zusatz: Das Kfz wurde von einer Frau gelenkt, die mein Weibl ist. Also war es eine Art "Selbstanzeige"🙃.

lG

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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
8.10.2023  (#11)

zitat..
Melmar schrieb:

Bei uns darfst den Verteilerkasten gar nicht auf eigenen Grund aufstellen lassen. Ich wollte unseren Kasten in die Grenzmauer zum Nachbarn integrieren. Hätte auch selbst alles vorbereitet und die Kosten für die Grabungsarbeiten übernommen. Wurde seitens des Netzbetreibers und der Gemeinde abgelehnt. Der Umstand, dass der Kasten dann viel besser vor Beschädigungen geschützt sei, wurde negiert. Der ursprüngliche Aufstellungsplatz der Kastens wäre logisch betrachtet eine Katasprophe gewesen und wurde von mir abgeändert und wurde auch seitens des NB und der Gemeinde bewilligt.

Unser Kasten wurde dann von einem Kfz ohne Fahrerflucht beschädigt. Gemeldet hab ich das dann. Die Kfz-Haftpflicht hat das bezahlt. Zusatz: Das Kfz wurde von einer Frau gelenkt, die mein Weibl ist. Also war es eine Art "Selbstanzeige"🙃.

lG

Auf welchen grund steht er nun?


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  •  ds50
  •   Gold-Award
9.10.2023  (#12)
Wie unterschiedlich das von den NB anscheinend gehandhabt wird...

Bei uns wollten sie den Hausanschlusskasten wie anscheinend ortsüblich in die Hauswand integrieren. Da hab ich mich quergestellt. Jetzt steht er unten an der Straße neben dem Strommasten auf meinem Grund (glaub ich halt). Ist auch besser, bei etwaiger Erdverkabelung (die Hoffnung stirbt zuletzt) dort dann anzuschließen....

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  •  Melmar
  •   Bronze-Award
9.10.2023  (#13)

zitat..
massiv50er schrieb: Auf welchen grund steht er nun?

Auf öffentlichem Grund an der Grundgrenze, stirnseitig an der Grenzmauer zum Nachbarn.


1
  •  massiv50er
  •   Gold-Award
9.10.2023  (#14)

zitat..
Melmar schrieb:

──────
massiv50er schrieb: Auf welchen grund steht er nun?
───────────────

Auf öffentlichem Grund an der Grundgrenze, stirnseitig an der Grenzmauer zum Nachbarn.

und die Gemeinde dultet das, dass hier öffentlicher Grund verbaut wurde?

wohl eher eine Ausnahme.

Aber in SBG ist die Sache zwischenzeitlich klar.. Der Kasten steht im Eigentum vom NB


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  •  Melmar
  •   Bronze-Award
9.10.2023  (#15)

zitat..
massiv50er schrieb: und die Gemeinde dultet das, dass hier öffentlicher Grund verbaut wurde?

Das wurde nicht geduldet, sondern nicht anders bewilligt. Mittlerweile verstehe ich das auch. Fremdes Eigentum auf privatem Grund klingt für mich rein rechtlich irgendwie nicht stimmig. Bin ein "Nichtswissender" in dieser Materie. Bin mittlerweile froh, das dieses Teil auf öffentlichen Grund steht und würde es auch nicht anders wollen. Anscheinend wird diese Sache in den Bundesländern verschieden gehandhabt. Dann muss man sich eh danach richten. Ob man will oder nicht.

zitat..
massiv50er schrieb: Der Kasten steht im Eigentum vom NB

+1

lG


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  •  massiv50er
  •   Gold-Award
9.10.2023  (#16)

zitat..
Melmar schrieb: Fremdes Eigentum auf privatem Grund klingt für mich rein rechtlich irgendwie nicht stimmig

bleibt auch für deinen Fall gleich.
Fremdes Eigentum (NB) steht auf öffentlichen Grund (Gemeinde)


1
  •  Melmar
  •   Bronze-Award
10.10.2023  (#17)

zitat..
massiv50er schrieb: Fremdes Eigentum (NB) steht auf öffentlichen Grund (Gemeinde)

Da hast du recht!!!


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