|
|
||
Anscheinend ziemlich viel Fehlinformation! Also von Vorne: Eine "kolladierung" gibts in NÖ schon seit 1996 nicht mehr. Wenn der Bau fertig ist (und du ihn benützen willst), dann machst DU eine Mitteilung an die Baubehörde, dass alles fertig ist (heißt im Gesetz "Fertigstellungsanzeige"). Ist ein Zweizeiler ("Ich teile mit, dass das Bauvorhaben auf dem Grundstück Nr..., KG...., bewilligt mit Bescheid vom..., Zahl...., fertiggestellt ist".) Diesem Schreiben musst DU diverse Beilagen anschließen. Was genau im Detail, steht im Baubewilligungsbescheid (bzw. in der Bauverhandlungsniederschrift). Generell und IMMER musst DU eine "Bauführerbescheinigung" dieser Fertigstellungsanzeige beilegen. Diese Bauführerbescheinigung bekommst du von deinem Bauführer, den DU spätestens bei Baubeginn der Baubehörde bekanntgeben hast müssen. In dieser Bauführerbescheinigung bestätigt dein Bauführer, dass alles so gebaut wurde wie bewilligt. Wer also ist dein Bauführer?? Wenn das deine Baufirma ist, mit der du nicht mehr kannst bzw. willst, dann musst du einen BAuführerwechsel machen. D.h. du musst dir jemand suchen, der dir jetzt für das bereits fertige Bauwerk noch den BAuführer übernimmt und dir eine Bauführerbescheinigung ausstellt. Dazu ist es notwendig, dass DU VORHER der Baubehörde den Wechsel des Bauführers bekannt gibst. DANN stellt dir der neue Bauführer die Bauführerbescheinigung aus. Dann machst DU die Fertigstellungsanzeige (siehe oben, 2-Zeiler!), der DU (unter anderem) die Bauführerbescheinigung des neuen Bauführers beilegst. Alternativ dazu: Wenn du keinen neuen Bauführer findest und den alten nicht mehr willst, dann machst DU eine Fertigstellungsanzeige, der du aber keine Bauführerbescheinigung beilegst. Anstelle dieser kannst DU (ohne neuen Bauführer) eine Überprüfung des Bauwerks auf seine bewilligungsgemäße Ausführung von einem hiezu Befugten (gewerberechtlich oder Zivilingenieur) durchführen lassen und das Ergebnis dieser Überprüfung deiner Fertigstellungsanzeige beilegen. 1 |
||
|
||
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort :) Wenn ich die Überprüfung des Bauwerks von einem Befugten in Auftrag gebe, erfährt dann der ursprüngliche Baumeister davon? bzw. wieviel wird so eine Überprüfung ungefähr kosten? wo kann man nachschauen wer das machen darf bzw. auch machen möchte? Immerhin riskiert er doch seine Konzession bzw. eine Strafe wenn er dann irgendeinen Mangel übersieht, oder? |