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Woher bekommst du die überdachung? Frag dort? Oder baust du komplett selbst? |
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Sowas macht dir jeder Architekt oder planender Baumeister. |
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Im Normalfall hat die Firma welche die Überdachung macht jemanden bei der Hand der die Pläne erstellt. Natürlich gegen Bezahlung. Ich würde ja dazu raten beide Vorhaben gleichzeitig einzureichen. Spart definitiv Kosten. |
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Ich baue die Überdachung nicht komplett selbst. Jedoch bekomm ich dort nicht das was ich brauche. Ich hab mir jetzt überlegt, gleich zu einem Zimmerer zu gehen. Dort die Überdachung nach meinen Wünschen anfertigen zu lassen und diese dann selbst aufzustellen. Dann wäre das bürokratische mit der Gemeinde ebenfalls erledigt. Zumindest hoffe ich dass das so geht. Werde mir mal ein paar Infos dazu einholen. Beides zusammen einzureichen hab ich mir auch schon gedacht, dass das besser wäre. |
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Auf jeden Fall beides einreichen. Hast dann 5 Jahre zeit beides fertig zu stellen. Würde mal fragen wie umfangreich der Einreichplan sein soll? (Geländevermessung evtl. erforderlich?) Vielleicht reicht auch eine Handskizze mit einer kurzen Baubeschreibung von dir. |
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Hallo, kann dir gerne weiterhelfen, bin aus der Nähe, deinem Nicknamen nach. Zu den Kosten müsste man sich vorher die Gegebenheiten ansehen, da es sich um eine Einreichung handelt und unter bestimmten Umständen auch ein Vermesser beauftragt werden müsste, zb falls nicht im Grenzkataster, zu Nahe an der Grundgrenze. Bzw. auch bezüglich bebauter Fläche sollte geprüft werden. Am besten auch bei der Gemeinde das Vorhaben vorab besprechen. Mit freundlichen Grüßen Oliver |
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Hallo Oli93, Denke ein Vermesser wird nicht nötig sein. Als Auskunft bekam ich , dass ein Lageplan, Skizze mit Maßen, Baubeschreibung usw. reichen. Bei mir ist geschlossene Bauweise, falls dies einen Unterschied macht. Hilfe nehme ich gerne an. mfg |
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Ok das ist schon ein Vorteil wenn diese vereinfachte Variante reicht. Leider kann ich dir keine persönliche Nachricht schreiben ... |
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Hallo oli93, Hat jetzt ein wenig gedauert, da wir nachgefragt haben, ob eine Pergolamarkise bewilligungspflichtig ist. Auch das Vorhaben müsste ich nach § 14 NÖ BO 2014 einreichen. Da kann ich mir gleich eine andere Konstruktion auch aufstellen. Also wenn du mir weiterhelfen kannst, bzw. Tips geben, nehme ich das gerne an. zeima@gmx.at |
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